Doch, die These war etwas steil. Sie suggerierte, dass grundsätzlich Bachelor-Absolventen mit A12 besoldet werden. [...] Desweiteren sind die verlinkten Voraussetzungen für den Einstieg in die Laufbahnen Mindestvoraussetzungen.
Nein: Letzlich geht es - natürlich! - um die Besoldung der Grundschullehrerinnen mit A12.
Der Hinweis auf die Mindestvoraussetzungen ist nicht zielführend: Selbstverständlich kann ich mich mit Mastergrad und Promotion auf eine Pförtnerstelle bewerben und verdiene dann so viel wie ein Pförtner. Ich übertreffe die Mindestvoraussetzung und habe mich auf eine Stelle mit einer geringeren Anforderung bezüglich der Qualifikation beworben.
Für Grundschullehrer*innen wird hingegen für die Bewerbung ein abgeschlossenes Universitätsstudium vorausgesetzt - und das sollte in die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt führen.