Darf die Schulleitung Selbsttests bescheinigen?

  • Und vor allem hat die Sekretärin doch gar keinen Überblick ob die Klasse nicht erst zur 5. Stunde hat und noch gar nicht getestet ist. Die Schülerin in Gruppe B ist und heute gar nicht getestet wurde...

    Naja, den Überblick hätte sie bei uns schon, es kommen alle in zwei Schichten und jeden Tag und viel wichtiger, es gibt keine Pausen zwischendurch, also kann das Kind erst nach seinem Unterricht kommen, aber bei uns ist ja bereits vorher gestempelt und der Lehrer gibt die gültige Bescheinigung dann eben aus (aber wirklich nur auf Nachfrage).


    Ergo: ich sehe keine Möglichkeit für mich als Schulleiter, einen entsprechenden Test rechtsicher bestätigen zu können.

    Doch, das könntest du, denn dort steht nichts von korrekt durchgeführt, sondern nur unter Aufsicht (und das ist er bei einem Lehrer im Raum) durchgeführt hat. Mehr sehen die meisten Verordnungen auch nicht vor.

    • Offizieller Beitrag

    Susanne - Ehrlich gesagt ist mir egal, was da steht. Ich würde nur einen Selbsttest bestätigen, von dem ich genau weiß, dass er korrekt durchgeführt wurde. Und warum? Weil es richtig ist.

    • Offizieller Beitrag

    Susanne - es ist keine Anweisung für mich.

    ich habe explizit von "Ich" gesprochen:

    Zitat

    Ergo: ich sehe keine Möglichkeit für mich als Schulleiter, einen entsprechenden Test rechtsicher bestätigen zu können.

    Nach meinem letzten Stand der Dinge lebe und arbeite ich in NRW - da interessieren mich die Regelungen aus Berlin/Brandenburg nicht. Du brauchst also auch nicht damit zu argumentieren um mir zu sagen, was ICH in NRW könnte oder nicht könnte.


    kl. gr. frosch

    • Offizieller Beitrag

    Meine Antwort darauf: es ist keine Anweisung für mich. "Die Hosenbeine krempelt man sich hoch, wenn man am Ufer steht", würde ich sagen.

    Den Rest kannst/solltest du mit deiner Schulleitung besprechen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe dich schon. (Und diese Unterstellungen solltest du bei Gelegenheit mal lassen. Danke.)

    Zitat

    "Die Hosenbeine krempelt man sich hoch, wenn man am Ufer steht", würde ich sagen.

  • Den Rest kannst/solltest du mit deiner Schulleitung besprechen.

    Warum sollte ich Fragen an dich mit meiner Schulleitung besprechen?

    Hier ist die Anweisung und es werden die Bescheinigungen für Schüler und Lehrer erstellt und gelten und nirgends steht was von korrekter Durchführung, sondern nur von der Befundmitteilung, das reicht aber.


    Und da das ja klar und wahr ist, ist das auch kein Problem das zu unterschreiben (wenn man den Test bzw. das Ergebnis gesehen hat).

    • Offizieller Beitrag

    ich bin weder Schulleitung noch in deinem Bundesland (noch in der Schule zur Zeit, haha), ICH würde der Anweisung widersprechen.
    Sorry, ich setze nicht meine Unterschrift unter einer Bescheinigung, die bestätigt, jemand sei "gesund" (selbst wennes klar ist, dass es sich um eine Momentaufnahme handelt).
    und ja, ich überschätze das Personal an den Teststationen aber dort unterschreibt ein Arzt. Wenn er kein Problem hat, seinen Mitarbeiter*innen zu vertrauen, sein Ding.

    Was kommt noch? Ich bestätige, dass jemand gut Auto fahren kann?

  • und ja, ich überschätze das Personal an den Teststationen aber dort unterschreibt ein Arzt.

    Bei uns haben die Stellen die Tests durchführen gar keine Ärzte, das sind meist Pfleger, Apotheker o.ä. oder Leute mit genau so einer Einweisung, wie wir sie auch haben, 5 Minuten Erklärung oder Youtube Video.



    Sorry, ich setze nicht meine Unterschrift unter einer Bescheinigung, die bestätigt, jemand sei "gesund"

    Das tun die nicht, sie sagen nur, dass du ein negatives Testergebnis gesehen hast. :hitze:

  • Guten Morgen,

    Ich habe gerade in der Schule nochmal nachgeschaut, unsere Schulleitung hat ein offizielles Formular mit nrw Wappen darauf bekommen, ich weiß allerdings nicht ob vom Schulamt der der BezReg. Allerdings weiter westlich als deine, Frosch , glaube ich...

    Und dieses Fornular unterschreibt die Sektretätin, wenn wir den Test bei ihr, also unter ihrer Aufsicht durchführen.

    Dort ist dann angekreuzt "Selbsttest unter Aufsicht".

    Schüler haben diese Möglichkeit nicht..

    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    klar, das Personal. Aber die Unterschrift kommt von einem Arzt. Also zumindest beim Testzentrum in meiner Stadt, das von einem Apotheker betrieben wird, er brauchte dafür die Partnerschaft zu einem Arzt. Ob sich das in den letzten Wochen geändert hat, weiß ich nicht. Da ich in den letzten Wochen keinen Schnelltest gemacht habe, kann ich nicht nachschauen, wer der Name unten ist.
    MEINEN Namen möchte ich da nicht hinschreiben, kann jeder machen, was er will. Ich hab da genug Bauchschmerzen, was ich mit bestimmten Noten in der Oberstufe angeblich alles bescheinige.

  • Man kann da natürlich argumentieren, dass der Abstrich wenigstens von einer anderen Person durchgeführt wird, aber die Unterschiede sind mittlerweile sehr gering bis nicht vorhanden.

    Bei mir gibt es ein Testzentrum, wo man sich unter Aufsicht das Stäbchen selbst einführt. Bescheinigung über negativen Test gibt es natürlich, genauso gültig wie andere auch.

  • Aber die Unterschrift kommt von einem Arzt. Also zumindest beim Testzentrum in meiner Stadt, das von einem Apotheker betrieben wird, er brauchte dafür die Partnerschaft zu einem Arzt.

    Das ist aber laut Coronateststrukturverordnung NRW nicht notwendig.

    Ich habe gerade in der Schule nochmal nachgeschaut, unsere Schulleitung hat ein offizielles Formular mit nrw Wappen darauf bekommen, ich weiß allerdings nicht ob vom Schulamt der der BezReg.

    Das Formular kommt aus dem SchILD-Forum. Minister Laumann hat mal auf einer Pressekonferenz vor einigen Wochen aus einer Laune heraus gesagt, dass die Schulleitungen für die Lehrkräfte ein negatives Ergebnis bestätigen können, wenn sie die Aufsicht über den Test geführt haben.

    Laut Aussage meiner Bezirksregierung ist die Verwendung des Formulars möglich, wenn dies dem Gesundheitsamt angezeigt wurde.

  • Was ich in Berlin so absolut unsinnig finde: ich als Lehrer darf meinen Schülern eine Bescheinigung ausstellen, wenn sie sich bei mir unter Aufsicht testen. Ich selbst muss für so eine Bestätigung zu einem von der Schulleitung beauftragten Kollegen, der vorab ein halbstündiges Video gucken musste.


    Das heißt also:

    wenn kleine Kinder sich in der Gruppe selbst testen, reicht eine beliebige ungeschulte Lehrkraft

    wenn eine erwachsene Person (dieselbe, die die kleine Kinder beaufsichtigen darf) sich selbst testet, braucht es eine speziell geschulte Aufsicht...


    Falls mir das irgendwer logisch erklären kann, darf er das gerne tun...

    "Die Wahrheit ist ein Zitronenbaiser!" Freitag O'Leary

    Einmal editiert, zuletzt von icke ()

    • Offizieller Beitrag

    Regeln, Regeln, ...

    erinnerte mich gleich und schlagartig an meinen notwendigen Einbürgerungstest, den ich machen musste, weil ich keinen allgemeinen Schulabschluss in Deutschland hatte / immer noch nicht habe.
    Ich hatte ja nur ein Erstes und Zweites Staatsexamen in Politik(wissenschaft). Ich durfte also ein Politik-Abitur abnehmen, musste aber nachweisen, dass ich wusste, dass der Vater seine Tochter nicht einsperren darf, nur weil er den Freund nicht mag, oder ein Kreuz an der richtigen Stelle machen, um mein Bundesland auf der Karte zu finden.
    Ach, und den Deutsch-Test, den ich auch machen durfte, als ich mich an der Uni für ein Zweitstudium einschreiben wollte, NACHDEM ich ein deutsches Staatsexamen im Fach Deutsch hatte. Weil ich kein deutsches Abitur hatte.

    Wir dürfen in Deutschland soviel ausführen und beibringen, was uns selbst gar nicht zugetraut wird. Unglaublich ...

    (es ist übrigens woanders sicher gleich)

  • Ich meine, dass in Niedersachsen die Schulleitung es auch bescheinigen darf. Irgendwo habe ich bei uns mal ein Formular gesehen ...

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