Hallo liebes Forum,
ich lese hier schon lange mit. Nun habe ich mich registriert, weil ich Hilfe und Informationen suche. Ich bin 46 Jahre alt und habe einen B. Eng Wirtschaftsingenieurwesen und einen M. Sc. Informatik.
Ich möchte gerne Lehrer an BBS in Nds. werden. Hierzu habe ich mich für den Quereinstieg in den VD beworben. Leider fehlen mir für die Anerkennung der FR WiWi und des Unterichtsfaches Informatik 25 bzw. 20 ECTS-Punkte. Die hole ich dieses und nächstes Semester in Form eines Nachstudiums nach. Das ist jedenfalls der Plan. Das Hauptproblem dabei ist, dass auch das erfolgreiche Nachstudium keine Garantie für die Zulassung zum VD bringt.
Gleichzeitig gibt es an der örtlichen BBS zwei Stellen für Lehrer mit dem Fach Informatik.
Ich bin unschlüssig, was ich tun soll.
Ich halte den VD für den besseren und eigentlich einzig sinnvollen Weg in den Quereinstieg. Ich glaube, dass man dort auf die richtige Weise das nötige Handwerkszeug bekommt, um ein guter Lehrer zu werden.
- Kann ich technisch gesehen erst eine der beiden Stellen als direkter Seiteneinsteiger annehmen, parallel das Nachstudium absolvieren und dann mit etwas Glück zum 01.05.2022 in den Vorbereitungsdienst starten, obwohl ich bereits als Lehrer angestellt bin/war? Ich weiß, dass ich als direkter Quereinsteiger einen nebenberuflichen Vorbereitungsdienst machen muss, habe aber auch gelesen, dass das nicht immer sehr funktioniert. Mir ist auch klar, dass das eine enorme Arbeitsbelastung mit sich bringt. Ich halte das für mich persönlich aber für machbar.
- Mit VD wird man "richtiger" Lehrer mit zwei Fächern und bekommt dementsprechend ab der Einstellung ein Gehalt in E13. Richtig?
- Als direkter Quereinsteiger kann es mir passieren, dass man versucht, mich mit E10 "abzuspeisen", richtig?
- Und das konkrete Gehalt bekomme ich erst nach der Einstellung als direkter Quereinsteiger mitgeteilt, richtig?
Das Gehalt drückt auch aus, welchen Wert die eigene Arbeitsleistung für den Arbeitgeber hat. Seine Höhe soll nicht im Vordergrund stehen, aber es muss angemessen sein. Dass der VD ein Gehalt in Form von Anwärtergrundbezügen mit sich bringt ist klar, aber das gehört zu einer Ausbildung nun mal dazu und stellt kein Problem dar.
Das war's erstmal. Ich hoffe auf Eurer Hilfe.
Klinger