Hier kam gerade eine E-Mail mit dem Thema „Runderlass 'Bildungsgänge gemäß APO-BK Sicherung der Schullaufbahnen der Schülerinnen und Schüler in den obigen Bildungsgängen im Schuljahr 2020/21'“ 'rum. der Erlass selbst sind 6 Seiten. Habe noch nicht gelesen. Gefühlt scheint es darum zu gehen, wie dieses Jahr die Versetzungen und Abschlüsse, äh, bewerkstelligt werden.
NRW, BKs Regelungen ...
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Gibt es das online? Habe noch nichts davon gehört / gelesen.
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Das sind in der Regel unveröffentlichte Runderlasse.
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Gibt es das online?
Bei uns kam es als gescannte PDF-Datei an. Spricht nicht eher nicht dafür. Wurde höchstwahrscheinlich an die BRen gefaxt, dort liegen gelassen, bis die Tinte trocken war und dann gescannt.
Es steht zum Beispiel drin, dass die Wiederholung der 13 bei nicht-zugelassenen oder zurückgetretenen Kandidatinnen des beruflichen Gymnasiums nicht auf die Höchstverweildauer angerechnet wird. Die Information kommt zu früh. Die PA-Sitzung ist erst am Mittwoch.
Mehr weiß ich noch nicht.
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@ O. Meier
Interessant wird sein, wie das konkret gehen soll. Die APOs sehen die Möglichkeit der Nichtanrechnung nicht vor. Die Änderungsverordnung wird hoffentlich am Mittwoch im ASB abgesegnet. -
Interessant wird sein, wie das konkret gehen soll. Die APOs sehen die Möglichkeit der Nichtanrechnung nicht vor. Die Änderungsverordnung wird hoffentlich am Mittwoch im ASB abgesegnet.
Ist mir wurscht. Sollen die Juristinnen noch ein wenig diskutieren, wie viele Engel auf eine Büroklammerspitze passen. Wir werden unseren Betroffenen mitteilen, dass sie (nochmal) wiederholen dürfen. Und schon sind wir durch.
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Das wird in diesem Schuljahr klappen. Sofern eine Wiederholung im späteren Verlauf notwendig sein sollte, kann es sein, dass dann wieder die Bezirksregierung über die Verlängerung entscheidet.
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Sofern eine Wiederholung im späteren Verlauf notwendig sein sollte, kann es sein, dass dann wieder die Bezirksregierung über die Verlängerung entscheidet.
Wenn jetzt Schülerinnen von der Prüfung zurücktreten, weil wir ihnen sagen, dass die Wiederholung nicht angerechnet wird, dann gilt das auch nächstes Jahr noch. Dann kann die BR ihnen nichts anderes sagen.
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Da müsste man sich den genauen Wortlaut des Erlasses in Verbindung mit der APO-BK ansehen. Das kann mir letztlich aber auch Wurscht sein, weil es nicht meine Schulform ist und meine Expertise anders gelagert ist.
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Das Ding ist vom 10. März. Wieso bekommen wir das erst jetzt?
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Das Ding ist vom 10. März. Wieso bekommen wir das erst jetzt?
Womöglich wegen der von Bolzbold erwähnten juristischen Selbstüberlistung. Eigentlich wollte man der Gerät vorher noch vom Ausschuss abnicken lassen. Das hat nicht mehr geklappt und jetzt wird das kurz über knapp 'rausgefuddelt.
Die arbeiten halt mit System.
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Es kann auch sein, dass man sich beim Datum schlichtweg vertan hat.
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Es kann auch sein, dass man sich beim Datum schlichtweg vertan hat.
Ja, unbedingt.
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