Ich bin voll bei dir. Der Unterschied gehört beseitigt. Nur obliegen einer Verbeamtung ja klare Kriterien. Wer sie nicht erfüllt, hat halt ein Problem. Es mit der verfassungswidrigen Besoldung zu vergleichen finde ich etwas weit hergeholt. Denn rechtlich ist A12 für GS-Lehrer mehr als fraglich. Verbeamtung unterliegt aber klaren Regeln. Was will man da anfechten?
Und ich bin nicht egoistisch. Im Gegensatz zu vielen BKlern und SEK2 Kollegen gönne ich allen Leuten A13 und rede A12ern nicht ein, dass sie zufrieden sein müssen.
Achs. Verbeamteten GS-Lehrer sollen A13 bekommen, dass angestellte Lehrer deutlich weniger bekommen, ist voll okay. Es gibt Lehrer, die aufgrund von Krankheiten nicht verbeamtet werden. Oder wegen dem Alter. Sind halt alle selbst schuld.