Hallo, bestimmt gibt es im Forum schon reichliche Infos zu diesem Thema. Leider ist mir nicht ganz klar: wie unterscheidet sich ein Versetzungsantrag im Gegensatz zu einer Bewerbung auf eine schulscharfe Stelle? Kann ich mich bewerben auf eine bestimmte Stelle hin oder ist es dann doch ein Versetzungsantrag, den ich erstmal bei meiner SL stellen muss? Ich hoffe, dass mir jemand den Unterschied erklären kann Danke und viele Grüße!
Versetzung - Bewerbung auf schulscharfe Stelle
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Über welches Bundesland reden wir denn?
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BW
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Hallo, bestimmt gibt es im Forum schon reichliche Infos zu diesem Thema. Leider ist mir nicht ganz klar: wie unterscheidet sich ein Versetzungsantrag im Gegensatz zu einer Bewerbung auf eine schulscharfe Stelle? Kann ich mich bewerben auf eine bestimmte Stelle hin oder ist es dann doch ein Versetzungsantrag, den ich erstmal bei meiner SL stellen muss? Ich hoffe, dass mir jemand den Unterschied erklären kann Danke und viele Grüße!
Werden schulscharfe Stellen nicht nur für Neueinsteiger ausgeschrieben, während es für Versetzungen sowas gar nicht erst gibt (außer die Beförderungsstellen)?
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Hallo Blume2021, ich habe sowas schon hinter mir und kann aus Erfahrung sprechen. Du musst zuerst einen Versetztungsantrag stellen. Wenn du die Freigabe der SL bekommst kannst du dich im Nachhinein auf schulscharfe Stellenauschreibungen bewerben. So kannst du mehr beeinflussen wo dein künftiger Arbeitsplatz sein wird.
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Werden schulscharfe Stellen nicht nur für Neueinsteiger ausgeschrieben, während es für Versetzungen sowas gar nicht erst gibt (außer die Beförderungsstellen)?
In Baden-Württemberg nicht. Ich habe mich auch nach 5 bzw. 6 Jahren an der Schule auf eine schulscharfe Stelle erfolgreich beworben (man bekommt halt dann vom Staat den Umzug nicht bezahlt, sondern muss es beim Finanzamt einreichen).
Den Rest hat lovingnature erklärt. Ich bekam bei meiner 1. erfolgreichen Bewerbung keine Freigabe (bei mir lief Bewerbung und Freigabe zeitlich parallel, d.h. Nichtfreigabe der SL und dem RP kam nach dem Bewerbungsgespräch (ärgerlich, aber im Jahr darauf hat es geklappt (nach vielen Gesprächen und Bitten um Freigabe, die Bewerbungen liefen alle erfolgreich, ich hatte einiges mehr zu bieten als Neueinsteiger)).
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BW
Dann hättest du es im Januar bei STEWI anmelden müssen (war zumindest bei mir vor Jahren so). Die SL muss zustimmen.
Bei schulscharfen Stellen sucht die neue Schule unter (vielen) Bewerbern aus (gut, wenn man als Bewerber selbst einiges zu bieten hat), es ist eine Bewerbung deinerseits, Versetzungsantrag habe ich noch nie gestellt (man sollte/muss soviel ich weiß einen (guten) Grund nennen).
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Hallo Blume2021, ich habe sowas schon hinter mir und kann aus Erfahrung sprechen. Du musst zuerst einen Versetztungsantrag stellen. Wenn du die Freigabe der SL bekommst kannst du dich im Nachhinein auf schulscharfe Stellenauschreibungen bewerben. So kannst du mehr beeinflussen wo dein künftiger Arbeitsplatz sein wird.
Genau so ist es. So bin ich an meine neue Schule gekommen. Ich konnte den Versetzungsantrag sogar noch nachträglich stellen, weil meine Wunschschule massiv Bedarf an meinen Fächern hatte (und aufgrund der sehr ländlichen Lage) sonst niemanden bekommen hätte.
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Wow, super danke für die schnellen und vor allem informativen Antworten!!
Damit ich es jetzt nochmal für mich sortiere:
1. Stewi (Dezember/Januar) Versetzungsantrag stellen; SL weiß Bescheid, dass ich woanders hinmöchte und kann auch parallel planen
2. Auf Ausschreibung der schulscharfe Stellen warten und sich für die Wunschschule bewerben (im Online-System)
Danke sehr!!
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Hallo ihr Lieben,
ich befasse mich wieder einmal mit dem Thema Schulwechsel (Baden-Württemberg). Ich bin noch unsicher, aber ich glaube ich brauche einen Tapetenwechsel. Natürlich kann es woanders Nachteile geben, aber vielleicht auch Vorteile!! Wie müsste ich jetzt genau vorgehen?
1. Stewi? Antrag stellen? Mit meiner Schulleitung sprechen?
2. Dann irgendwann im April auf eine schulscharfe Stelle bewerben?
Vielleicht könntet ihr mir nochmals helfen... einen Lebenslauf schon einmal vorbereiten/aktualisieren und dann ggf. schon eine Bewerbung vorbereiten?
Danke euch!!
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Überleg dir, wie die Personalversorgung in deiner aktuellen Region aussieht (gut versorgt wie der z.B. Freiburger Raum oder unterversorgt, wie der z.B. der Schwarzwald-Bahr-Kreis?) und wie es in deiner Zielregion aussieht. Solltest du aus einer gut versorgten in eine eher schlecht versorgte Region wechseln wollen dürfte das recht zeitnah und unproblematisch möglich sein, im umgekehrten Fall dürfte es deutlich langwieriger werden. Beziehe also im umgekehrten Fall den Bezirkspersonalrat mit ein, damit dieser sich für dich stark machen kann. Lass dich beraten zu möglichen Gründen, die so einen Wechsel begünstigen, die auch ein PR mit für dich in die Waagschale werfen könnte.
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Ok, danke für die Info. Es geht mir vor allem auch darum, wie so eine Versetzung abläuft also der bürokratische Teil? Ich möchte eigentlich schon in der Umgebung bleiben (muss nicht die gleiche Stadt sein, aber im Umkreis wäre gut) -> aber trotzdem muss ich zeitnah (im Dezember?) den Antrag stellen oder? Die schulscharfen Ausschreibungen kommen ja erst im April ca., deswegen bin ich verwirrt, weil man schon jetzt den Antrag stellen muss....
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Die schulscharfen Stellen sind eigentlich für erfolgreiche Absolventen des Vorbereitungsdienstes gedacht und nicht für Lehrkräfte, die bereits im fest im Schuldienst sind. Deswegen geht es genau so. Versetzungsantrag in deine Wunschregion stellen. Eventuell kannst du dich vorab bei infrage kommenden Schulen informieren, was sie so ausschreiben. Hast du ein gutes Netzwerk? Vieles geht tatsächlich über "Mundpropaganda" bzw. Vitamin A oder B.
Den ÖPR und den BPR würde ich auf jeden Fall ins Boot holen. Ggf. auch die zuständigen Leute beim RP. (Ich habe erst vor zwei Jahren meine Versetzung regelrecht "durchgedrückt" und stand da den Verantwortlichen (SL alt, SL neu, RP, etc.) mit Hilfe des BPR sehr oft auf den Zehen. Sonst hätte es auch nicht geklappt.)
Also es ist sehr viel Eigeninitiative gefragt. Und dann muss man auch noch Glück haben, dass die Versetzung "von oben" gewollt ist.
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