Für Niedersachsen gibt es einen Erlass, nach dem Schulfahrten mit Übernachtung für Lehrkräfte und Schüler:innen freiwillig sind:
http://www.schure.de/22410/26-82021.htm
Ich weiß jetzt nicht, wie es in anderen Bundesländern aussieht.
Ich würde es nicht bei der Vorstellung erwähnen, im Fall der Fälle kann dann vielleicht auch eine ärztliche Bescheinigung helfen. Kein SL sollte ein Interesse daran haben, dich auf eine Fahrt zu schicken, bei der du insbesondere nicht in der Lage sein wirst, deine Aufsichtspflicht zu erfüllen.
Unterbezahlte Jobs auf Honorarbasis an VHSen oder Goethe-Instituten sehe auch ich nicht als Alternative.