Hier kommt gerade mit Datum 12. Mai die Verlängerung der Regelung zum Personaleinsatz 'rein.
Zunächst mal wird diese bis zum Schuljahresende verlängert. Ein neues Attest wird benötigt, wenn diese über den 21. Mai (Freitag) hinaus in Anspruch genommen werden soll.
Neu gegenüber den bisherigen Regelungen dürfte die Relevanz von Imfungen sein (aber auch folgerichtig):
Zitat von Erlass vom 212-1.21.01 vom 12. Mai 2021Für die Zeit ab dem 26. Mai 2021 ist für eine Befreiung vom Präsenzunterricht die Vorlage eines neuen Attests erforderlich. Dabei wird erwartet, dass eine ausdrückliche ärztliche Einschätzung der individuellen Gefahr eines drohenden schweren Krankheitsverlaufs im Hinblick auf einen eventuell schon bestehenden Impfschutz vorgenommen wird.
hth