Also, neben einer Remonstration ist natürlich immer auch eine Überlastungsanzeige möglich.
Der Begriff bezieht sich nämlich nicht in erster Linie darauf, dass man zu viel arbeiten muss, sondern darauf, dass man nach §16 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet ist, es anzuzeigen, wenn man die Verantwortung für die eigene Gesundheit (§16) oder für die Gesundheit der Personen, für die man verantwortlich ist, nicht übernehmen kann:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__15.html
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__16.html
Die Überlastungsanzeige ist auf jedem Fall auch ein Mittel für Angestellte.
Abgesehen davon würde ich mir aber immer überlegen, ob eine solches Mittel auch den Effekt hat, den ich erzielen möchte. Persönlich finde ich es sehr gut und sinnvoll, dass Schüler - wie hier in Bayern - verpflichtet sind, sich in der Schule zu testen. Eine Maßnahme, die dies vielleicht unmöglich macht, würde ich eher vermeiden. Besser wäre es, eine Lösung zu finden, bei der ich mich nicht gefährte - der angesprochene Schulhof ist da sicherlich ein guter Ansatz. Und für die Probleme mit dieser Lösung (Kälte, Ablage der Tests) lassen sich sicherlich Lösungen finden. Ich empfehle also konstruktive Gespräche mit dem Personalrat und der Schulleitung.