Referendariat-Tal der Ängste?

  • in der Annahme, dass es "abgeschlossen" heißen sollte: Doch.


    Mein aktueller Fachlehrer-Ref hat ein abgeschlossenes FH-Studium, was vom fachlichen Niveau sowohl für Elektrotechnik als auch bspw. Mathe als Zweitfach locker reichen würde. Trotzdem darf er nur Fachlehrer mit einem Fach werden, wird dafür für die gleiche Stundenzahl wie wir relativ schlecht bezahlt, hat kaum Aufstiegschancen und macht dann halt Mathe fachfremd wenn nötig. DAS darf er ja verrückter Weise wieder.

    Wer solche "Rechtschreibfehler" (bedingt durch die Autokorrektur des Tablets) findet, darf sie gerne behalten. ^^


    Ich selbst kenne Fachlehrer nur im Zusammenhang mit einer erzieherischen/sonstigen pädagogischen Ausbildung ohne Studium. Solche Berufseinsteiger absolvieren dann eine "Ausbildung" (Vorbereitungsdienst) zum Fachlehrer. Auf diesen Umstand bezog sich mein Einwand.

  • Wer solche "Rechtschreibfehler" (bedingt durch die Autokorrektur des Tablets) findet, darf sie gerne behalten.

    Wär mir normal egal, in dem Zusammenhang hätte es ja tatsächlich Anschluss im Sinne eines an irgendetwas angeschlossenen Aufbaustudiums bedeuten können.



    Ich selbst kenne Fachlehrer nur im Zusammenhang mit einer erzieherischen/sonstigen pädagogischen Ausbildung ohne Studium. Solche Berufseinsteiger absolvieren dann eine "Ausbildung" (Vorbereitungsdienst) zum Fachlehrer. Auf diesen Umstand bezog sich mein Einwand.

    Normale Ausbildung geht bei uns gar nicht. Auch Fachlehrer brauchen mindestens einen Meister (oder das Äquivalent in den Sozialberufen, keine Ahnung, wie das dort heißt). Und ehrlich, für alles außer wiederum Meisterausbildung langt das fachlich locker, dafür sind die massiv unterbezahlt.

  • Ich, als Sonderpädagogin an einer Grundschule kann das alles genau so unterschreiben!

    Ich habe oft das Gefühl, dass einige ( nicht alle) meiner Grundschulkollegen viele Aufgaben gar nicht abgeben wollen! Elterngespräche zum Beispiel oder gar Anteile des Unterrichts! Ich habe schon oft angeboten, einfach auch mal eine Reihe zu planen und die mit der Klasse durchzuführen. Meistens nicht erwünscht. Ich bestehe allerdings darauf, die Zeugnisse der Förderkinder federführend zu schreiben und diese auch zu unterschreiben(!). Ich will gar keine Einzelförderung machen, sondern Klassen, ggfls. noch Gruppen unterrichten, ich bin nämlich so ganz nebenbei Lehrerin und nicht Unterrichtsassistenz! Es fehlt an Konzepten, manchmal auch an tatsächlich unrealistischen Rahmenbedingungen (mit 2 Std. in einer Klasse kann man nichts reißen). Aber dann ist das definitiv ein Fall für Schulentwicklung. Ich kenne übrigens mehr Sonderpädagogen, die unzufrieden in der Inklusion sind, eben genau weil sie keine Rolle spielen (dürfen), als Sonderpädagogen, die sich dort entspannt zurück lehnen! Wenn ich könnte, ich würde sofort zurück an die Förderschule gehen!

    Übrigens bekomme ich nicht A13, ich bin Angestellte.

    Ich kann das ähnlich unterschreiben aus eigener Erfahrung vor einiger Zeit,

    Die Tätigkeit ist manchmal "nicht Fisch nicht Fleisch" als Förderschullehrer in der Inklusion, das ist eben auch für unsere Profession nicht einfach.

    Aber...

    Diesen Rechtfertigungsdruck wegen anderer Bezahlung gegenüber Grundschulkollegen habe ich abgelegt (siehe Zusatzausbildung(Aufgaben). Zum Schluss bin ich freundlich/herzlich, aber eiskalt gewesen.

    Wenn mir einmal wieder ein Grundschullehrer versuchte ein schlechtes Gewissen einzureden, erzählte ich einfach davon, dass man als Grundschullehrer schließlich jederzeit die Möglichkeit habe eine berufsbegleitende Weiterbildung/ein Aufbaustudium zum Sonderpädagogen aufzunehmen.


    Auf diese Offenheit hin wurde mehrheitlich "herumgedruckst" und mir mitgeteilt, dass man auf Diagnostik überhaupt keine Lust habe oder auch nicht ca. 2 Jahre für die Weiterbildung das Deputat reduzieren wolle- ergo auf einen Teil seiner Bezüge verzichten soll.


    So derart unerträglich kann der Job als Grundschullehrkraft aktuell ja also dann doch nicht sein... ;)

  • Wär mir normal egal, in dem Zusammenhang hätte es ja tatsächlich Anschluss im Sinne eines an irgendetwas angeschlossenen Aufbaustudiums bedeuten können.



    Normale Ausbildung geht bei uns gar nicht. Auch Fachlehrer brauchen mindestens einen Meister (oder das Äquivalent in den Sozialberufen, keine Ahnung, wie das dort heißt). Und ehrlich, für alles außer wiederum Meisterausbildung langt das fachlich locker, dafür sind die massiv unterbezahlt.

    Es gibt auch Fachlehrer an Förderschulen. Diese habe ich gemeint. In Ba-Wü erhalten sie wohl A9, bzw. A10, in Hessen werden sie grundsätzlich nicht einmal verbeamtet.

  • Es wäre einfach schön wenn alle ihrer Ausbildung entsprechend gleich verdienen würden und somit solche Diskussionen der Vergangenheit angehören könnten.


    Die Politik könnte das Problem sofort lösen. Sie tun es aber nicht. Wenn ich sehe dass Länder wie NRW seit nunmehr 12 Jahren (!) Immernoch Verfassungswidrig bezahlen, dann macht einen das wütend. Absolventen der ersten Labg 2009 Jahrgänge arbeiten jetzt seit 7 Jahren für A12! Die haben damit rund 42000 Euro verloren!

  • Doch, bis auf die Diagnostik von Intelligenztests, die man nur mit entsprechendem Studienanteil durchführen DARF, übernehmen bei uns die Grundschullehrkräfte nahezu alle genannten Tätigkeiten an den Grundschulen. Förderschulen Lernen gibt es nicht mehr in Nds im Grundschulbereich, FöS ESE waren schon immer kaum existent, andere FöS sind manchmal sehr weit entfernt. Man beschult alle Kinder, die in die Klasse gesetzt werden, auch die mit sämtlichen Förderschwerpunkten, die in die Grundschulen gehen können, wenn es die Eltern wünschen. Das Gutachten wird miteinander geschrieben, wobei man als Grundschullehrkraft solche für Kinder der eigenen Klassen, der Fachklassen und auch für Kinder vor der Einschulung schreibt.

    Frühförderung erfolgte bis zum Streichen derselben in der Sprachförderung im Kindergarten, auch in Schulkindergärten werden Grundschullehrkräfte eingesetzt, alles weitere muss im Rahmen der individuellen Förderung im 1. Schuljahr erfolgen. Für den Förderschwerpunkt Sprache muss die Grundversorgung reichen, die Förderschulkollegin hat aber häufig nicht den Schwerpunkt Sprache, sondern eher Lernen+ESE. Sprachtherapie wird nicht übernommen, wir schicken die Kinder zur außerschulischen Therapie und hoffen, dass die Eltern sich kümmern, ansonsten übernimmt man, was im Rahmen des regulären Unterrichts sonst noch möglich ist. Es gibt Mobile Dienste zur spärlichen Beratung, z.B. für Hören/ Sehen/ KME, nicht aber fpr Sprache, da dies ja die Grundversorgung übernehmen soll.

    An verschiedenen Schulen sind wir eingesetzt, wenn wir abgeordnet werden, ansonten kommt die Inklusion einfach zu uns ins Haus, da müssen wir den Standort gar nicht wechseln, uns aber von jetzt auf gleich darauf einstellen, ein Kind mit irgendeinem Schwerpunkt zu beschulen.

    mit 2 Std. in einer Klasse kann man nichts reißen

    Das entspricht in Niedersachsen der Grundversorgung und ist damit das Maximum, von wenigen Ausnahmen abgesehen: Pro-Kopf-Stunden gibt es Grundschulen nur bei festgestellten Bedarfen GE, KME, Hören, Sehen. Aber das Land tut alles, damit dies nicht vor der Einschulung und nicht im 1. SJ festgestellt werden kann (Verfahren vor der Einschulung sind in der Regel erlässlich.)

    Bei schlechterer Versorgung der Schule oder anderen Klassen mit noch höherem Anteil an Kindern mit Unterstützgungsbedarf - oder solchen, die das noch werden - verzichten manche KollegInnen zu Gunsten der anderen. Dass die FöS-Lehrkraft mit 2 Stunden nur sehr wenig bewirken kann, ist allen klar, es schmälert aber eben auch nicht die in den Grundschulen anstehenden Aufgaben, die dann auf die Grundschullehrkräfte übergehen.

    Woran liegt das, dass die Sonderpädagogen bei euch Ermäßigungsstunden für Besprechungen bekommen und ihr nicht? Ist vermutlich eine Entscheidung der jeweiligen Schulleitungen, nehme ich an?

    Förderschullehrkräfte haben generell ein geringeres Deputat und sie haben einen Rahmenvertrag, in dem genannt ist, dass viele Aufgaben auf die Unterrichtszeit angerechnet werden. Sie erhalten auch Beratungszeit. Die Zeit braucht es auch, wenn man inklusiv beschulte Kinder begleiten will.

    Aber Grundschullehrkräfte erhalten diese nicht, obwohl sie die Aufgaben übernehmen (müssen).

    Ermäßgigungsstunden sind so selten, dass man nicht über die Verteilung reden muss.

    Dass es aber Überhang an irgendeiner Schule geben könnte, ist seit Jahren nicht realistisch. Wer Überhang hat, ordnet direkt ab, weil überall Lehrkräfte fehlen. Weil auch FöS-Lehrkräfte fehlen, jetzt, aber auch schon vor Umsetzung der Inklusion, wird auch die per Erlass geregelte Grundversorgung zusammengestrichen.

  • Doch, bis auf die Diagnostik von Intelligenztests, die man nur mit entsprechendem Studienanteil durchführen DARF, übernehmen bei uns die Grundschullehrkräfte nahezu alle genannten Tätigkeiten an den Grundschulen. Förderschulen Lernen gibt es nicht mehr in Nds im Grundschulbereich, FöS ESE waren schon immer kaum existent, andere FöS sind manchmal sehr weit entfernt. Man beschult alle Kinder, die in die Klasse gesetzt werden, auch die mit sämtlichen Förderschwerpunkten, die in die Grundschulen gehen können, wenn es die Eltern wünschen. Das Gutachten wird miteinander geschrieben, wobei man als Grundschullehrkraft solche für Kinder der eigenen Klassen, der Fachklassen und auch für Kinder vor der Einschulung schreibt.

    Frühförderung erfolgte bis zum Streichen derselben in der Sprachförderung im Kindergarten, auch in Schulkindergärten werden Grundschullehrkräfte eingesetzt, alles weitere muss im Rahmen der individuellen Förderung im 1. Schuljahr erfolgen. Für den Förderschwerpunkt Sprache muss die Grundversorgung reichen, die Förderschulkollegin hat aber häufig nicht den Schwerpunkt Sprache, sondern eher Lernen+ESE. Sprachtherapie wird nicht übernommen, wir schicken die Kinder zur außerschulischen Therapie und hoffen, dass die Eltern sich kümmern, ansonsten übernimmt man, was im Rahmen des regulären Unterrichts sonst noch möglich ist. Es gibt Mobile Dienste zur spärlichen Beratung, z.B. für Hören/ Sehen/ KME, nicht aber fpr Sprache, da dies ja die Grundversorgung übernehmen soll.

    An verschiedenen Schulen sind wir eingesetzt, wenn wir abgeordnet werden, ansonten kommt die Inklusion einfach zu uns ins Haus, da müssen wir den Standort gar nicht wechseln, uns aber von jetzt auf gleich darauf einstellen, ein Kind mit irgendeinem Schwerpunkt zu beschulen.

    Das scheint dann bundeslandabhängig zu sein. Hier dürfen Grundschullehrer sicherlich zwecks der Feststellung eines "Nachteilsausgleichs" z.B. eine HSP, etc. durchführen, ein vollständiges Gutachten zur Festellung eines Förderbedarfs (IB) jedoch keinesfalls erstellen.


    Wenn ein solcher Förderbedarf im Förderausschuss abschließend festgestellt wird, dann ist der Förderschullehrer in Hessen auch immer der "Vertreter des staatlichen Schulamts" vor Ort an der Regelschule. Dies hat dann also auch einen gewissen rechtlichen Rahmen - eine Grundschullehrkraft dürfte diese Funktion nicht ausfüllen.

  • Das ist bei uns anders, stimmt.

    ein vollständiges Gutachten zur Festellung eines Förderbedarfs (IB) jedoch keinesfalls erstellen.

    Nein, kein vollständiges. Eine IQ-Test wird nicht generell verlangt, ansonsten müssen immer 2 Lehrkräfte am Gutachten mitwirken. Auch die FöS-Lehrkraft kann das Gutachten nicht allein schreiben. Da gibt es sehr unterschiedliche Verteilungen. Es gibt auch Gutachten, da gibt es eine Testung in einer weiter entfernten FöS, der Rest wird von der Grundschule erledigt. Wer die Anamnese übernimmt, wird abgesprochen, Aktenführung etc. liegt in der Grundschule.

    Wenn ein solcher Förderbedarf im Förderausschuss abschließend festgestellt wird, dann ist der Förderschullehrer in Hessen auch immer der "Vertreter des staatlichen Schulamts" vor Ort an der Regelschule.

    Auch bei uns gibt es eine Konferenz, dort sitzen nach Möglichkeit die beiden Lehrkräfte, die das Gutachten geschrieben haben, die Erziehungsberechtigten, manchmal eine Begleitung, und die SL der Grundschule. Fehlt die SL, kann sie die Konferenzleitung an eine Lehrkraft delegieren. In der Konferenz wird ein vorgegebenes Protokoll geführt, am Ende eine Empfehlung abgegeben, die nicht mehr einstimmig sein muss. Die Entscheidung, ob ein Unterstützungsbedarf festgestellt wird, trifft die Landesschulbehörde nach Aktenlage.

    Sie trifft aber auch die Entscheidung, dass das Gutachten so lange zurückgeschickt wird, bis es rechtssicher ist, gleichzeitig kommen immer weitere Vorgaben, was alles zu erfüllen ist.

  • Das ist bei uns anders, stimmt.

    Nein, kein vollständiges. Eine IQ-Test wird nicht generell verlangt, ansonsten müssen immer 2 Lehrkräfte am Gutachten mitwirken. Auch die FöS-Lehrkraft kann das Gutachten nicht allein schreiben. Da gibt es sehr unterschiedliche Verteilungen. Es gibt auch Gutachten, da gibt es eine Testung in einer weiter entfernten FöS, der Rest wird von der Grundschule erledigt. Wer die Anamnese übernimmt, wird abgesprochen, Aktenführung etc. liegt in der Grundschule.

    Auch bei uns gibt es eine Konferenz, dort sitzen nach Möglichkeit die beiden Lehrkräfte, die das Gutachten geschrieben haben, die Erziehungsberechtigten, manchmal eine Begleitung, und die SL der Grundschule. Fehlt die SL, kann sie die Konferenzleitung an eine Lehrkraft delegieren. In der Konferenz wird ein vorgegebenes Protokoll geführt, am Ende eine Empfehlung abgegeben, die nicht mehr einstimmig sein muss. Die Entscheidung, ob ein Unterstützungsbedarf festgestellt wird, trifft die Landesschulbehörde nach Aktenlage.

    Sie trifft aber auch die Entscheidung, dass das Gutachten so lange zurückgeschickt wird, bis es rechtssicher ist, gleichzeitig kommen immer weitere Vorgaben, was alles zu erfüllen ist.

    Danke für die Infos. Man lernt immer wieder dazu in unserem föderalen Bildungssystem. ;)

    Auf jeden Fall finde ich es interessant, wie arbeitsteilig ein Gutachten bei euch erstellt wird und dass die "Arbeit" der Grundschullehrkräfte offenbar "aufgewertet wird", was diese Dinge angeht. :)

  • In NRW ist es meines Wissens auch so, dass eine Grundschullehrkraft (bzw. Lehrkraft der weiterführenden Schule?) am Gutachten mitschreibt.


    Ich kann da aus eigener Praxis nichts dazu sagen, aber mir erschließt sich der Sinn davon nicht ganz. Ich denke, das macht nur mehr Arbeit, als wenn ich das Kind alleine teste und das Gutachten schreibe (natürlich hole ich mir die Meinung von Kindergarten/Schule ein, beobachte i. d. R. - aktuell wegen Corona nicht unbedingt - das Kind dort, greife auf Berichte von Ärzten, Therapeuten etc. zurück).


    Auch der Grundschullehrkraft die Anamnese zu überlassen finde ich fragwürdig. Ich glaube nicht, dass sie bezogen auf meine Förderschwerpunkte weiß, was da notwendig zu fragen und wie die Zusammenhänge einzuordnen sind.


    Das soll kein Angriff sein. Das wüssten auch Sonderpädagogen anderer Förderschwerpunkte i. d. R. nicht, und ich wüsste es in ihren Schwerpunkten nicht.

    Das förderschwerpunktspezifische Studium hat ja schon einen Sinn. Wobei ja bundesweit die Tendenz ist, dass diese störungsspezifischen Inhalte im Studium reduziert werden und dafür mehr allgemeine/übergreifende Sonderpädagogik gelehrt wird.

  • Es gibt auch Fachlehrer an Förderschulen. Diese habe ich gemeint. In Ba-Wü erhalten sie wohl A9, bzw. A10, in Hessen werden sie grundsätzlich nicht einmal verbeamtet.

    Es gibt auch Fachlehrer an Grundschulen. Die unterrichten ausschließlich Kunst und Sport. In BY gibt es die m.E. auch. Wahrscheinlich ist das wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

    Jedenfalls ist es eine Ausbildung und kein Studium. Man hat auch vorher keinen Meister in irgendwas.

  • Zauberwald: klar schafft man das Studium nicht in der Regelstudienzeit. Aber das gilt doch für die anderen Lehramtsstudiengänge auch. Zu meiner Zeit (lange her) hat ein GY-Studium 12 Semester im Schnitt gedauert, Förderschule war ähnlich. Das bedeutet, dass die GS-Lehrer deutlich eher ins Ref gegangen sind und entsprechend früher verdient haben. Natürlich hatten sie damit auch weniger Ausgaben fürs Studium. Wenn man das gegenrechnet, gehen die GS-Leute erst einmal mit einem großen Gehaltsvorsprung durch den früheren Berufseinstieg ins Rennen. Der ist dann nach, ich überschlage mal, vielleicht 15 Jahren durch den Vergleich A12/A13 aufgezehrt. Also: A13 gerne für jeden, aber dann bitte auch gleiche Studiendauer. In Bayern sind übrigens eh mittlerweile ein Drittel der Stellen an der GS Beförderungsstellen auf A13.

  • Zauberwald: klar schafft man das Studium nicht in der Regelstudienzeit. Aber das gilt doch für die anderen Lehramtsstudiengänge auch. Zu meiner Zeit (lange her) hat ein GY-Studium 12 Semester im Schnitt gedauert, Förderschule war ähnlich. Das bedeutet, dass die GS-Lehrer deutlich eher ins Ref gegangen sind und entsprechend früher verdient haben. Natürlich hatten sie damit auch weniger Ausgaben fürs Studium. Wenn man das gegenrechnet, gehen die GS-Leute erst einmal mit einem großen Gehaltsvorsprung durch den früheren Berufseinstieg ins Rennen. Der ist dann nach, ich überschlage mal, vielleicht 15 Jahren durch den Vergleich A12/A13 aufgezehrt. Also: A13 gerne für jeden, aber dann bitte auch gleiche Studiendauer. In Bayern sind übrigens eh mittlerweile ein Drittel der Stellen an der GS Beförderungsstellen auf A13.

    Bei anderen Schulformen hat es sicher noch eine andere Qualität. Ich habe ja keinen Gymnasiallehrer vor der Nase. Aber wenn Sopä und GS-Lehrer an ein und der selben Schule arbeiten, dann frustriert es noch einen Ticken mehr.

  • Das soll kein Angriff sein. Das wüssten auch Sonderpädagogen anderer Förderschwerpunkte i. d. R. nicht, und ich wüsste es in ihren Schwerpunkten nicht.

    In Nds wärest du in der Grundversorgung für alle SuS an der Schule zuständig. Man bemüht sich, die Gutachten an Lehrkräfte zu geben, die diesen Schwerpunkt haben, in meiner Beobachtung gelingt es gerade bei Sprache am seltensten, gerade weil die FöS-LuL in der Grundversorgung für Lernen, ESE und Sprache zuständig sind, aber ja nur 2 Schwerpunkte haben. Das mag auch regional so sein, hier sind Lehrkräfte mit Schwerpunkt Sprache rar. Gleichzeitig finde ich den Schwerpunkt Sprache recht häufig.


    Worauf ich hinaus will: Auch die FöS müssten sich in die anderen Schwerpunkte einarbeiten.

    Und: Weil Sprache mit zur Grundversorgung gehört, ist es sehr schwierig, dafür eine offizielle Beratung zu bekommen. Es wird erwartet, dass die FöS-Lehrkraft an der Schule das übernimmt.

    Im anderen Schwerpunkt sieht es so aus, dass man die Beratung bekommen kann, zeitlich aber max. 1-2 Gespräche im Jahr vorgesehen scheinen. Förderstunden für bestimmte Schulen werden nach Feststellung des Förderbedarfs ins Soll der Schule gesetzt und müssen von den GS-KollegInnen übernommen werden, wenn der nächste Standort einer Schwerpunkt-FöS zu weit entfernt liegt. Die Alternative sind tägliche Fahrzeiten von 1-2 Stunden für die Schüler (eine Richtung) oder die Unterbringung im Internat.

  • Es gibt auch Fachlehrer an Grundschulen. Die unterrichten ausschließlich Kunst und Sport. In BY gibt es die m.E. auch. Wahrscheinlich ist das wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

    Jedenfalls ist es eine Ausbildung und kein Studium. Man hat auch vorher keinen Meister in irgendwas.

    In Niedersachsen gibt es m. E. gar keine "Fachlehrer*innen", nur "Lehrer*innen für Fachpraxis" an den berufsbildenden Schulen und die haben im gewerblichen Bereich häufig einen Meistertitiel erworben (z. B. Maurermeister*innen, Tischlermeister*innen, Malermeister*innen u. ä.)

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • In Niedersachsen gibt es m. E. gar keine "Fachlehrer*innen",

    Ich wüsste davon aktuell auch nicht, es soll Dipl-Sport-Lehrkräfte geben, die dann eben nur Sport machen. Auch Musiker unterstützen an manchen Schulen, das betrifft aber weniger die Pflichtstundentafel und mehr die Angebote.

    Früher gab es das auch für Textil und Werken, was für eine Ausbildung es dafür gab, weiß ich nicht.

  • In Niedersachsen gibt es m. E. gar keine "Fachlehrer*innen"

    Eine kurze Recherche verriet mir, dass an niedersächsischen G- und K-Schulen auch Erzieherinnen, Physio- und Ergotherapeutinnen arbeiten (bzw. fehlen :_o_)). Diese Berufsgruppen werden bei uns in einem mittlerweile dreijährigen Kurs zur Fachlehrkraft für Sonderpädagogik fortgebildet und dann eben auch als Beamte eingestuft. (Ohne diese Fortbildung können sie m. W. nur als Vertretungskräfte eingesetzt werden.)

    Aber dass Niedersachsens Bildungspolitik eher Sparpolitik ist, sieht man ja auch an diesem von Palim dargestellten Prinzip der sonderpädagogischen "Grundversorgung".

  • Eine kurze Recherche verriet mir, dass an niedersächsischen G- und K-Schulen auch Erzieherinnen, Physio- und Ergotherapeutinnen arbeiten (bzw. fehlen :_o_)). Diese Berufsgruppen werden bei uns in einem mittlerweile dreijährigen Kurs zur Fachlehrkraft für Sonderpädagogik fortgebildet und dann eben auch als Beamte eingestuft. (Ohne diese Fortbildung können sie m. W. nur als Vertretungskräfte eingesetzt werden.)

    Aber dass Niedersachsens Bildungspolitik eher Sparpolitik ist, sieht man ja auch an diesem von Palim dargestellten Prinzip der sonderpädagogischen "Grundversorgung".

    Was sind denn "G- und K-Schulen"?

    Ich glaube kaum, dass es diese Möglichkeit zur Weiterbildung zur "Fachlehrkraft für Sonderpädagogik" hier gibt. Habe ich zumindest noch nie gehört.

    Was das nun mit "Bildungspolitik als Sparpolitik" zu tun haben soll, verstehe ich nicht. Wie meinst du das?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Was sind denn "G- und K-Schulen"?

    Schulen für Kinder mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung.

    Was das nun mit "Bildungspolitik als Sparpolitik" zu tun haben soll, verstehe ich nicht. Wie meinst du das?

    Ich meine damit einfach, dass an der Bildung gespart wird.

    Zum Beispiel sonderpädagogische Grundversorgung: 2 Sonderpädagogenstunden pro Grundschulklasse, egal wie viele Kinder mit Förderbedarf darin sind, anstelle adäquater Förderung.

  • Was sind denn "G- und K-Schulen"?

    Ich glaube kaum, dass es diese Möglichkeit zur Weiterbildung zur "Fachlehrkraft für Sonderpädagogik" hier gibt. Habe ich zumindest noch nie gehört.

    Was das nun mit "Bildungspolitik als Sparpolitik" zu tun haben soll, verstehe ich nicht. Wie meinst du das?

    Ich vermute einmal:

    G: Schulen für Geistige Entwicklung

    K: Schulen für Körperlich-motorische Entwicklung

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