Kindkranktage statt Notbetreuung??? NRW

  • Hallo zusammen!

    Ich unterrichte zurzeit unter anderem eine 10.Klasse an einer Schule in einer Stadt in NRW, deren Inzidenz schon länger jenseits der 200 liegt. Diese Klasse ist im wochenweisen Wechsel im Präsenzunterricht. Außerdem habe ich noch diverse andere Klassen im Distanzunterricht.

    Nun ist der Landkreis, in dem ich wohne, über der 165 Marke - der Kindergarten meiner Kinder wird also voraussichtlich ab Mittwoch oder Donnerstag in die Notbetreuung gehen.

    Ich stelle mir nun die Frage, ob ich als Beamtin verpflichtet bin, meine Kinder in die Notbetreuung des Kindergartens zu schicken, um selbst den Unterricht der 10er vor Ort zu gewährleisten?!? Eigentlich würde ich sie bei diesen hohen Inzidenzen lieber Zuhause lassen, um uns alle besser zu schützen. Auf der anderen Seite sehe ich natürlich die Schule und insbesondere meine 10er, die bald ihre ZP schreiben müssen.

    Vielleicht weiß jemand wie die rechtliche Grundlage ist und/oder hat sonst den ein oder anderen Gedanken dazu?

    Viele Grüße!

  • Bei mir ist es genau umgekehrt: Die Kitaleitung will nicht, dass ich das Kind schicke. Sie meint, ich säße ja als Lehrerin nur zu Hause rum. Ich sitze aber nicht zu Hause rum, ich arbeite dort und unterrichte in der Schule (vier mal die Woche muss ich hin). Ich muss es jetzt morgen drauf ankommen lassen und hoffen, dass sie das Kind nehmen.


    Ich würde die Kinderkranktage auch nicht für sowas "verballern". Wenn das Kind mal wirklich in Quarantäne muss, werde ich mir wünschen, die Kinderkranktage noch zu haben...

  • Ich stelle mir nun die Frage, ob ich als Beamtin verpflichtet bin, meine Kinder in die Notbetreuung des Kindergartens zu schicken, um selbst den Unterricht der 10er vor Ort zu gewährleisten?!?

    Nein, bist du definitiv nicht, aber außer in NRW bekommst (wenn du da also nicht nur unterrichtest, sondern auch wohnst, dann hast du sie) du in der Regel die zusätzlichen Kindkranktage nicht und ob dein entsprechendes Beamtenrecht vorsieht, dass du bezahlt freigestellt werden kannst zur Kinderbetreuung müsstest du auch nachlesen.


    Zusätzliche Kinderkrankentage - Antworten auf die wichtigsten Fragen - Nachrichten - WDR

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