Bin ich auch nicht, aber ich meine mal als ganz groben Unterschied gelesen zu haben, dass Meinungsäußerungen sehr weitreichende Freiheit genießen, Tatsachenbehauptungen aber nicht. Beispiel:
Du bist ein Betrüger und Dieb -> Tatsachenbehauptung
Ich finde, dass du ein Betrüger und Dieb bist -> Meinung
Ich habe das jetzt nochmal nachgeschaut.
Meinungen sind maximal eine Beleidigung, gegenüber Dritten können sie ein Werturteil bilden und sind dann wohl regelmäßig Bestandteil von richterlichen Abwägungen.
Tatsachenbehauptungen, die ehrverletztend sind, sind tatsächlich immer strafbar, so sie unwahr sind. Dabei gilt, dass der Aussprechende sie als wahr kennen muss, Klatsch&Tratsch fallen also, so es ehrverletztende Dinge sind, unter den Tatbestand der Üblen Nachrede. Weiß er, dass es unwahr ist, ist es sogar Verleumdung.
Inwiefern jetzt Spitzfindigkeiten der Formulierung ("du bist" vs. "ich finde") einen Unterschied machen, dazu gibt es mWn lange und ausführliche Gerichtsprozesse.