Jetzt wird es in BaWü absurd.
Manche Schulen dürfen die Selbsttests unter Aufsicht nach Hause verlagern, die Eltern müssen dann dir Durchführung schriftlich versichern.
Bislang durften/mussten die Schulen aber natürlich nur Tests bescheinigen, die in der Schule durchgeführt wurden (60 Stunden Gültigkeit). Jetzt müssen auch Bescheinigungen ausgestellt werden, dass die Eltern bescheinigen, dass die Kinder getestet worden seien...
Das gilt sogar für Kinder, die auf Elternwunsch dauerhaft im Fernunterricht sind ...