Oberstufe Schwerpunktfach Schriftlichkeit

  • Hallo zusammen,


    ich hätte eine kurze Frage zur Schriftlichkeit in der Oberstufe, speziell in der Q-Phase.


    Laut APO-GOSt (§ 14 und VV 14.2.5) (bzw. auch Komp. 20.1.2) muss das Schwerpunktfach (das ja eine weitere Fremdsprache oder ein weiteres Fach aus dem 3. Aufgabenfeld sein kann) schriftlich belegt werden.


    Beim naturwissenschaftlichen Schwerpunkt ist es ja so, dass es reicht, wenn außer Mathe in einem weiteren Fach aus dem 3. Aufgabenfeld die Schriftlichkeit erbracht wird. Angenommen ich habe Bio und Informatik, dann spielt es keine Rolle, ob ich Bio ODER Informatik schriftlich wähle, Hauptsache eins davon. (das steht auch so in etwa in VV 14.2.5).


    Was ich nur nicht eindeutig nachlesen kann und nur "erahnen" kann, ist der sprachliche Schwerpunkt. Ich bin zwar der Meinung, dass ich beim sprachlichen Schwerpunkt BEIDE Fremdsprachen schriftlich belegen muss. Allein aus dem Grund, dass einerseits die Bedingung ist, dass eine Fremdsprache (, auf jeden Fall die neu einsetzende) schriftlich sein muss UND das Schwerpunktfach. Und wenn jetzt das Schwerpunktfach eine weitere Sprache ist, dann muss nach meinem Verständnis die zweite Fremdsprache AUCH schriftlich sein, also beide.


    Mal abgesehen davon, dass Lupo auch meckert, wenn man nur ein NW-Fach gewählt hat und 2 Sprachen, aber nur eine davon schriftlich belegt hat, wo kann ich genau nachlesen, dass ich unbedingt 2 Fremdsprachen schriftlich haben muss?? Wäre echt super, wenn sich jemand auskennt und mir die Frage beantworten kann.


    Vielen Dank im Voraus!!


    Herzliche Grüße, SW

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    wenn Du schon mit der APO-GOSt "wedelst", dann schau Dir §14 Abs. 2 doch noch einmal genauer an.


    Nach § 14 Abs. 2 sind in der Q-Phase in einer FS sowie in dem nach § 11 Abs. 5 gewählten Fach Klausuren zu schreiben - das wäre in diesem Fall die zweite FS oder eine von beiden Naturwissenschaften.

    Der Grund, warum Du bei einem NaWi-Schwerpunkt nur in einer NW Klausuren schreiben musst, hat damit zu tun, dass jeder, ganz gleich welchen Schwerpunkt er/sie wählt, in mindestens einer FS Klausuren schreiben muss. Damit diejenigen mit NW-Schwerpunkt nicht eine Klausur mehr pro Quartal schreiben müssen als diejenigen mit FS-Schwerpunkt hat man die VV 14.2.5 eingezogen.

    Ich habe diese Konstellation bei LuPO vor ungefähr einem halben Jahr durchgespielt und bemerkt, dass eine der "Fehlermeldungen" falsch war. Ich hatte das an die Entwickler gemeldet, weiß aber nicht, ob sie das zwischenzeitlich behoben haben. Ich müsste das dieser Tage nochmal "testen."


    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Hallo TheRealBolzbold,


    dann interpretiere ich den Gesetzgeber also richtig, dass bei sprachlichem SP 2 FS schriftlich sein müssen und dass bei einem NW-SP neben der Schriftlichkeit in Mathe in einem von 2 weiteren aus dem 3. Aufgabenfeld gewählten Fächern (egal ob es eine Naturwissenschaft ist oder z.B. Technik (falls das angeboten wird)) schriftlich sein muss.


    Mir ging es nur darum, ob es beim FS-SP nicht eine Sonderklausel gibt, die möglicherweise einzelne Bedingungen gegeneinander aufheben lässt und es aus irgend einem Grund ausreichen würde, dass nur eine einzige FS schriftlich sein muss. Aber es scheint, als wäre die Sache eindeutig.


    Ich danke dir!


    Besten Gruß.

Werbung