Erst Vollzeit nach Elternzeit, dann Wechsel in Teilzeit zum neuen Schuljahr?

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine organisatorische Frage an euch und hoffe, dass schon jemand, in einer ähnlichen Situation war und mir mit seiner/ihrer Erfahrung weiterhelfen kann:

    - Ich werde voraussichtlich im November ein Kind bekommen und würde gerne danach ca. ein halbes Jahr lang in Elternzeit gehen.

    - Danach (in etwa ab Mai) wird mein Partner (nicht Lehrer) für drei Monate Elternzeit nehmen und sich alleine um das Kind kümmern. Ich möchte also ab Mai wieder in Vollzeit arbeiten.

    - Ab dem neuen Schuljahr (2021/22), wenn mein Partner wieder regulär arbeitet, würde ich gerne in Teilzeit arbeiten, um wieder die Kinderbetreuung zum Teil übernehmen zu können.


    Wisst ihr, ob es möglich ist, dass ich im Mai in Vollzeit zurückkehre, um dann ab dem neuen Schuljahr in Teilzeit zu arbeiten, wenn ich es ganz regulär im Januar/Februar so anmelde? Sorgen bereitet mir, dass in der Zeit auch die Sommerferien liegen und ich nicht dem Vorwurf ausgesetzt sein möchte, dass ich da mein volles Gehalt mitnehme, nur um danach zu reduzieren...


    Ich freue mich über jegliche Erfahrungen!

    Anna

  • Ja, das ist natürlich möglich. Ich habe es noch gemeiner gemacht, denn ich bin nur auf dem Papier Mitte Juli in Vollzeit zurückgekommen und ab Schuljahresbeginn 1.8. habe ich auf Teilzeit reduziert.

    War zwar auf dem Papier so nicht vorgesehen, ist aber total rechtens, genauso wie ich meine Reduzierung zum 1.8. habe im Mutterschutz auslaufen lassen und dann bis Ende des Mutterschutzes im September Vollzeit bezahlt werden musste.


    Also das ist in Ordnung, denn die bekloppten Fristen mit Schuljahresweise und das im Januar/Februar schon anmelden haben ja die Ämter vorgegeben.

  • Hallo Susannea,

    vielen Dank für deinen Bericht - das stimmt mich optimistisch! Zwei Rückfragen hätte ich noch:

    Ich habe es noch gemeiner gemacht, denn ich bin nur auf dem Papier Mitte Juli in Vollzeit zurückgekommen und ab Schuljahresbeginn 1.8. habe ich auf Teilzeit reduziert.


    Das heißt, du hast nicht mal die 6 Wochen zu den Sommerferien eingehalten? Hat die BezReg da nicht gemeckert? :/

    War zwar auf dem Papier so nicht vorgesehen, ist aber total rechtens, genauso wie ich meine Reduzierung zum 1.8. habe im Mutterschutz auslaufen lassen und dann bis Ende des Mutterschutzes im September Vollzeit bezahlt werden musste.

    Den Teil verstehe ich nicht. Von welchem Zeitraum sprichst du hier? Warst du vor der Geburt bereits in Teilzeit tätig?


    LG Anna

  • NRW ist da mit den Wochen etwas kiebig, aber wenn das klassische Jahr Elternzeit rum ist (also der EG Bezug endet), dann sagen die nichts, egal wann. Bei mir war das auch mitten in den Sommerferien bei einem Kind. Eine Kollegin ist 3 Tage vor den Sommerferien dann in VZ zurück gekommen (also VZ wie vor dem Mutterschutz).

    Ich kenne auch wen, die hat zum 1.8. auf VZ aufgestockt, und ist dann 9 Tage nach Ferienende in Mutterschutz gegangen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Das heißt, du hast nicht mal die 6 Wochen zu den Sommerferien eingehalten? Hat die BezReg da nicht gemeckert? :/

    Berlin darf da gar nicht meckern, das hat das hat das Gericht gekippt, hier darf man jeder Zeit ohne Fristen aus der Elternzeit zurückkommen. Aber auch bei dir wird keiner meckern, wenn die Elterngeldmonate (egal ob 12 oder andere Anzahl) aufgebraucht sind, musst du nicht auf Fristen achten und beim Ende der maximalen Elternzeit kannst du es ja nicht mal.


    Warst du vor der Geburt bereits in Teilzeit tätig?

    Genau, da das Kind 3 war, war ich vorher schon "nur" Teilzeit beschäftigt.

  • Ahh ok, ich verstehe... Naja, bei mir wird es nicht das Ende der Elterngeldmonate sein, da ich ja nur ein halbes Jahr einplane, um den Rest meinem Partner zu überlassen. Da muss ich mich wohl oder übel nach den Ferien richten und spätestens 6 Wochen vorher wieder da sein - gibt ja auch schlimmeres :_o_)


    Vielen Dank für eure Erfahrungen! <3

  • Ahh ok, ich verstehe... Naja, bei mir wird es nicht das Ende der Elterngeldmonate sein, da ich ja nur ein halbes Jahr einplane, um den Rest meinem Partner zu überlassen. Da muss ich mich wohl oder übel nach den Ferien richten und spätestens 6 Wochen vorher wieder da sein - gibt ja auch schlimmeres :_o_)


    Vielen Dank für eure Erfahrungen! <3

    Doch, es ist das Ende deiner Elterngeldmonate, du bist ja nicht gezwungen, dass du 12 nimmst und er nur zwei. Wenn also deine Zeit abgelaufen ist mit den Elterngeldmonaten abgelaufen ist, musst du dich nach keinerlei Ferien richten!

  • Mhh, woher kommt denn dann diese Regelung mit den 6 Wochen Abstand zu den Sommerferien? Ich habe bei der GEW folgenden Passus gefunden:

    "Rückkehr aus der Elternzeit:

    In der Freistellungs- und Urlaubsverordnung für Beamt*innen ist festgelegt, dass die Elternzeit für Lehrkräfte nur mit sachgerechter Begründung unmittelbar vor den Schulferien enden bzw. nach den Ferien beginnen darf. Der Abstand soll der Länge der Ferien entsprechen.

    Das läuft in der Regel darauf hinaus, dass beamtete Lehrkräfte z. B. nur sechs Wochen vor den Sommerferien die Elternzeit beenden oder erst sechs Wochen nach den Sommerferien beginnen können (andere Schulferien zwei Wochen). Sollte das Ende des Elterngeldbezugs oder das endgültige Ende der dreijährigen Elternzeit in diese Zeiträume rund um Ferien fallen, findet die Sperrfrist keine Anwendung."

    Ich verstehe nicht, in welchen Fällen es dann NICHT der Fall sein sollte :/

    Liebe Grüße
    Anna

  • In dem Falle, wo jemand z.B. 12 Monate Elterngeld bezieht und dann aber noch 1 Monat und 3 Tage unbezahlt zuhause bleibt, weil danach eh die Sommerferien anfangen und er die aber voll bezahlt haben will z.B.


    Es bleiben doch viele Eltern auch ohne Elterngeld komplett zuhause und gehen nicht erst nach 3 Jahren wieder, sondern genau dann, wenn die Eingewöhnung im Kindergarten abgeschlossen ist z.B.

  • Mhh, woher kommt denn dann diese Regelung mit den 6 Wochen Abstand zu den Sommerferien? Ich habe bei der GEW folgenden Passus gefunden:

    Ich verstehe nicht, in welchen Fällen es dann NICHT der Fall sein sollte :/

    Du musst eine sachgerechte Begründung liefern. Diese könnte lauten, dass dann dein Elterngeld ausläuft (und dein Partner den Rest der Elternmonate übernehmen wird). Das Amt kann deinem Partner nicht einfach Elternmonate vorenthalten nur weil du Lehrerin bist, schliesslich wird er darauf bestehen, die Monate vollumfänglich zu nehmen.


    Problematisch wird es doch nur, wenn die Elternmonate nicht an einem Stück genommen werden, sondern für die Ferien unterbrochen werden.

  • Ihr seid der Hammer! Ich kann ja wirklich 1a begründen, dass ich voll zurückkehre, weil er den Rest der Elternzeit nimmt! :thumbup:

    Vielleicht liegt der Geburtstermin am Ende ja sogar so, dass ich tatsächlich 6 Wochen vor den Ferien wieder da bin - aber immerhin muss ich mir nicht den Stress machen, dass es so sein MUSS! Danke danke danke!

  • Ich kann ja wirklich 1a begründen, dass ich voll zurückkehre, weil er den Rest der Elternzeit nimmt!

    Die Begründung ist aber falsch, denn ihr habt jeder 3 Jahre Elternzeit, du musst also begründen, dass er den Rest der normalen Elterngeldmonate nimmt und deine damit vollumfänglich beendet sind.


    Normal deshalb, weil euch somit die Chance offen bleibt, dass ihr noch Partnerschaftsbonusmonate nehmen könnt, wo ihr beide parallel Teilzeit arbeitet (die Variante soll ja sehr viel einfacher werden und flexibler)

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