Anwesenheit Ferien

  • Meine Schulleitung hat gestern eine Nachricht rausgeschickt, dass wir bei der urlaubsplanung in den Sommerferien bitte in der letzten Woche eine Präsenz einplanen sollen.


    Laut ADO ist dies natürlich rechtens, es heißt jedoch auch, dass dies frühzeitig bekannt gegeben werden muss. Nun sind es bei uns nur noch 5 Wochen und ich habe aufgrund des vorgegebenen Urlaubs meines Partners meinen Urlaub auf die letzten beiden Ferienwochen gelegt und bereits vor 6 Wochen gebucht. Frühzeitig ist für mich etwas anderes als 5 Wochen vorher...


    Bisher hatten wir lediglich Montag und Dienstag vor Schulbeginn Konferenzen, eine offizielle Präsenzwoche hatten wir bisher nie, alle kamen am Ende der Ferien, wie es für einen selber notwendig war (bin seit 6 Jahren an der Schule).


    Kann mir jmd etwas dazu sagen, ob „frühzeitig angeordnet“ irgendwo näher definiert ist? Oder wie ihr nun mit der Situation umgehen würdet?


    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Das wird nirgendwo definiert. Falls Du es ganz genau wissen möchtest, kannst Du auch im MSB direkt nachfragen.


    Wenn man weiß, dass die Vorgabe so ist, empfiehlt es sich, die Urlaubsplanung wahlweise danach auszurichten oder vorher mit der Schulleitung zu sprechen. Bei uns waren alle diejenigen, die in irgendeiner Form das neue Schuljahr planen mussten, automatisch für diese letzte Woche in Präsenz "gebucht". Das bedurfte keiner Ankündigung, das wussten wir alle und haben unseren Urlaub entsprechend daran ausgerichtet.

    Ich empfehle hier ein Gespräch mit der Schulleitung, denn Du bist mit Sicherheit nicht die einzige, die das trifft. Ggf. wird das gar kein Problem sein, wenn beispielsweise nur Montag und Dienstag in der ersten Schulwoche seitens der Schulleitung "gebucht" sind.

  • Leider war es bisher nie Vorgabe, das ganze wurde wie gesagt erst gestern mitgeteilt...


    Das Gespräch suche ich auf jeden Fall, hatte nur gehofft, dass „frühzeitig“ irgendwie definiert wäre oder jmd selber damit mal Erfahrung gemacht hat

  • Habe gerade selbst noch einmal nachgelesen (https://bass.schul-welt.de/12374.htm#21-02nr4p12)

    Dachte, man müsse sich eh immer bereit halten. Aber wir haben da auch immer einen Tag in Präsenz verplant. Aber, ein Jahr ging es nicht und das hatte ich direkt angekündigt, war kein Problem dann. Habe aber meine Aufgaben dann auch vorher erledigt gehabt.

    Ich würde einfach das Gespräch suchen. In der ADO steht nur "und vorher angekündigt wurde"

  • Meine Schulleitung hat gestern eine Nachricht rausgeschickt, dass wir bei der urlaubsplanung in den Sommerferien bitte in der letzten Woche eine Präsenz einplanen sollen.

    Ist die letzte Woche vor Unterrichtsbeginn nicht genau die Woche in der Mittwoch der Unterricht startet?

    Dort finden doch in der Regel Montag/Dienstag immer Konferenzen und Fortbildungen statt.

    Wenn das jetzt eine Woche verschoben wird, dann müsste man doch an dem Montag/Dienstag nicht mehr zur Verfügung stehen.

  • Es kann gut sein, dass da noch andere Tätigkeiten verrichtet werden müssen. Dass man dann Montag und Dienstag nicht mehr zur Verfügung stehen muss, ist damit nicht gesagt.

    (2) Ferienzeiten, die über den Urlaubsanspruch hinausgehen, dienen der Fort- und Weiterbildung, der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie der Wahrnehmung anderer dienstlicher Verpflichtungen, z.B. der organisatorischen Vorbereitung des neuen Schuljahres. In der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres müssen sich die Lehrerinnen und Lehrer zur Dienstleistung für schulische Aufgaben bereit halten, soweit dies für die organisatorische Vorbereitung des neuen Schuljahres erforderlich ist und vorher angekündigt wurde. Die Pflicht zur frühzeitigen Ankündigung gilt auch für die Vorbereitung und Abnahme von Nachprüfungen und für schulinterne Fortbildungen.


    Soweit §14 ADO, da steht "in der letzten Woche" und nicht in den letzten Wochen. Deshalb kann ich Kollegy durchaus verstehen, die der jeweils anderen Woche nicht zur Verfügung stehen wollen.

  • Die letzte Woche vor Unterrichtsbeginn ist nicht gleichzusetzen mit der letzten Ferienwoche. Wenn Unterrichtsbeginn am Mittwoch ist, lese ich da dann die Woche vorher, d.h. Mittwoch bis Dienstag inkl. heraus.


    Ich würde sogar noch weiter gehen wollen: Meines Erachtens kann damit die volle Woche Montag-Freitag vor der Woche des Unterrichtsbeginns gemeint sein und nicht nur exakt 5 Werktage vorab.

  • Ist die letzte Woche vor Unterrichtsbeginn nicht genau die Woche in der Mittwoch der Unterricht startet?

    Dort finden doch in der Regel Montag/Dienstag immer Konferenzen und Fortbildungen statt.

    Wenn das jetzt eine Woche verschoben wird, dann müsste man doch an dem Montag/Dienstag nicht mehr zur Verfügung stehen.

  • So war es bei uns bisher, Montag/Dienstag Konferenz (dieses Jahr 16./17.8.), aber Präsenz wurde ab dem 9. gestern angeordnet

    Montag/Dienstag vor Unterrichtsbeginn liegen in der Woche des Unterrichtsbeginns. Die Woche vor Unterrichtsbeginn ist daher m.E. die volle Kalenderwoche, bevor der Unterricht wieder beginnt. Insofern scheint mir das zwar nicht gerade freundlich ggü. dem Kollegium (wofür soll denn eine so lange Präsenzphase gut sein?), aber für rechtlich möglich.

  • So war es bei uns bisher, Montag/Dienstag Konferenz (dieses Jahr 16./17.8.), aber Präsenz wurde ab dem 9. gestern angeordnet

    Rede mit deiner Schulleitung, wenn du mit der Anordung ein Problem hast. Wenn das nicht zur Lösung fürht, kannst du immer noch remonstrieren und die Anordnung von weiter oben überprüfen lassen. Dann wird man dir mitteilen, ob das rechtzeitig mitgeteilt wurde oder nicht.


    Ich denken, dass 2,5 Monate durchaus ausreichend sind.

    • Offizieller Beitrag

    in jedem anderen Jahr, wenn man seine Urlaubsreisen oft 6 Monate im Voraus buchte, sind 5 Wochen vor Ferienbeginn sicherlich reichich knapp.

    Aber dieses Jahr sah da ja erst ganz anders aus.


    Ich würde auch mit der SL das Gespräch suchen. Erkundige dich vll vorher, wer noch betroffen ist, dann könnt ihr als Gruppe auftreten

  • Ich denken, dass 2,5 Monate durchaus ausreichend sind.

    Das finde ich bei der Urlaubsplanung nicht unbedingt ausreichend. Nicht jeder verreist last minute und mein Mann muss sich z.B. schon im Februar/März mit seinen Kollegen absprechen und festlegen. Der kann dann 2-3 Monate später nicht plötzlich alles wieder umschmeißen.

  • Wenn man sich die letzte Woche freizuhalten hat, dann hat man die sich freizuhalten, ob das die letzten Jahre anders war, interessiert rechtlich gesehen nicht. Ich würde also freundlich fragen, remonstrieren würde ich nicht.


    Uns wurde wegen des Lockdowns der Winterurlaub gestrichen, den ich auch schon langfristig gebucht hatte. Bei uns muss man Urlaub sogar zu Jahresbeginn beantragen und selbst die, die beantragt hatten, wurden vom Land angewiesen zu arbeiten. Die Kinder durften freigestellt werden:rolleyes:


    Also sieht m.E. schlecht aus, aber manchmal hat man ja entspannte Chefs.

    • Offizieller Beitrag

    Also falls (!) man die Konfrontation suchen sollte, wird die Schulleitung ggf. das Ganze ritualisieren und künftig immer die letzte Woche der Sommerferien als Präsenzzeit anordnen. Damit ist dann auch nicht viel gewonnen, außer dass man weiß, dass man seinen Urlaub künftig in die erste bis fünfte Ferienwoche legt.

  • Nicht jeder verreist last minute und mein Mann muss sich z.B. schon im Februar/März mit seinen Kollegen absprechen und festlegen.

    Natürlich nicht, aber die letzte Woche würde ich aus den oben genannten Gründen nie voll verplanen. Und wenn es nicht anders geht, wegen Partner/in, dann würde ich das Gespräch suchen.
    Es kann ja auch am letzten Tag noch Notwendigkeiten reinkommen.

  • Also falls (!) man die Konfrontation suchen sollte, wird die Schulleitung ggf. das Ganze ritualisieren und künftig immer die letzte Woche der Sommerferien als Präsenzzeit anordnen. Damit ist dann auch nicht viel gewonnen, außer dass man weiß, dass man seinen Urlaub künftig in die erste bis fünfte Ferienwoche legt.

    Was hat man denn gewonnen, wenn das nicht klar geregelt ist?

    So oder so muss man sich ja dann die Woche freihalten, weil immer kurzfristig etwas angesetzt werden kann in den letzen 10 Tagen der unterrichtsfreien Zeit.


    Das mag aus Schulleitungssicht anders aussehen, aber das Kollegium, das seit Jahren gewohnt ist, an bestimmten Tagen in der Schule zu sein, ist überrascht, wenn es plötzlich verändert wird.

    Setzt sich die Schulleitung durch, wird man in Zukunft die 10 Tage zur Verfügung stehen müssen

  • Also, zweieinhalb Monate vorher anzukündigen, dass man eine Regel, die allgemein bekannt sein sollte, anwenden möchte, halte ich in Corona-Zeiten nicht für zu kurzfristig. Zumal wir nicht wissen, was in der letzten Woche der Sommerferien blühen könnte: Falls die Zahlen steigen sollten, müssen in den Schulen vielleicht wieder neue Raumkonzepte erarbeitet werden oder Laufwege neu geplant werden. In der Sekundarstufe I gibt es in NRW darüber hinaus großzügige Nachprüfungsregelungen für die Schüler*innen, sodass es in großen Systemen durchaus möglich ist, dass die traditionellen zwei Tage für das Gros der Kolleg*innen nicht ausreichen und man - genau wie z. B. Koordinatoren an den Gymnasien oder Stundenplaner - sich in der Woche vorher schon in der Schule aufhalten muss. Eine Nachprüfung besteht in den Fächern der Fächergruppe I aus zwei Teilen -> an einem Tag einer Leistungsüberprüfung soll keine weitere Überprüfung stattfinden -> der Prüfling hat evt. mehrere mangelhafte Fächer -> es gibt Prüfungen über mehrere Tage mit mehreren Prüfungsausschüssen. Das kann jedenfalls noch lustig werden.:uebel:

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