Ja, total skurril eigentlich... Aber tatsächlich ist mir da die Gesundheit meiner Familie wichtig.
Und solange die Kids keine Einrichtungen besuchen, können hier sogar die Großeltern die Betreuung übernehmen...
Ja, total skurril eigentlich... Aber tatsächlich ist mir da die Gesundheit meiner Familie wichtig.
Und solange die Kids keine Einrichtungen besuchen, können hier sogar die Großeltern die Betreuung übernehmen...
Genau diese Wahl habe ich gerade ja für die nächste Woche, wohl eher für die nächsten Wochen getroffen.
Präsenzunterricht (Wechsel) ohne richtiges Testkonzept gegen Kontakt zu den Großeltern und Entlastung für mich, wer wohl gewonnen hat, muss ich nicht sagen.
Die Entscheidung haben meine Mutter und ich einstimmig getroffen, die Männer mussten sich fügen. Nun geht also mindestens ein Kind, eher zwei 2x die Woche zu Oma und Opa, während ich in der Schule bin.
Was passiert in NRW mit den Schülern, die nicht am Test teilnehmen. Die kommen nicht in die Schule. Und dann? Mach ich für die noch zusätzlichen Distanzunterricht und versorge die mit Aufgaben? Gibt es irgendein Druckmittel, damit sie doch teilnehmen? Oder gehen die dann seelenruhig nach Hause und machen sonstwas?
So wird es bei uns auch sein, wenn SuS morgens ohne Unterschrift auftauchen, dass sie den Test zuhause erledigt haben, und/oder ohne ihre Testkassette abzugeben. Die müssen dann umgehend das Schulgebäude und -gelände wieder verlassen. Die Arbeitsaufträge, die wir mit den in Präsenz anwesenden SuS machen, werden wir für die o. g. SuS dann bei "Moodle" einstellen. Diese müssen sie bis zum Ende der letzten Unterrichtsstunde bearbeitet und ihre Arbeitsergebnisse hochgeladen haben. Damit haben wir also ein "Druckmittel" zur Teilnahme am - in dem Fall - Distanzunterricht.
Wie handhabt ihr es denn mit Risikopatient*innen unter euren Schüler*innen? Bei denen läuft es bei uns genauso, wie oben beschrieben.
Meine Risikopatienten kommen zur Schule. Sie haben die Isolation nicht mehr ausgehalten. Da haben sie lieber Angst.
Meine Risikopatienten sind in den letzten Wochen im Distanzlernen mit den anderen total aufgeblüht.
Bis auf der eine in einer anderen Klasse, der immer kommt, weil ihm sonst langweilig ist...
Ich wusste ja, dass hier einige in der Erwachsenenbildung tätig sind, aber das erstaunt mich schon.
Dass es Fälle gibt, die von gleich mehreren "Risikopatienten" zu berichten wissen, die sie betreuen, kenne ich bisher nur von befreundeten Altenpflegern und Ärzten.
Hier herrscht ab Montag PräsenzPFLICHT (bei voller Klassenstärke) und hohen Inzidienzwerten, die höher sind als zu der Zeit, wo es freiwillige Präsenz gab. Wie die Eltern damit umgehen - ich bin gespannt.
Wenn ich in diese Situation kommen sollte (für die kommende Woche haben meine Kinder wieder erstmal Distanzunterricht) würde ich wohl zum Arzt marschieren und sie als Risikopatienten einstufen lassen wollen (sind immer recht anfällig für Lungenkrankheiten).
Wenn ich in diese Situation kommen sollte (für die kommende Woche haben meine Kinder wieder erstmal Distanzunterricht) würde ich wohl zum Arzt marschieren und sie als Risikopatienten einstufen lassen wollen (sind immer recht anfällig für Lungenkrankheiten).
Die Einstufung hatte ja hier in Brandenburg eine befreundete Mutter für ihren Erstklässler, was hat der Schulleiter gesagt, er erkennt das Attest nicht an, er hat doch noch nie einen Asthmaanfall bei dem Kind erlebt. Ähm ja, wie lange waren die Erstklässler überhaupt in der Schule und vor allem zu Pollenzeiten?!?
Nunja, die Schule kommt für mich jedenfalls damit definitiv nicht in Frage und nach der Menge der freien Stellen dort, für viele andere wohl auch nicht!
Hat ein Schulleiter das Recht, ein ärztliches Attest nach seinem persönlichen Belieben NICHT anzuerkennen? Ich denke doch wohl nicht, oder?!
Hat ein Schulleiter das Recht, ein ärztliches Attest nach seinem persönlichen Belieben NICHT anzuerkennen? Ich denke doch wohl nicht, oder?!
In NRW heißt es im Schulgesetz § 43 (2), die Schule könne "in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen". Da müsste aber die SL deutlich machen, warum sie das ärztliche Attest nicht anerkennen möchte. Es sei denn, es gibt formale Bedenken: Es kommt nicht selten vor, dass ein ärztliches Attest nicht vom Arzt, sondern von der Sprechstundenhilfe unterzeichnet ist. Dann ist es streng genommen nicht gültig.
Ich wusste ja, dass hier einige in der Erwachsenenbildung tätig sind, aber das erstaunt mich schon.
Dass es Fälle gibt, die von gleich mehreren "Risikopatienten" zu berichten wissen, die sie betreuen, kenne ich bisher nur von befreundeten Altenpflegern und Ärzten.
Also meine Schüler*innen sind 15-20 (bis 25 in Ausnahmefällen). Aber bei 150 Schüler*innen kommt halt was zusammen. Schweres Asthma, Herztransplantat mit entsprechender Medikation, nicht lange zurückliegende Krebserkrankung, plus dann noch welche mit schwerkranken/ gefährdeten Geschwistern/ Eltern, die auf Antrag zu Hause bleiben.
Hat ein Schulleiter das Recht, ein ärztliches Attest nach seinem persönlichen Belieben NICHT anzuerkennen?
In NDS gab es auch Hinweise, wie zu verfahren ist, wenn es offenbar um Gefälligkeitsgutachten geht.
Es ist schon ein Unterschied, ob man für das Kind ab der 1. Klasse das Spray in der Schublade verwahrt oder ob plötzlich etwas genannt wird.
Dass es Fälle gibt, die von gleich mehreren "Risikopatienten" zu berichten wissen, die sie betreuen,
Weil es Erwachsenenbildung ist oder weil du es dir in der Schule nicht vorstellen kannst?
Ich wünsche mir seit Jahren einen "medizinischen Dienst", z.B. als zentrale Auskunftsstelle, damit man gezielt, unbürokratisch und schnell Informationen bekommen könnte für diverse Krankheitsbilder.
In NRW heißt es im Schulgesetz § 43 (2), die Schule könne "in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen". Da müsste aber die SL deutlich machen, warum sie das ärztliche Attest nicht anerkennen möchte. Es sei denn, es gibt formale Bedenken: Es kommt nicht selten vor, dass ein ärztliches Attest nicht vom Arzt, sondern von der Sprechstundenhilfe unterzeichnet ist. Dann ist es streng genommen nicht gültig.
Wurde bei uns scheinbar bei einem Kollegen auch gemacht. Der schrieb nämlich er müsse für einen Tag ausgeplant werden, er hätte "eine "arbeitgeberseitige ärztliche Untersuchung", die vor einiger Zeit durch entsprechende Schulmail avisiert wurde."
(Warum man auch immer dem Vertretungsplan das mitteilt...)
Hat ein Schulleiter das Recht, ein ärztliches Attest nach seinem persönlichen Belieben NICHT anzuerkennen? Ich denke doch wohl nicht, oder?!
Was denn für ein Attest gegen was? Für Sportbefreiuungen gibt es konkrete Regelungen in den jeweiligen Schulgesetzen. Wegen "Matheallergie" Noten aussetzen z.B. kann man sicher ignorieren, weil das nirgends festgeschrieben ist.
Bei "Risikogruppe" wenn gerade offiziell Schulpflicht für alle besteht? Schwierig, weil nicht gesetzlich verbrieft. Aber wenn ich es für richtig hielte, würde ich klagen.
Was denn für ein Attest gegen was? Für Sportbefreiuungen gibt es konkrete Regelungen in den jeweiligen Schulgesetzen. Wegen "Matheallergie" Noten aussetzen z.B. kann man sicher ignorieren, weil das nirgends festgeschrieben ist.
Bei "Risikogruppe" wenn gerade offiziell Schulpflicht für alle besteht? Schwierig, weil nicht gesetzlich verbrieft. Aber wenn ich es für richtig hielte, würde ich klagen.
Naja, seitdem ist das Kind eben krank Da hat er scheinbar dann kein Problem mit, total banane. Und nein, der Schulleiter hat nicht das Recht einfach zu sagen, dass erkenne ich nicht an, das Kind muss weiterhin kommen, sondern er hätte dann auf eine Überprüfung bestehen müssen. Hat er aber nicht, sondern seine Regeln usw.
Und nein, der Schulleiter hat nicht das Recht einfach zu sagen, dass erkenne ich nicht an, das Kind muss weiterhin kommen, sondern er hätte dann auf eine Überprüfung bestehen müssen. Hat er aber nicht, sondern seine Regeln usw.
Um was geht es denn genau, um eine aktuelle Präsenzbefreiuung wg. chronischer Erkrankung? Bei uns ist aktuell Testpflicht, da kann man sowieso sagen, "Kind lernt zu Hause". Wenn aber in einem Bula aktuell Präsenzpflicht ist, kann der Schulleiter m.E. nicht einfach entscheiden, welches Kind zu Hause lernt. Sonst müsste es eben offizielle Vorgaben geben, bei welcher Erkrankung was gilt. Wir leben in einem Rechtsstaat, da is alles geregelt. Und wenn einem was nicht koscher vorkommt, kann man den Rechtsweg beschreiten. Was nicht geht, ist "das darf ich/der wohl/keines Falls! Und deswegen mache ich das so!!!"
Um was geht es denn genau, um eine aktuelle Präsenzbefreiuung wg. chronischer Erkrankung?
Ja, genau darum geht es. Bis eine Woche vor den Osterferien galt ja hier Präsenzpflicht, die ist ja erst jetzt ausgesetzt.
Wenn aber in einem Bula aktuell Präsenzpflicht ist, kann der Schulleiter m.E. nicht einfach entscheiden, welches Kind zu Hause lernt. Sonst müsste es eben offizielle Vorgaben geben, bei welcher Erkrankung was gilt.
Es gibt eine Vorgabe, Risikopatienten können von den Ärzten freigestellt werden oder so ähnlich hieß es, dort stand explizit, dass eine Befreiung mit Attest vom Arzt möglich ist und das hat er abgelehnt.
Und wie gesagt, die Regelung war klar, der Schulleiter sah das anders und wenn den Recht nicht interessiert, dann hilft auch kein Rechtsweg, sondern eben einfach die Bloße Krankmeldung des Kindes.
Und wie gesagt, die Regelung war klar, der Schulleiter sah das anders und wenn den Recht nicht interessiert, dann hilft auch kein Rechtsweg,
Meist hilft es, das Ganze zu verschriftlichen: Brief an Schulleitung mit Aufforderung, schriftlich darzulegen, aufgrund welcher Rechtsauffassung das Attest nicht anerkannt wird. Manch einer rudert eilig zurück, wenn er etwas verschriftlichen muss und beim Verschriftlichen merkt, dass er keine Rechtsgrundlage hat.
Ich wusste ja, dass hier einige in der Erwachsenenbildung tätig sind, aber das erstaunt mich schon.
Dass es Fälle gibt, die von gleich mehreren "Risikopatienten" zu berichten wissen, die sie betreuen, kenne ich bisher nur von befreundeten Altenpflegern und Ärzten.
Ich bin nicht in der "Erwachsenenbildung" tätig (und auch yestoerty und Jule13 meines Wissens nicht), sondern arbeite an einer BBS. Von den SuS, die ich unterrichte, sind nur ca. ein Viertel bereits volljährig.
Ich habe aber nur in zwei Klassen eine Schülerin und einen Schüler, die zur Risikogruppe zählen und deshalb schon seit Herbst im Distanzunterricht sind. Allzu viele dieser SuS sind es schulweit nicht.
Ehrlich gesagt, wusste ich nicht, dass das so ungewöhnlich ist. Ich höre es auch von Lehrkräften anderer Schulen/Schulformen immer wieder, dass sie SuS haben, deren Eltern (oder eben die volljährigen Schüler*innen selber) aufgrund von (Vor-)Erkrankungen Anträge auf Distanzunterricht gestellt haben.
Ehrlich gesagt, wusste ich nicht, dass das so ungewöhnlich ist. Ich höre es auch von Lehrkräften anderer Schulen/Schulformen immer wieder, dass sie SuS haben, deren Eltern (oder eben die volljährigen Schüler*innen selber) aufgrund von (Vor-)Erkrankungen Anträge auf Distanzunterricht gestellt haben.
Bei mir ist es auch eher ungewöhnlich gehupt. Habe 5 Klassen.
In einer Klasse waren es zuletzt 4 von 22, die zu Hause waren (aber davon ist jetzt einer geimpft).
In einer anderen Klasse waren es 2. Er hielt es zu Hause nicht lange aus. Als ihre Mutter verstarb kam sie wieder.
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