Hallo liebes Forum,
ich habe zwei etwas kompliziertere Fragen, auf die ich per Google keine Antwort gefunden habe. Bei offiziellen Stellen habe ich noch nicht nachgefragt. Vll könnt ihr mir weiterhelfen?
1. Frage:
Ich habe in BaWü 3 Hauptfächer auf Gymnasiallehramt studiert, 3 mal Hauptfächer bzw. große Fakultas. Zwei NaWis und Englisch. Ich bin gerade in den letzten Zügen des Refs am allgemeinbildenen Gymi und habe das Ref nur mit meinen beiden anderen Fächern, den NaWis, gemacht, weil es organisatorisch mit meinen 3 Fächern in meinem Fall kaum oder gar nicht möglich gewesen wäre. Ich werde also in Englisch kein 2. StEx haben, aber in den beiden anderen Fächern (gültige Kombination natürlich).
Unabhängig davon, ob ich Englisch in Zukunft unterrichten möchte oder fachlich kann, würde mich da mal die rechtliche Situation interessieren (für Bwerbungsgespräche etc) : wäre es fachfremder Unterricht, wenn ich Englisch unterrichten würde? Dürfte ich gar eine Kursstufe haben? Darf ich es gar nicht an Gymnasien unterrichten? Darf man von mir bei einer verbeamteten Stelle verlangen, Englisch zu unterrichten?
2. Frage:
Ich habe auch die Bili-Zusatzausbildung am Seminar nicht belegt. In den 90ern gab es mal eine Verordnung/Erlass, dass Lehrkräfte mit Englisch (bzw. Sprachnachweis) und einem passenden Sachfach Bili Englisch nach entsprechender (begleitender?) Fortbildung unterrichten dürfen. Ich hatte selbst als Schülerin solchen bili-Unterricht. Gilt diese Verordnung/Erlass noch? Ich habe im Internet dazu nichts gefunden. Ältere Lehrkräfte meinen, dass es das noch gibt. Wenn ich nach "Bili-Zusatzausbildung" etc google, erfährt man natürlich immer nur, wie toll die Zusatzausbildung am Seminar ist und dass es auf der Liste Pluspunkte gibt.
Dürfte ich potentiell mein geeigentes Sachfach bilingual auf englisch unterrichten? Evtl nach entsprechender Fortbildung?
In beiden Fragen würde mich einfach die rechtliche Situation interessieren.
Vielen Dank schonmal fürs Durchlesen und schönen Abend,
Mimi