Hallo zusammen,
ich habe eine recht spezielle Frage, die zunächst etwas widersinnig erscheinen mag.
Ich bin Lehrer in NRW (verbeamtet) und bis Juli im Sabbatjahr. Hierfür habe ich 4 Jahre auf 20 Prozent meines Gehalts verzichtet und bekomme auch im Sabbatjahr 80 Prozent meines üblichen Gehalts.
Nun möchte ich gerne Elterngeldplus beantragen, da ich im Sabbatjahr Vater geworden bin und mit meiner Rückkehr in den Beruf in Teilzeit gehe. Das wäre dann der 17. Lebensmonat meines Kindes. Das Elterngeld Plus muss ich jedoch bis zum 15. Lebensmonat in Anspruch genommen werden, damit es danach weiter ausgezahlt wird.
Heißt: Ich musste schon zwei Monate vor Ende meines Sabbatjahrs in Teilzeit gehen.
Ist das möglich? Ich würde dann auf Gehalt verzichten, was lohnenswert ist, weil es dann gute 12 Monate Elterngeld Plus gäbe. Ich frage mich aber, ob ich während eines Freistellungsjahrs meinen Stundenumfang reduzieren kann.
Weiß da jemand Genaueres?
Freue mich auf Eure Antworten!
Beste Grüße
Grido