Hallo. Ich bin aktuell bis Ende Mai in Elternzeit. Ab Juni fange ich wieder an zu arbeiten an meiner neuen Wunschschule ( bis Ende des Schuljahres erstmal abgeordnet). Zum September wurde ich offiziell versetzt an diese Schule. Jetzt bin ich erneut schwanger und der Termin ist im Dezember. D.h. ich darf bis Ende Oktober arbeiten, dann fängt der Mutterschutz an. Jetzt die Frage: kann die Versetzung deshalb abgelehnt werden, da ich im Schuljahr nicht einsatzbereit bin? Ich bin in Ba-Wü.
LG