Aufgrund von Corona wurde uns Sportlehrern leider der praktische Sportunterricht "gestrichen"; Alternativen wie Theorie, Ernährungslehre u.ä. wollten wir gerne alternativ via Distanzunterricht anbieten, aber unsere SL wollte das nicht; wiederholte Nachfragen nach anderen Bereichen, in denen wir mitarbeiten wollten (vermehrter Unterricht in unseren anderen Fächern, fachfremder Einsatz, andere "Arbeiten") wurden ebenfalls abgelehnt; Begründungen waren u.a., dass die Stundenpläne ohne Sport einfacher zu gestalten seien, dass lieber abgewartet werden solle, wann es wieder "normal" weitergeht usw. - nun haben wir unsere Abrechnung und sind alle dick im Minus oder die Entlastungsstunden wurden gegengerechnet und einige sind so weniger dick im Minus. Vorschlag der SL: die Stunden sollen 1:1 nachgearbeitet werden, notfalls im neuen Schuljahr.
Wie wird das bei euch gehandhabt? Oder gibt es einen Passus, der den coronabedingten Ausfall regelt? Mir geht es nicht darum, dass die Stunden als erteilt angerechnet werden, aber mich würde die rechtliche Grundlage mal interessieren (z.B., ob man die ausgefallenen Stunden auch "strecken" kann auf mehrere Jahre - schließlich haben wir immer wieder nachgefragt u. unsere Arbeitskraft angeboten).
Danke