Alles anzeigenIm Gegenteil Catania.
Das hört sich komisch an, aber ist so rechtlich eine ganz saubere Geschichte.
Kind verweigert in der Schule den Test: Ordnungsmaßnahme, ausgesprochen durch die Schule.
Eltern verweigern aufgrund des Tests den Schulbesuch: Verletzung des Schulpflicht --> Bußgeld.
rechtlich gesehen macht das so Sinn.
Kind unter 14 würde sich testen lassen, Eltern gestatten den Schulbesuch, erlauben aber die Testung nicht (um Ordnungsmaßnahme und Bußgeld zu umschiffen) und unterzeichnen deshalb die elterliche Einwilligung nicht. Was dann? - Mir scheint das nicht ganz durchdacht zu sein, an der Stelle die Präsenzpflicht nicht aufzuheben. Das schreit geradezu nach gerichtlicher Abklärung, wenn Schulen in solchen Konstellationen Ordnungsmaßnahmen aussprechen oder Ordnungsämter Bußgelder erteilen. Der bundesweite Flickenteppich legt schließlich nahe, dass man unterschiedlicher Auffassung sein kann, ob eine Präsenzpflicht gerade vertretbar ist oder eben nicht.