Schwangerschaft wann bekannt geben?

  • sich bei vollen Bezügen krank schreiben zu lassen

    Man lässt sich nicht einfach "bei vollen Bezügen krank schreiben". Bei einer derart langen Krankschreibung (die nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat), könnte auch der Amtsarzt eingeschaltet werden.


    Der Frauenarzt müsste schon ein Beschäftigungsverbot ausstellen bzw. in vielen (allen?) Bundesländern bekommen Schwangere automatisch ein Beschäftigungsverbot, bei uns sogar während der Grippewelle.

  • Ja, ist trotzdem was ganz anderes!! (Musste ich damals leider Ahnungslose erst selbst rausfinden).

    Danke! Das habe sogar ich - als "Nicht-Mama" - von meinen Kolleginnen, die in den letzten Jahren Mutter geworden sind, mittlerweile mitbekommen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Beschäftigungsverbot.

    Das kann sein, ich könnte mir aber vorstellen, dass es dafür sowieso längst länderspezifische Regelungen gibt. Z. B. ein eingeschränktes Beschäftigungsverbot, bei dem Tätigkeiten im Homeoffice explizit okay sind? Allerdings würde man damit die Schwangerschaft auch anzeigen...

  • Das habe sogar ich - als "Nicht-Mama" - von meinen Kolleginnen, die in den letzten Jahren Mutter geworden sind, mittlerweile mitbekommen.

    Mir hat das leider keiner gesagt. Ich musste in der Schwangerschaft ein paar Wochen liegen (leichte Wehen und Kind zu weit unten) und wurde - krank geschrieben, denn im Liegen kann man so schlecht unterrichten. Ich war noch in der Probezeit, ganz ungünstig! Ich musste dann nochmal zum Amtsarzt nach der Eltern- und Probezeit, war aber alles ok. Geärgert hat es mich trotzdem.

  • Mir hat das leider keiner gesagt. Ich musste in der Schwangerschaft ein paar Wochen liegen (leichte Wehen und Kind zu weit unten) und wurde - krank geschrieben, denn im Liegen kann man so schlecht unterrichten. Ich war noch in der Probezeit, ganz ungünstig! Ich musste dann nochmal zum Amtsarzt nach der Eltern- und Probezeit, war aber alles ok. Geärgert hat es mich trotzdem.

    DA war aber eine Krankschreibung richtig, denn ein BV vom Arzt geht nur, wenn du eigentlich arbeitsfähig bist, aber nicht in dem Beruf.


    Eine Bekannte hatte auch alles versucht, die hat Monate lang mit vorzeitiger Wehen im KKH gelegen, da ging nur eine Krankschreibung, für ein BV hätte sie mindestens zuhause sein müssen und was weiß ich nicht noch alles. Der Unterschied ist leider doch relativ klar geregelt.

  • Ich kenne eine Mutter, die wegen Rückenschmerzen ein BV bekommen hat, eine, die wegen Schwangerschaftsvergiftung eins bekommen hat und eine, die es kräfte-/nervenmäßig nicht geschafft hat und ein BV hatte. Was ist dann da anders?


    Ich war vielleicht arbeitsunfähig während der Wehen (ca. 1 Nacht); wurden medikamentös gestoppt. Anschließend musste ich liegen (4 Wochen zu Hause), damit das nicht wieder passiert. Mir wurde vom Arzt "verboten", die Arbeit wieder aufzunehmen.

  • Mir wurde vom Arzt "verboten", die Arbeit wieder aufzunehmen.

    Aber vermutliche jegliche und nicht nur deine spezielle. Das ist der Unterschied.


    Und nicht jedes BV was ein Arzt ausstellt ist korrekt, ganz im Gegenteil es sind viele ausgestellt worden, die eigentlich nur die AG hätten ausstellen dürfen.

  • Lehrerin2007 ,

    Ärzteblatt.de schrieb:


    Vom individuellen Beschäftigungsverbot zu unterscheiden ist die Arbeitsunfähigkeit, welche entweder aus einer Erkrankung oder einem Unfall ohne Kausalzusammenhang zur Schwangerschaft entsteht oder sich aufgrund eines pathologischen Schwangerschaftsverlaufs entwickelt (zum Beispiel vorzeitige Wehentätigkeit, Blutungen, Gestosen). Arbeitsunfähigkeit (AU) liegt nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundes­aus­schusses vor, wenn die Versicherte aufgrund von Krankheit ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann (§ 2 Absatz 1 Satz 1 AU-Richtlinie). Entscheidend ist also, dass hier Beschwerden vorliegen, welche einen Krankheitswert haben (6). Die Abgrenzung zum individuellen Beschäftigungsverbot ist nicht immer leicht, sollte aber immer gewissenhaft erfolgen (4).


    Ist wohl nicht so eindeutig.


    Edit: hier noch der Link, wo alle Formen nochmal erläutert werden :

    https://www.aerzteblatt.de/arc…C3%A4hrdet%20ist%E2%80%9C.

  • Ja, das dachte ich mir auch, so eindeutig scheint das nicht, kommt wohl darauf an, was der jeweilige Arzt daraus macht. Es soll ja auch FÄ geben, bei denen man eher ein BV bekommt, weshalb manche Schwangere sogar wechseln (m. Schwägerin hat das gemacht).


    "Hinsichtlich tauglicher Freistellungsgründe für ein individuelles Beschäftigungsverbot einer schwangeren Arbeitnehmerin zählt der Erlass [des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vom 17.12.2010] demonstrativ verschiedene medizinische Zustände auf. Dabei geht es um folgende 18. Beispiele:

    [...] vorzeitige Wehen bei Zustand nach Tokolyse im Krankenhaus [...] Zervixinsuffizienz: Zervixlänge unter 25 mm Länge und/oder Cerclage in laufender Schwangerschaft.

    (https://florianstriessnig.at/d…ine-freistellungsgruende/


    Aber für mich persönlich ist es jetzt über 11 Jahre später eh egal. Interessant wäre es aber mal gewesen; als ich meiner FA das dann anschließend erzählte, klang sie so, dass sie mir auf jeden Fall auch ein BV ausgestellt hätte; sie wusste von der Amtsarztproblematik nicht (sie wollte mich am liebsten schon viel eher aus dem Verkehr ziehen, weil sie mich um meinen Job bemitleidet hat ^^). Aber ihren genauen Wortlaut dazu weiß ich nicht mehr.

  • Hallo. Wie sieht es denn aktuell aus, wenn man schwanger ist? Darf man auf eigene Gefahr in den Präsenzunterricht? Mit den sinkenden Inzidenzwerten wird sich das vlt auch ändern?

  • Hallo. Wie sieht es denn aktuell aus, wenn man schwanger ist? Darf man auf eigene Gefahr in den Präsenzunterricht? Mit den sinkenden Inzidenzwerten wird sich das vlt auch ändern?

    Kommt auf das Bundesland an, das ich bei dir nicht herauslesen kann. Das solltest du also im Profil oder im Beitrag ergänzen, damit du sinnvolle Antworten erhalten kannst für dein BL. :)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Richtig CDL ! Für Niedersachsen kann ich bestätigen, dass Schwangere selbst entscheiden können, ob sie in Präsenz unterrichten möchten. Wir haben eine schwangere Kollegin, die bis zum Ende dieses Schuljahres im Präsenzunterricht bleiben wird.

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  • arf man auf eigene Gefahr in den Präsenzunterricht?

    In NRW: Nein.

    it den sinkenden Inzidenzwerten wird sich das vlt auch ändern?


    Für dieses Schuljahr gehe ich nicht mehr davon aus. Nächstes Schuljahr kann gut sein, ich denke, dass einigen Schwangeren da noch die Gesichtszüge entgleisen werden, wenn sie auf einmal wieder in den Präsenzunterricht müssen. Meine Frau war z.B. letztes Jahr schwanger, da gab es auch, je nach Zeitraum, entweder die freiwillige Möglichkeit oder gar keine Befreiung vom Unterricht.

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