Hallo zusammen!
Ich unterrichte zurzeit unter anderem eine 10.Klasse an einer Schule in einer Stadt in NRW, deren Inzidenz schon länger jenseits der 200 liegt. Diese Klasse ist im wochenweisen Wechsel im Präsenzunterricht. Außerdem habe ich noch diverse andere Klassen im Distanzunterricht.
Nun ist der Landkreis, in dem ich wohne, über der 165 Marke - der Kindergarten meiner Kinder wird also voraussichtlich ab Mittwoch oder Donnerstag in die Notbetreuung gehen.
Ich stelle mir nun die Frage, ob ich als Beamtin verpflichtet bin, meine Kinder in die Notbetreuung des Kindergartens zu schicken, um selbst den Unterricht der 10er vor Ort zu gewährleisten?!? Eigentlich würde ich sie bei diesen hohen Inzidenzen lieber Zuhause lassen, um uns alle besser zu schützen. Auf der anderen Seite sehe ich natürlich die Schule und insbesondere meine 10er, die bald ihre ZP schreiben müssen.
Vielleicht weiß jemand wie die rechtliche Grundlage ist und/oder hat sonst den ein oder anderen Gedanken dazu?
Viele Grüße!