Gerade eben kam eine neue Mail mit einer gewissen Abmilderung der zitierten Info. Aus dem Anschreiben (es ist von der Bezreg Münster):
„
Angesichts der gegenwärtig vorzunehmenden Gesamtbetrachtung infektionsschutzrechtlicher und schulrechtlicher Vorgaben sowie häufiger Veränderungen der Rechtslage bezüglich der Infektionsschutzbestimmung ist für die Einordnung eines Verhaltens als Schulpflichtverletzung eine sorgfältige Einzelfallprüfung erforderlich. Sofern Sie der Meinung sind, dass im Zusammenhang mit der Verweigerung von Tests eine Schulpflichtverletzung vorliegt, die geahndet werden soll, bitte ich dies frühzeitig mit mir abzustimmen. Hierfür ist eine Darlegung der Gesamtumstände erforderlich.
Auch bezüglich der möglichen Folgen für die Leistungsbewertung hat eine individuelle Prüfung stattzufinden, bei der auch darauf abzustellen ist, ob dem Schüler/der Schülerin das konkrete Versäumnis zuzurechnen ist oder ob die Eltern vorrangig dafür verantwortlich sind.“