Hallo, wer ist alles dazu berechtigt, den Herunftsprachlichen Unterricht zu erteilen?
Muss man die jeweilige Sprache studiert haben?
Viele Grüße
Bella
Hallo, wer ist alles dazu berechtigt, den Herunftsprachlichen Unterricht zu erteilen?
Muss man die jeweilige Sprache studiert haben?
Viele Grüße
Bella
hahaha
Nein.
Sie zu sprechen ist schon eine gute Voraussetzung. Die meisten Dozent*innen für herkunftssprachlichen Unterricht sind "selbstständig" und als Honorarkräfte eingestellt, da wird die Person genommen, die sich auf die Stelle bewirbt.
Ich weiß gar nicht, ob es richtige feste Stellen in einigen Schulämtern gibt und was da die Voraussetzungen sind. Natürlich schaut man ja, dass die Person die Sprache spricht und auch pädagogische / didaktische Fähigkeiten hat. Aber es müssen definitiv nicht (immer) durch Zertifikate nachgewiesene Qualifikationen sein. Dafür kenne ich zuviele, die ihre Qualifikation "by doing" entwickelt haben (und denen ich natürlich alles gut zutraue, zumal jetzt, nach Jahren, aber rein faktisch kenne ich: einen in Russland ausgebildeten Übersetzer, der in Deutschland keinen Abschluss hat aber seit 20 Jahren Politikwissenschaft studiert, eine Ukrainerin mit Deutschstudium aus der Ukraine, die hier Deutsch (kein Lehramt) studiert (könnte mittlerweile fertig sein), einen polnischen Soziologen (Ausbildung in Deutschland, ich weiß nicht, ob er in Polen überhaupt was gemacht hat, ist als AuPair gekommen), einen türkischen Soziologen (Ausbildung in der Türkei, Anschluss in Deutschland, zu dem Zeitpunkt in irgendeinem Master in Soziologie eingeschrieben)...
Anekdotische Evidenz aber zumindest der Nachweis, dass man KEIN Studium der Sprache haben MUSS. Oder zumindest nicht für "Bestandsleute"
Den Herkuntssprachlichen Unterricht finde ich super interessant, aber da ich den deutschen Hochschulabshluss habe, ist das, glaube ich, nicht möglich...
Ich habe in meinem Hekunftsland nur die Grundschule besucht, aber das reicht nicht aus.
Naja, ein deutscher Hochschulabschluss ist kein Hintergrund! Aber keine Voraussetzung.
Ich weiß nicht, ob es Orte gibt, wo der herkunftssprachliche Unterricht auch von festen Lehrkräften neben anderen Fächern erteilt wird. Melde dich beim Schulamt. Bei Bedarf kann es entweder sein, dass es aufs Deputat angerechnet wird, oder du einen Lehrauftrag als Nebenjob bekommst.
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