Hallo zusammen,
ich hätte eine kurze Frage zur Schriftlichkeit in der Oberstufe, speziell in der Q-Phase.
Laut APO-GOSt (§ 14 und VV 14.2.5) (bzw. auch Komp. 20.1.2) muss das Schwerpunktfach (das ja eine weitere Fremdsprache oder ein weiteres Fach aus dem 3. Aufgabenfeld sein kann) schriftlich belegt werden.
Beim naturwissenschaftlichen Schwerpunkt ist es ja so, dass es reicht, wenn außer Mathe in einem weiteren Fach aus dem 3. Aufgabenfeld die Schriftlichkeit erbracht wird. Angenommen ich habe Bio und Informatik, dann spielt es keine Rolle, ob ich Bio ODER Informatik schriftlich wähle, Hauptsache eins davon. (das steht auch so in etwa in VV 14.2.5).
Was ich nur nicht eindeutig nachlesen kann und nur "erahnen" kann, ist der sprachliche Schwerpunkt. Ich bin zwar der Meinung, dass ich beim sprachlichen Schwerpunkt BEIDE Fremdsprachen schriftlich belegen muss. Allein aus dem Grund, dass einerseits die Bedingung ist, dass eine Fremdsprache (, auf jeden Fall die neu einsetzende) schriftlich sein muss UND das Schwerpunktfach. Und wenn jetzt das Schwerpunktfach eine weitere Sprache ist, dann muss nach meinem Verständnis die zweite Fremdsprache AUCH schriftlich sein, also beide.
Mal abgesehen davon, dass Lupo auch meckert, wenn man nur ein NW-Fach gewählt hat und 2 Sprachen, aber nur eine davon schriftlich belegt hat, wo kann ich genau nachlesen, dass ich unbedingt 2 Fremdsprachen schriftlich haben muss?? Wäre echt super, wenn sich jemand auskennt und mir die Frage beantworten kann.
Vielen Dank im Voraus!!
Herzliche Grüße, SW