Haftpflicht, Diensthaftpflicht mit Schlüssel und Hausrat

  • Unsere gehen eben auch nur zu bestimmten Zeiten zu nutzen, führte dazu, dass ich gestern um 19 Uhr zwar raus, aber dann nicht wieder rein kam, weil die Schließung das verhindert hat.

    Ich bin als Sammlungsleiterin oft in den Ferien, abends (ich bin eine Nachteule) oder am Wochenende in der Schule (Inventur der Chemikalien geht nur, wenn meine Kollegen nicht die Chemikalien herumtragen), ich bin froh, dass ich jederzeit in die Schule kann (und treffe z. B. immer auch unsere Referendare, die Computer etc. verwenden, sie kommen also auch herein).


    Meine 1. Schule in NRW war auch etwas komisch, in Baden-Württemberg dagegen hatte ich immer Schlüssel für alle Bereiche, in die ich musste bzw. durfte (und früher auch Sorge, ihn zu verlieren).

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  • Ja siehst du, der letzte Hausmeister, der vor Ort gewohnt hat, der wohnt nun als Mietnomade nun noch da, aber einen Unterschied zu jetzt hat es auch nicht gemacht, der hat nicht aufgeschlossen.

    Jetzt macht das alles ein externer Schließdienst und der schließt zwischendurch auf Lehrerschließung und ab 22 Uhr oder so dann richtig ab, also kommt man ohne Außentürschlüssel z.B. in den Ferien nur rein, wenn Hortbetrieb ist und am Wochenende eh gar nicht.

  • Wichtig ist für mich eine Berufshaftpflicht, wenn Schüler (bei Chemieexperimenten) zu schaden kommen, da gab es zwei teuere Fälle in der Nachbarschaft und auch eine Rechtsschutzversicherung (hätte bei dem einen Fall sehr geholfen).

    Die Haftpflicht übernimmt den Rechtsschutz bei der Abwehr von Ansprüchen gegen einen selbst, die haben nämlich auch keinen Bock einfach so zu zahlen. Rechtsschutz braucht man nur für die Durchsetzung eigener Ansprüche...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Die Haftpflicht übernimmt den Rechtsschutz bei der Abwehr von Ansprüchen gegen einen selbst, die haben nämlich auch keinen Bock einfach so zu zahlen. Rechtsschutz braucht man nur für die Durchsetzung eigener Ansprüche...

    Jein. Ich denke gerade an einen konkreten Fall.

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  • Wichtig ist für mich eine Berufshaftpflicht, wenn Schüler (bei Chemieexperimenten) zu schaden kommen, da gab es zwei teuere Fälle in der Nachbarschaft und auch eine Rechtsschutzversicherung (hätte bei dem einen Fall sehr geholfen).

    Kann nicht sein, dass man da als Privatperson etwas zahlen muss. Wenn dem so wäre, würde ich sofort jegliches Experimentieren verweigern.

    Das muss über den Dienstherr versichert sein.

  • Kann nicht sein, dass man da als Privatperson etwas zahlen muss. Wenn dem so wäre, würde ich sofort jegliches Experimentieren verweigern.

    Das muss über den Dienstherr versichert sein.

    Doch kann sein. Ich habe schon einiges mitbekommen (und die beiden Fälle kenne ich sehr gut), andere nur vom Hörensagen.


    (Ich konnte mir allerdings nicht vorstellen, dass eine Homepage des Arbeitgebers sich über Nacht ändert und damit die (Mit-)Schuld. Seitdem tätige ich viele Screenshots (helfen vielleicht im Fall der Fälle? ).

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  • Kann nicht sein, dass man da als Privatperson etwas zahlen muss. Wenn dem so wäre, würde ich sofort jegliches Experimentieren verweigern.

    Das muss über den Dienstherr versichert sein.

    Grundsätzlich zahlt auch erstmal der Dienstherr. D.h. der betroffene Schüler nimmt in der Regel das Land in Regress. Oder ggf. den Schulträger, wenn der etwas verbockt hat. Sollte die Lehrkraft aber grob fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt haben, nimmt das Land die Lehrkraft wieder in Regress. Und grobe Fahrlässigkeit kann schon durchaus passieren.

    Deswegen ist es wichtig, dass deine Versicherung die abdeckt. Einerseits wird die Versicherung versuchen, den Anspruch aus Eigeninteresse abzuwehren und andererseits würde sie in Notfall den Schaden regulieren.

  • Habt ihr einen Schlüssel für die Außenschließung? Bei uns hat das nur die Schulleitung. Innen gibt es für die Fachräume auch noch getrennte Schließungen.

    Eine unserer Nebentüren und die Parkgarage können wir Lehrkräfte auch mit einem unserer Schlüssel öffnen; alle anderen Außentüren lassen sich bei uns nur mit einem Schlüssel öffnen, die nur die Mitglieder der erweiterten SL, Hausmeister, Sekretärinnen und ein paar andere schulische Mitarbeter*innen haben.

    Für diese eine Außentür sowie für unsere Parkgarage haben wir Lehrkräfte einen Schlüssel, damit wir auch mal ins Schulgebäude hinein - oder auch 'raus - können, wenn die Putzkräfte schon alles abgeschlossen haben (i. d. R. nach 17:30 Uhr; manchmal dauern aber ja Sitzungen u. ä. länger) oder wenn wir am Wochenende ins Gebäude wollen (darüber freuen sich z. B. unsere Refis, die manchmal schon samstags oder sonntags für einen UB einen Klassenraum vorbereiten oder etwas kopieren wollen).

    Innen gibt es an meiner Schule verschiedene Schlüssel (für "normale" Klassenräume - dort aber auch für einige Gebäudeteile unterschiedliche - sowie für die PC- und andere Fachräume).


    BTW: Die Idee mit dem eigenen Code für jeden Schlüssel, die Kris24 beschreibt, finde ich übrigens super!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Wenn es wirklich außerhalb der normalen Zeiten notwendig ist, in die Schule zu kommen, haben wir an jedem Standort Hausmeister, die entsprechend uns aufschließen können.

    Unsere Hausmeister machen pünktlich um 16:00 Uhr Feierabend (freitags um 14:30 Uhr) und wohnen einige Kilometer von der Schule entfernt. Die würden garantiert nicht extra zur Schule kommen, wenn jemand 'rein oder 'raus will ;) .

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  • die HUK verstehe ich nciht so ganz. Die normale Haftpftlicht Classic haftet doch schon für beruflich genutzte Schlüssel. Wozu dann die Amtshaftpflicht mit Dienstschlüssel?


    Und dann hat erst der Haftpflicht Plus Baustein die Versicherung von Schäden bei Arbeitskollegen und im Dienst. Sprich wenn ich den Beamer runterwerfe, haftet die normale Haftpflicht nichtmal? Da brauche ich den Plus-Baustein?

  • Kann nicht sein, dass man da als Privatperson etwas zahlen muss. Wenn dem so wäre, würde ich sofort jegliches Experimentieren verweigern.

    Das muss über den Dienstherr versichert sein.

    Die reflexhafte Reaktion im typischen Stil des Bashings gegen den Dienstherrn ist in Anbetracht der diskutierten Fälle irgendwie daneben. Wenn du als Expertin für Chemie Schülerinnen und Schüler leichtfertig unangemessenen Bedrohungen aussetzt oder gar vorsätzlich schädigst, dann haftest selbstverständlich du und nicht der Dienstherr. Passiert hingegen trotz der notwendigen Sicherheitsvorgaben etwas bei den "normalen" Experimenten haftet selbstverständlich der Dienstherr und nicht du.


    Um es mal plastisch zu machen: Es hat einen Grund, warum ich Schülerinnen und Schüler nicht an den Bandgenerator fassen lasse, auch wenn die Haare dann so schön zu Berge stehen, oder sie mal am Americium-241 schlecken lasse. Wenn sie beim Optikexperiment dann aber trotz erfolgter und selbstverständlich dokumentierter Belehrung an die heiße Glühlampe fassen, dann ist das eher nicht mein Problem.

  • Ich weiß ja nicht, aber ist es schlau, zu verkünden, welche Schlüssel wo passen und wer wie lange in welchen Räumen zu finden ist? Ist ja nicht so, dass hier sonst nicht eh schon ne Menge Daten veröffentlicht werden.

  • Ich weiß ja nicht, aber ist es schlau, zu verkünden, welche Schlüssel wo passen und wer wie lange in welchen Räumen zu finden ist? Ist ja nicht so, dass hier sonst nicht eh schon ne Menge Daten veröffentlicht werden.

    Und was genau soll man davon haben, wenn man das weiß?

  • Wenn sie beim Optikexperiment dann aber trotz erfolgter und selbstverständlich dokumentierter Belehrung an die heiße Glühlampe fassen, dann ist das eher nicht mein Problem.

    Dass dank RISU aber inzwischen eine einfache Halogenlampe zu den gefährlichen Geräten gehört und eine gesonderte Belehrung diesbezüglich notwendig ist, ist doch recht vielen Kolleginnen und Kollegen nicht bekannt, oder zumindest nicht bewusst. Auch ich will mich gar nicht unbedingt davon ausnehmen - die Vorgaben sind inzwischen ziemlich komplex, RISU ist 260 Seiten lang, da wird es auch dem Sorgfältigsten passieren, dass er mal etwas übersieht.

    Das muss nicht gleich grobe Fahrlässigkeit sein, kann aber, wenn man Pech hat.

  • Ich weiß ja nicht, aber ist es schlau, zu verkünden, welche Schlüssel wo passen und wer wie lange in welchen Räumen zu finden ist? Ist ja nicht so, dass hier sonst nicht eh schon ne Menge Daten veröffentlicht werden.

    Und was genau soll man davon haben, wenn man das weiß?

    Ja, eben; da gebe ich Susannea recht. Es weiß ja zum einen niemand, an welcher Schule genau die User*innen hier tätig sind. Und zum anderen wird es wohl kein/e potentielle/r Einbrecher/in in unsere Schule darauf anlegen, mir oder einer anderen Lehrkraft oder Mitarbeiter*in den/die Schulschlüssel zu stehlen, nur damit er/sie leichter in die Schule gelangt... Außerdem haben wir 'ne Alarmanlage!8)

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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  • Wenn du als Expertin für Chemie Schülerinnen und Schüler leichtfertig unangemessenen Bedrohungen aussetzt oder gar vorsätzlich schädigst, dann haftest selbstverständlich du und nicht der Dienstherr. Passiert hingegen trotz der notwendigen Sicherheitsvorgaben etwas bei den "normalen" Experimenten haftet selbstverständlich der Dienstherr und nicht du.

    Und wo ist da die Grenze? Vorsätzliche Schädigung okay, das ist ja, als würde ich Schüler vor ein Auto schubsen. Aber was ist leichtfertig?

    Ich bin auf jeden Fall nicht bereit privat Geld dafür zu zahlen, dass ich in Chemie experimentieren kann. Hat jeder Sportlehrer eine Zusatzversicherung? Jeder Physiklehrer?


    Die reflexhafte Reaktion im typischen Stil des Bashings gegen den Dienstherrn ist in Anbetracht der diskutierten Fälle irgendwie daneben.

    Die ist überhaupt nicht daneben. Daneben ist, dass man als Lehrer für die Ausübung seines Berufs jetzt auch noch Geld ausgeben soll, wenn man eine bestimmte Fächerkombination hat. Eine Fächerkombination, mit der man in der Wirtschaft mehr Geld verdienen würde als mit Religion.

    Und jetzt soll ich finanziell schlechter gestellt werden als eine Religionslehrkraft?

    Das kann es nicht sein, das ist ein Skandal!

  • Hat jeder Sportlehrer eine Zusatzversicherung? Jeder Physiklehrer?

    Ich hoffe, dass er/sie das hat - zumindest für ihn.

    Das kann es nicht sein, das ist ein Skandal!

    Grobe Fahrlässigkeit ist bei jedem ein Haftungsrisiko. Der Relilehrer kann bei der Aufsicht draußen nicht korrekt darauf achten, dass SuS nicht auf die 1,5 Meter hohe Mauer klettern und sich dort nicht verletzen. Der Deutschlehrer kann das Kabel des OHP so blöd vor die Tür verlegen, dass ein zu spät kommender Schüler darüber fällt und sich die Nase bricht. Fahrlässigkeit kann schnell geschehen, da gibts ganz kuriose Fälle. Deshalb sollte sich auch *jeder* dagegen absichern. Das hat auch nix mit Böswilligkeit des Dienstherren zu tun. Du haftest überall für deine eigenen Fehler, das Führen von Aufsichten ist ja sogar Teil deiner Dienstpflicht.

    Aber was ist leichtfertig?

    Wie gesagt - das wird im Zweifel ein Gericht prüfen. Würde ich nicht drauf ankommen lassen, nicht bei 20€ im Jahr oder so.

  • Der Deutschlehrer kann das Kabel des OHP so blöd vor die Tür verlegen, dass ein zu spät kommender Schüler darüber fällt und sich die Nase bricht. Fahrlässigkeit kann schnell geschehen, da gibts ganz kuriose Fälle

    Die "kuriosen" Fälle sind eher unter leichter Fahrlässigkeit zu verbuchen, wie auch das OHP-Kabel.

    "Grobe Fahrlässigkeit" ist eigentlich die juristische Umschreibung für "große Dämlichkeit".

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Ganz nebenbei ist grobe Fahrlässigkeit auch in jedem anderen Beruf ein Haftungsrisiko, nicht nur für Lehrer.

    Jeder, bei dem entsprechende Schäden gegen dritte eintreten können, ist gut beraten, sich dagegen zu versichern.

    Darum haben Ärzte eine "Kunstfehlerversicherung", Anwälte eine Berufshaftpflich, die sie gegen gegen Regress schützt, wenn sie mal eine Frist versäumen, etc. .

  • Die "kuriosen" Fälle sind eher unter leichter Fahrlässigkeit zu verbuchen, wie auch das OHP-Kabel.

    "Grobe Fahrlässigkeit" ist eigentlich die juristische Umschreibung für "große Dämlichkeit".

    Das finde ich übrigens nicht unbedingt. Ich finde oft schon kritisch, was als grobe Fahrlässigkeit zählt. Da sind durchaus Sachen dabei, die im Alltag leicht mal passieren.

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