(ich könnte mir vorstellen, dass das Jugendarbeitsschutzgesetz allerdings auch am BK gilt, zumindest für die Jahrgänge, die noch Jugendliche haben)
Mag sein, dass es in NRW am BK tatsächlich gilt (wobei sich dann u. a. das BK, wo puntino tätig ist - siehe Beitrag oben - nicht daran halten würde). Ich kann mir allerdings wirklich nicht vorstellen, dass dies in NDS auch für die BBS für deren Pausenregelung zugrunde gelegt werden muss, denn dann würden sich ja auch hier die allermeisten BBSn nicht gesetzeskonform verhalten. Rein interessehalber werde ich aber mal versuchen, dass in Erfahrung zu bringen (meine Google-Suche dazu war leider erfolglos)!