Hallo zusammen,
in NRW regelt §61 des Schulgesetzes die „Bestellung der Schulleiterin oder des Schulleiters“. Ausschreibungs- und Auswahlprozess sowie die Anforderungen an die Kandidaten werden einigermaßen genau beschrieben. Kann jemand etwas dazu sagen, ob und wenn ja wo der Prozess und die Anforderungen bei Konrektorenstellen analog beschrieben sind? Ich finde dazu nichts. Mich interessieren Gesetzestexte, Erlasse und Verordnungen.