RS Bayern Abschlussprüfung abnehmen

  • Abend beieinander. Ich konnte genau zu der Frage nicht wirklich etwas finden, aber vielleicht kennt sich hier ja jemand aus.

    Ich habe das 1. Staatsexamen RS in Bayern und würde ab nächstem Schuljahr eventuell an einer kirchlichen Privatrealschule arbeiten wollen. Ich konnte aber bis jetzt nicht herausfinden, ob man mit nur dem 1. Staatsexamen auch Abschlussprüfungen abnehmen darf bzw. ob man überhaupt dann eine 10. Klasse in einem Abschlussfach unterrichten kann. Beim Abitur gibt es ja bestimmte Vorraussetzungen, aber bei der Abschlussprüfung kenne ich die nicht. Kennt sich jemand dazu aus?

  • Ich weiß nicht, ob du 10er unterrichten darfst in Bayern, aber ganz sicher, dass du es basierend lediglich auf einem 2.Staatsexamen keinesfalls solltest. Unsere SuS haben das Recht im Prüfungsjahr von Profis begleitet und vorbereitet zu werden, die bereits wissen, was sie machen, wie guter Unterricht funktioniert. Hier in BW darf man als Ref deshalb erst NACH erfolgreichem 2.Staatsexamen in den Prüfungen und Abschlussklassen eingesetzt werden. Abschlussprüfungen darfst du - wenn es in Bayern analog läuft wie in BW-nicht abnehmen, da du über keine volle Lehrbefähigung verfügst (ergo die erforderliche Erfahrung fehlt, was schulisch erwartet werden kann/darf/muss, wie angelegt wurde oder auch welche schulrechtlichen Vorgaben zu beachten wären).


    Es gibt aber einige KuK aus Bayern hier, die das ggf. noch bayernspezifisches ergänzen können.


    Mach das Ref, wenn du Abschlussklassen vernünftig vorbeiten und prüfen (dürfen) möchtest. Unsere Hasen verdienen es allesamt gut ausgebildete Lehrkräfte zu haben, die mehr als nur halbwegs wissen, was sie wann warum wie machen mit welchen Zielen und Mitteln und auch, wie mit den vielen Stolpersteinen auf dem gemeinsamen Weg umzugehen ist. Das Ref gibt dir das Rüstzeug dich später immer weiter einzuarbeiten und zu professionalisieren. (Wenn ich mir allein vor Augen halte, was ich alles im letzten dreiviertel Jahr beruflich gelernt habe...) Das sind selbst die größten Chaoten wert, dass wir dass investieren in unsere und ihre berufliche Zukunft. :)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Aus der hessischen Sicht. Kann mir kaum vorstellen, dass es in Bayern anders ist.


    Wenn dir das SSA eine UG für die SEK I inklusive Klasse 10 ausstellt, darfst du die Prüfung abnehmen. Da du nicht über ein zweites Staatsexamen verfügst, muss die Schule eine Unterrichtsgenehmigung (UG) für dich beantragen. Sonst darfst du in Hessen keine reguläre Klasse unterrichten und Noten geben.


    In Hessen dürfen sogar Lehrkräfte ohne zweites das Abitur in der Fachoberschule abnehmen. Für die Q-Phase im BG oder der GOS brauchst du zwingend das zweite.

  • Irgendwie hoffe ich an der Stelle sehr, dass die Bayern das mehr wie wir in BW handhaben...

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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