Coronabetreuungsverordnung für NRW schreibt ganz klar für Zeugnisübergaben:
Schüler des Jahrgangs
Lehrer des Jahrgangs
Zwei Elternteile
Außerdem Immunisierung Personen (z.B. könnte das u.U. einige Großeltern betreffen. )
Eben nicht:
Hab ich in #1531 unten aus der BetrVO zitiert.
Da wird auf §13 der CoronaSchVO verwiesen. Dieser regelt die Hygienebedingungen sowie die Maximalzahl in geschlossenen Räumen in Abhängigkeit von der Inzidenz.
In der BetrVO steht bei Zeugnisübergaben nirgends etwas von Eltern.
Dort wird nur aufgeführt, dass es bei Überschreitung der in §13 genannten Höchstzahl zwei erwachsene Begleitpersonen pro SoS sein dürfen.
Ich verstehe das inzwischen (nach etwas aufmerksameren Lesen der beiden Verordnungen) so:
Sind z.B. 250 Personen erlaubt, dann können bei 100 SuS trotzdem zwei erwachsene Begleitpersonen mitkommen, insgesamt wären es dann 300 Personen.
Meine Frage bezog sich darauf, ob nicht erwachsene Begleitpersonen dann ausgeschlossen sind - was ja sehr komisch wäre. Ob Begleitpersonen bis zu einem bestimmten Alter zusätzlich erlaubt wären, so wie das bei immunisierten Personen der Fall ist (die zählen einfach nicht).
Falls ich da auf dem Holzweg bin, wäre es gut, mich mit entsprechender Zitierung aus den Verordnungen zu korrigieren, weil wir eben keine Schulmail dazu erhalten haben/vlt. auch nicht werden.
Auf die BetrVO von NRW, wo du sagst maximal 1 Erwachsener generell
Von „maximal 1 Erwachsener“ schrieb ich nirgends.