Was kostet eine Krankschreibung? PKV im Ref

  • Hallo,


    ich habe eine vielleicht auf den ersten Blick ziemlich dumme Frage, aber ich war in meinem Leben noch nie krank in dem Sinne, dass ich eine Krankschreibung benötigt habe. Bei den bisherigen Arbeitgebern konnte ich mich selbst drei Tage "Krankschreiben" und darüber kam ich nie.


    Jetzt bin ich im Ref in einem Bundesland, welches Referndaren vorschreibt, dass sie ab dem ersten Tag einen ärztlichen Krankenzettel haben müssen - finde ich persönlich eine absolute Unverschämtheit, nicht nur mir extra Arbeit aufzuhalsen, sondern auch unnötige Bürokratie für Schule und Studienseminar zu schaffen ohne Mehrwert.


    So und dazu eine doofe Frage: Kostet mich eine Krankschreibung eines Arztes Geld (PKV)?

    Und: Übernimmt eine PKV idR diese Kosten ohne, dass mir der Bonus für das Jahr flöten geht (ja ich bin mir bewusst, dass ich lieber bei der PKV fragen muss, aber generell eure Erfahrung)?


    Danke

  • Nein, soweit ich weiß, musst du für eine Krankschreibung nichts zahlen (musst ich jedenfalls nie) und dementsprechend kann dir der "Bonus" (damit meinst du die Beitragsrückerstattung, oder?) nicht "flöten gehen", weil du bei der PKV gar nichts einreichst.


    Kurze Frage: Um welches BL handelt es sich denn, wo Refis ab dem ersten Tag eine ärztliche Krankmeldung abgeben müssen? Davon habe ich bisher noch nie gehört.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    • Offizieller Beitrag

    Andererseits wird der/die Ärzt:in wohl kaum eine Krankschreibung ausstellen, ohne dich "beraten" zu haben, auch telefonisch und ohne zumindest eine Verdachtsdiagnose zu stellen. Das heißt, die ersten 20 Euro sind auf jeden Fall schon in Rechnung, wenn es überhaupt dabei bliebe.

  • Andererseits wird der/die Ärzt:in wohl kaum eine Krankschreibung ausstellen, ohne dich "beraten" zu haben, auch telefonisch und ohne zumindest eine Verdachtsdiagnose zu stellen. Das heißt, die ersten 20 Euro sind auf jeden Fall schon in Rechnung, wenn es überhaupt dabei bliebe.

    Das ist natürlich richtig!

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  • Und: Übernimmt eine PKV idR diese Kosten ohne, dass mir der Bonus für das Jahr flöten geht (ja ich bin mir bewusst, dass ich lieber bei der PKV fragen muss, aber generell eure Erfahrung)?

    Welchen Bonus meinst du? Beitragsrückerstattung? Kommt auf die Versicherung an. Bei den meisten erlischt die Anspruch ab dem ersten Euro der eingereicht wird, bei manchen wird der erstattete Betrag von der Rückerstattung abgezogen bis diese aufgebraucht ist.


    Ich hatte mich jetzt mal telefonisch krankschreiben lassen. Die Rechnung war um die 20€. Also etwas 10€ Beihilfe (je nach Höhe der Beihilfe) und 10€ PKV bzw. eigene Tasche.

  • solange ich höchstens 2mal pro Jahr und insgesamt weniger als die Beitragsrückerstattung (bei mir inzwischen uber 700 Euro) einreiche, verliere ich den Anspruch nicht, sondern mir wird auch die Differenz ausbezahlt


    Daher zahle ich kleinere Rechnungen oft selbst (in Baden-Württemberg gibt es bei Beihilfe auch noch die Kostendämpfungspauschale, die man auch erst einmal überschreiten muss).


    Ich hatte einmal eine Krankschreibung. Sie hat mich 5 Euro gekostet. (Da ist der telefonische Anruf, der als Beratung abgerechnet wird, teurer.)

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Andererseits wird der/die Ärzt:in wohl kaum eine Krankschreibung ausstellen, ohne dich "beraten" zu haben, auch telefonisch und ohne zumindest eine Verdachtsdiagnose zu stellen. Das heißt, die ersten 20 Euro sind auf jeden Fall schon in Rechnung, wenn es überhaupt dabei bliebe.

    Wenn ich wegen Erkältung beim Arzt bin, weil ich eine Krankschreibung brauche, ist der Rechnungsbetrag jedes Mal identisch und (ich glaube) 37,41€. Beratung, Schein und Co.


    Die zahlst du erstmal vollkommen allein, wenn in deinem Bundesland auch eine Kostenbegrenzungspauschale für die Beihilfe gilt. Die PKV meistest du wegen der Beitragsrückerstattung. Also ja, einmal krank schreiben kostet dann knapp 40€.


    Keine Ahnung ob das so pfiffig vom Arbeitgeber ist. Wenn ich die ersten drei Tage so zuhause bleiben kann, entscheide ich jeden Tag aufs neue, ob ich schon wieder gehen kann. Wenn der Arzt mir an Tag 1 nen Schein für drei Tage gegeben hat, vertraue ich natürlich meinem Arzt und bleibe auch die drei Tage zuhause. Wer bin ich denn, das ich klüger als ein Arzt bin (denn im Gegensatz zu dem Dienstherren, der schon am ersten Tag einen Schein will, habe ich Vertrauen in andere Personen ;-))

  • Bei der Debeka geht die Beitragsrückerstattung bei allen Kosten verloren, sofern der Rückerstattungsbetrag überschritten wird.

    Das gilt auch für Krankschreibungen und Vorsorgeuntersuchungen.

    Ob es klug ist, Vorsorgeuntersuchungen ausfallen zu lassen oder krank zur Arbeit zu gehen, um einige hundert Euro zu sparen?

  • Und: Übernimmt eine PKV idR diese Kosten ohne, dass mir der Bonus für das Jahr flöten geht (ja ich bin mir bewusst, dass ich lieber bei der PKV fragen muss, aber generell eure Erfahrung)?

    Gibt es die Möglichkeit der Rückerstattung denn schon im ersten Jahr? Bei meiner PKV ging das erst im dritten Jahr glaube ich. Im Ref-Tarif nicht. Wobei ich da mit Vorsorge eh schon schnell drüber war.

    Grundsätzlich gilt bei der PKV: Du entscheidest was du einreichst.

  • Wenn du im Ref bist, kostet dich die PKV doch maximal 100€ im Monat...d.h. im ersten "Schadensfreien Jahr" kriegst du i.d.R. auch bloss 100€ wieder. Die hat man doch schnell beisammen. Sonst zahl halt erstmal selbst, reiche bei der Beihilfe ein, bei der PKV kannst du ja später noch einreichen, wenn du die 100€ zusammen hast.

    Umsonst ist beim Arzt aber nichts und schon gleich gar nicht, wenn du privat versichert ist.

  • bei mir gab es die 1. Beitragsrückerstattung im 1. Jahr nach gerade 4 Monaten (war halt nicht viel, 1/6 der gezahlten Beiträge), empfohlene Vorsorgeuntersuchungen zählen übrigens nicht und werden auf jeden Fall bezahlt.


    Ja, man muss entscheiden und rechnen (ich reiche am Ende genau so viel ein, dass ich möglichst knapp darunter bleibe. Wenn ich nichts einreiche, zahle ich im Jahr darauf mehr Steuern. Aber jede Krankenkasse ist anders. Bei meiner geht es heute bei Neuverträgen auch nicht mehr. Deshalb bleibt dem TE nichts anderes übrig, als bei seiner Krankenkasse nachzufragen. )

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kostet nach GOÄ 2,33€ (einfacher Satz) bzw. 5,36€ (2,3-facher Satz) und muss grundsätzlich auch liquidiert werden. Wenn noch Beratungsgespräche und Untersuchungen erfolgen, wird die Rechnung etwas höher liegen, bleibt aber noch gut bezahlbar.

  • So aus dem Bauch heraus: 14€ - 20€ für das Gespräch mit dem Arzt; 3€ - 5€ für die AU. Manche Kassen erstatten wohl die Kosten für die AU nicht.

    In NRW werden die ersten 300€ bei kinderlosen ohne besonderen Härtefall eh nicht erstattet (Kostendämpfungspauschale)

  • bei mir gab es die 1. Beitragsrückerstattung im 1. Jahr nach gerade 4 Monaten (war halt nicht viel, 1/6 der gezahlten Beiträge), empfohlene Vorsorgeuntersuchungen zählen übrigens nicht und werden auf jeden Fall bezahlt.


    Ja, man muss entscheiden und rechnen (ich reiche am Ende genau so viel ein, dass ich möglichst knapp darunter bleibe. Wenn ich nichts einreiche, zahle ich im Jahr darauf mehr Steuern. Aber jede Krankenkasse ist anders. Bei meiner geht es heute bei Neuverträgen auch nicht mehr. Deshalb bleibt dem TE nichts anderes übrig, als bei seiner Krankenkasse nachzufragen. )

    Kannst du mal den Ansatz für deine Rechnung hier einstellen? Ich habe das noch nie verstanden,wie man berechnet, ob jetzt die Rückerstattung oder das Einreichen in der Summe aus Versicherungsbeitrag und Steuer besser ist.


    Woschlägt sich das denn in der Steuer nieder?


    LG DFU

  • Kannst du mal den Ansatz für deine Rechnung hier einstellen? Ich habe das noch nie verstanden,wie man berechnet, ob jetzt die Rückerstattung oder das Einreichen in der Summe aus Versicherungsbeitrag und Steuer besser ist.


    Woschlägt sich das denn in der Steuer nieder?


    LG DFU

    Wenn es dir nicht auf den allerletzten Euro ankommt, reicht folgende Rechnung:


    Du schaust, wie hoch dein Grenzsteuersatz ist. Das ist der Steuersatz, der auf deinen letzten verdienten Euro fällig wird. Das macht entweder ein Steuerprogramm oder ganz rudimentär hier


    https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml


    Relevant ist hier die "Grenzbelastung". Dann nimmst du deine zu erwartende Beitragsrückerstattung und rechnest den %-Satz dadrauf. Die dann resultierende Summe ist ziemlich nahe an dem, was du durch die Beitragsrückerstattung mehr an Steuern zahlen musst.


    Beispiel: Grenzbelastung 30%, Beitragsrückerstattung 300€

    Dadurch wird 300*0,3 = 100€ mehr Steuer fällig. Die musst du mit in deiner Optimierung berücksichtigen. Die Beitragsrückerstattung ist also schon dann nicht mehr lohnenswert, wenn der eingereichte Rechnungsteil deiner PKV bei 200€ liegt.


    Die Rechnung ist etwas vereinfacht, weil die Grenzbelastung nicht konstant ist, passt aber ungefähr. Wenn es ganz eng ist, kann man ja mal genauer rechnen.


    (Hoffe ich hab keinen Fehler gemacht)

  • Kannst du mal den Ansatz für deine Rechnung hier einstellen? Ich habe das noch nie verstanden,wie man berechnet, ob jetzt die Rückerstattung oder das Einreichen in der Summe aus Versicherungsbeitrag und Steuer besser ist.


    Woschlägt sich das denn in der Steuer nieder?


    LG DFU

    Bei mir ist es einfacher. Ich erhalte gut 700 Euro Rückerstattung, die ich im kommenden Jahr nachträglich versteuern muss (in Baden-Württemberg kann ich sehr einfach beim Land einen Freibetrag beantragen, was ich tue). Wenn ich jetzt 700 Euro einreiche und nur die Differenz von z. B. 15 Euro erhalte, muss ich nur dafür Steuern zahlen. Ich habe das auch jahrelang nicht gewusst, jeder Vertrag ist anders. Ich erhalte z. B. jeden Monat sofort 5 % Rabatt, wenn ich nur höchstens 2x im Jahr beliebig viel einreiche und 4 /12 (früher sogar 6/12), wenn ich nicht mehr als die Rückerstattung einreiche.


    Wenn ich knapp darüber bin, verzichte ich lieber auf den überstehende Teil, weil ich sonst wieder bei 2/12 anfange und mehrere Jahre mich hocharbeiten muss. (Einmal musste ich es, mehrere OPs.) Es ist also auch eine Spekulation auf meine Gesundheit in Zukunft.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

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