Eingeschränktes Beschäftigungsverbot bis zu den Sommerferien in NRW:
Schwangerschaft wann bekannt geben?
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In BW sogar Betretungsverbot. Betrifft derzeit mehrere Lehrerinnen und eine Schülerin. Also bei uns an der Schule.
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Wie ist das denn wenn man schon 2x geimpft ist und dann schwanger wird? Da spricht doch dann eigentlich nichts mehr gegen Präsenzunterricht, oder? (in BW?)
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Wie ist das denn wenn man schon 2x geimpft ist und dann schwanger wird? Da spricht doch dann eigentlich nichts mehr gegen Präsenzunterricht, oder? (in BW?)
Aktuell gibt es dazu für BW keine neue Verordnung, die geimpfte Schwanger getrennt aufführen würde. Sollte das für dich relevant sein, würde empfehlen das für dich zuständige RP zu kontaktieren. Die können das zumindest als Hinweis aufgreifen prüfen zu lassen, ob man an dieser Stelle sinnvollerweise eine alternative Regelung zum strikten Betretungsverbot finden sollte oder ggf. ebenso sinnvollerweise vielleicht auch nicht (je nachdem, was dann tatsächlich medizinisch sinnvoll ist in der Schwangerschaft).
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Aktuell gibt es dazu für BW keine neue Verordnung, die geimpfte Schwanger getrennt aufführen würde. Sollte das für dich relevant sein, würde empfehlen das für dich zuständige RP zu kontaktieren. Die können das zumindest als Hinweis aufgreifen prüfen zu lassen, ob man an dieser Stelle sinnvollerweise eine alternative Regelung zum strikten Betretungsverbot finden sollte oder ggf. ebenso sinnvollerweise vielleicht auch nicht (je nachdem, was dann tatsächlich medizinisch sinnvoll ist in der Schwangerschaft).
Aktuell betrifft es mich nicht, aber man weiß ja nie 😜
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Bin in Hessen und wurde sofort heim geschickt. Eine Wahl hatte ich nicht, trotz Impfung. (War bei der letzten Schwangerschaft problemlos weiter in der Schule...) Bin jetzt aber wieder im Praesenzunterricht, da ESS.
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Ich konnte mich nun als Schwangere problemlos im ImpfZentrum impfen lassen. Für die Schule bringt es mir nichts mehr, da ich schon im Mutterschutz bin, aber anscheinend werden die Regelungen, wer geimpft werden darf, gelockert. Vielleicht wird dann ja auch das Präsenzverbot bald aufgehoben, die Zahlen sinken ja eh
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Ich konnte mich nun als Schwangere problemlos im ImpfZentrum impfen lassen. Für die Schule bringt es mir nichts mehr, da ich schon im Mutterschutz bin, aber anscheinend werden die Regelungen, wer geimpft werden darf, gelockert. Vielleicht wird dann ja auch das Präsenzverbot bald aufgehoben, die Zahlen sinken ja eh
Hier in der Gegend scheint das für Schwangere nicht so problemlos und eine Einzelfallentscheidung zu sein. Zumindest einer Kollegin und der Frau eines Kollegen wurden von einer Impfung von ihren jeweiligen Gynäkolog*innen abgeraten. Und der Frau eines anderen Kollegen wurde im hiesigen Impfzentrum (und sowohl von ihrem Hausarzt als auch der Frauenärztin) die Impfung verweigert, weil sie noch stillt .
Ein Präsenzverbot für Schwangere gibt es hier in NDS übrigens nicht. Die o. g. schwangere Kollegin ist noch bis zu den Sommerferien im Präsenzunterricht (danach beginnt ihr Mutterschutz).
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Hallo zusammen,
ist es eigentlich schon klar, wie es nach den Sommerferien für Schwangere in NRW weitergeht?
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Hallo zusammen,
ist es eigentlich schon klar, wie es nach den Sommerferien für Schwangere in NRW weitergeht?
Nein. Aktuell gilt die Regelung kein Präsenzunterricht, aber sämtliche anderen Dienstpflichten.
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Neuer Erlass für Schwangere in NRW:
https://www.schulministerium.n…usbildung-der-lehrkraefte
Zitat:
Aufgrund der aktuellen Bedingungen und Erkenntnisse werden die Regelungen nicht verlängert. Maßgeblich dafür ist zum einen der Impffortschritt im Schulbereich, mithin die starke Verminderung des Risikos einer Virusübertragung auch für Ungeimpfte oder besonders gefährdete Vorerkrankte. Zum anderen ist die günstige Entwicklung der Inzidenzen zu berücksichtigen, d.h, die Zahl der Infizierten ist konstant geringer und die allgemeinen Bedingungen im öffentlichen Leben sind gelockert. Insgesamt wird die schulische Tätigkeit unter Einhaltung der gebotenen Hygienemaßnahmen als zumutbar bewertet.
Somit gelten grundsätzlich wieder die allgemeinen Dienst- bzw. Arbeitspflichten.
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Unabhängig davon können schwangere und stillende Lehrerinnen auf Wunsch vom Einsatz im Präsenzunterricht (einschließlich Pausen- und Klausuraufsicht, etc,) befreit werden. In diesem Fall bleibt die Verpflichtung zu allen übrigen dienstlichen Tätigkeiten am häuslichen Arbeitsplatz oder in der Schule (hier insbesondere Konferenzen, Dienstgespräche etc.) sowie zur Abnahme von mündlichen Prüfungen unberührt. Hierbei gelten die jeweiligen gemäß CoronaBetrVO vorgegebenen besonderen Maßgaben (Abstandregelungen, ggf. Maskentragung) und die Hygienestandards.
Das heißt also, wenn man nicht möchte, muss man nicht ?!
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Unabhängig davon können schwangere und stillende Lehrerinnen auf Wunsch vom Einsatz im Präsenzunterricht (einschließlich Pausen- und Klausuraufsicht, etc,) befreit werden. In diesem Fall bleibt die Verpflichtung zu allen übrigen dienstlichen Tätigkeiten am häuslichen Arbeitsplatz oder in der Schule (hier insbesondere Konferenzen, Dienstgespräche etc.) sowie zur Abnahme von mündlichen Prüfungen unberührt. Hierbei gelten die jeweiligen gemäß CoronaBetrVO vorgegebenen besonderen Maßgaben (Abstandregelungen, ggf. Maskentragung) und die Hygienestandards.
Das heißt also, wenn man nicht möchte, muss man nicht ?!
Klingt so.
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Richtig, Sarah.
Generell müssten Schwangere wieder in den Präsenzunterricht (es gibt also kein explizites Verbot mehr), aber wenn man nicht möchte, muss man nicht.
Unser Schulamt hat dazu auf meine Rückfrage hin heute noch was verschickt: es reicht ein formloser schriftlicher Antrag bei der Schulleitung.
Hatte es vergessen - eigentlich wollte ich gestern noch auf MiLa geantwortet haben.
kl. gr. frosch
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Ich frage mich, wie dieser Erlass in der Praxis umzusetzen ist. Wenn das Schulamt einen formlosen Antrag empfiehlt, kann der dann auch abgelehnt werden?
Ich kann mir nämlich vorstellen, dass eine Schulleitung, die ihr Personal für den Präsenzunterricht braucht, das Risiko einer Ansteckung anders bewertet als eine ungeimpfte Schwangere, die die mehrheitlich ungeimpften Schüler*innen nach der Urlaubszeit unterrichten soll.
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Hm, meiner Meinung nach kann er nicht abgelehnt werden. Es heißt dort explizit, dass sie auf Wunsch vom Präsenzunterricht befreit werden können.
Und: jede vernünftige Schulleitung hat Verantwortung für ihr Personal. Hätte ich eine schwangere Kollegin, würde ich ihr den formlosen Antrag vorformulieren und per Mail zuschicken. Sie braucht dann nur noch unterschreiben, wenn sie möchte.
kl. gr. frosch
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hm. solange es nur um eine schwangere Kollegin geht, ist das vermutlich kein Problem +g
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Zum Glück wurde die Attestregelung für Vorerkrankte aufgehoben und nicht weiter verlängert.
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Zum Glück spielen deine persönlichen Vorurteile gegenüber KuK, die von dieser Regelung Gebrauch gemacht haben gar keine Rolle bei der Entscheidung, eine solche Sonderregelung bei Bedarf (sprich Varianten, bei denen der Impfschutz nicht mehr ausreichend greifen würde und eine Boosterimpfung noch nicht direkt verfügbar wäre) wieder zu reaktivieren. Ich hoffe sehr, dass man KuK, die nachweislich nicht geimpft werden konnten bislang auch im kommenden Schuljahr Optionen jenseits einer langfristigen Krankschreibung oder dem Dienst mit erhöhtem persönlichen Risiko zugestehen wird, sollten die Inzidenzen (KKH-Belegungen, Todesfallzahlen) wieder entsprechend ansteigen, wie aktuelle Modellierung befürchten lassen. Viel problematischer als solche einzelnen KuK, die nicht in Präsenz tätig sind (und bei uns waren das v.a. durch diverse Schwangerschaften rund 10 KuK), sind meines Erachtens diejenigen, die sich nicht impfen lassen, ständig ihre Maske runterziehen wo es nicht vorgesehen ist, Tests für eine Zumutung halten und diverse Verschwörungsmythen für wahr halten. Denen sollte man viel eher einen Riegel vorschieben.
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Zum Glück spielen deine persönlichen Vorurteile gegenüber KuK, die von dieser Regelung Gebrauch gemacht
Ich habe keine persönlichen Vorurteile gegenüber den Kollegen, ich halte diese Regelung in der Anfangszeit auch für richtig, aber das lief viel zu lange so. Zumal es eine ganz-oder-gar-nicht-Regelung war. Viele dieser Kollegen wollten (zumindest bei uns) gerne auch Unterricht in z.B. Kleingruppen machen, durften sie aber nicht.
Und, was ich hier schon mehrfach gesagt habe, wenn das ganze nur ein oder zwei Kollegen an einer Schule betrifft, ist das ganze kein Problem, wenn das aber eine zweistellige Anzahl ist, erhöht das verbleibende Arbeit für die Kollegen extrem (mehr Pausenaufsichten, mehr Vertretungsstunden, mehr Fachunterricht, ggf. fachfremder Unterricht), das sollte man auch nicht vergessen.
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