Entlastungsstunden Abteilungsleitung NRW

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    in unserer Schulleitungsrunde gab es in letzter Zeit Diskussionen zu den Entlastungsstunden der einzelnen Abteilungen.

    Mich würden eure Erfahrungen an anderen weiterführenden Schulen interessieren?


    Zählt die Schulleitungsrunde, bei uns 1 mal 45min, als Unterrichtsstunde oder besitzt sie keine „Wertigkeit“?


    Welche Entlastungsstunden entfallen auf die Abteilungen 1 bis 3?

    Schule in NRW, ca. 1000 SuS, Jahrgang 5 bis 13


    Bei uns sind es derzeit jeweils 3 mal 45 Minuten.

    Was ich als knapp bemessen empfinde!


    Über eure Erfahrungen würde ich mich freuen.

  • auf die Abteilungen 1 bis 3

    Was ist damit gemeint? Es gibt doch an jeder Schule unterschiedliche Abteilungen oder ist das in NRW anders? Meine Schule (niedersächsische BBS als "Bündelschule") hat z. B. fünf Abteilungen.


    Wie es mit den Anrechnungsstunden für SL-Runde aussieht, kann ich nicht genau sagen, da ich keine Mitglied der erweiterten SL bin. Müsste ich mal nachfragen. Unsere SL-Runde "tagt" übrigens an einem Vormittag pro Woche für ca. 2 bis 3 Stunden.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Die Höhe der Anrechnungsstunden, die der Schule und der Schulleitung zustehen, kannst du ja mit Hilfe der hoffentlich bekannten Vorschriften aus der Bass entnehmen.

    Über den Teil, über welchen die Lehrerkonfernz mitentscheidet, gibt es bestimmt bei euch ein Protokoll, davon sollte aber eine Abteilungsleitung nichts für ihr Amt bekommen.

    Der Teil, der von der Schulleitung verwaltet wird (Leitungszeit), wird vom Schulleiter verwaltet und einvernehmlich verteilt. Dazu sollte hoffentlich ebenfalls eine schulinterne Regelung existieren.

    Zitat
    Aus 2.5 (zu § 2 Abs. 5), von 11-11 Nr. 1.1 VV zur Verordnung des §93 Abs. 2 Schulgesetz

    2.5.3 Die Gewährung von Anrechnungsstunden ist nur zulässig, soweit sich die entsprechende besondere Belastung nicht bereits aus einem Beförderungsamt ergibt. Eine nummerisch gleichmäßige Verteilung ist unzulässig.

    Die Belastung durch die Schulleitungsrunde sollte sich meiner Meinung nach aus dem Beförderungsamt ergeben, genau wie einige andere Aufgaben auch. Daher halte ich die 3 Stunden für durchaus normal. Aber lass dir doch die Auflistung der Anrechungsstunden, die der Schulleitung zustehen, zeigen und mit Hilfe der Aufgabenverteilung/-belastung erläutern.


    Ansonsten gilt dabei aber auch:


    5.1.3 Die Aufteilung im Einzelfall erfolgt durch die Schulleiterin oder den Schulleiter im Einvernehmen mit der ständigen Vertretung und den anderen mit Leitungsaufgaben betrauten Lehrkräften. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Schulaufsicht.


    Du kannst also bei der BezReg nachhorchen und eine Entscheidung von dort einfordern.

  • Was ist damit gemeint? Es gibt doch an jeder Schule unterschiedliche Abteilungen oder ist das in NRW anders? Meine Schule (niedersächsische BBS als "Bündelschule") hat z. B. fünf Abteilungen.


    Wie es mit den Anrechnungsstunden für SL-Runde aussieht, kann ich nicht genau sagen, da ich keine Mitglied der erweiterten SL bin. Müsste ich mal nachfragen. Unsere SL-Runde "tagt" übrigens an einem Vormittag pro Woche für ca. 2 bis 3 Stunden.

    Ja, ist bundeslandabhängig (und vermutlich auch schultypabhängig). Unsere Meinungen und Wissen bringen einem NRWler nichts.


    (bei uns zählt eine Entlastungstunde wie 2 Deputatstunden, aber auch nur, wenn keine Beförderung mit dieser Aufgabe zusammenhängt und es gibt immer zu wenige Entlastungstunden für die übrigen Aufgaben)

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Versteh das bitte nicht falsch, aber aus Sicht meiner Schulform ist das ein skuriles Luxusproblem.

    Wir haben auch ~1000 Schüler, jedoch nur S1.

    A15 Abteilungsleiter für Unter- und Mittelstufe + jeweils 1-3 Entlastungsstunden für die wären ein Träumchen. Gibt es aber nicht.

    Wir haben nur einen Schulleiter und 2 Konrektoren.


    Für Schulleitungsrunden gibt es bei uns selbstverständlich keine Entlastung.

    Die SL-Entlastung ist bei uns aufgabengebunden im SL-Team verteilt.

  • Für Schulleitungsrunden gibt es bei uns selbstverständlich keine Entlastung.

    Die SL-Entlastung ist bei uns aufgabengebunden im SL-Team verteilt.

    Im Ausgangsposting wurde, so wie ich es verstanden habe, doch nach der SL-Entlastung für die Unterstufenkoordination bzw. Mittelstufenkoordination gefragt. Wieviele Stunden gibt es denn bei auch für die Übernahme diese Aufgaben?

  • Keine. Sämtliche Koordinationsaufgaben in dem Bereich laufen nebenher ohne Entlastung.


    Es gibt eine Lehrertopf-Entlastungsstunde für jemanden der die Übergangsberatungen Jahrgang 5 koordiniert, also den Kontakt zu den Grundschulen.

    • Offizieller Beitrag

    PeterKa: Unterstufen- und Mittelstufenkoordination gehen - anders als die Oberstufenkoordination - aus dem "Schultopf", der in der Konferenz beschlossen werden muss. An die Entlastung für die Oberstufenkoordination kann man nicht rütteln, weil es in der BASS (?) steht, für die anderen gibt es einen Händedruck (und die passende Beförderungsstelle, aber die gibt es auch in der Sek2)

  • Es gibt die Schulleitungsentlastung und die "Topfentlastung" über deren Kriterien die Lehrerkonferenz entscheidet. Die muss man dringend trennen, weil das erste von der Schulleitung für alle Schulleitungsaufgaben relativ freihändig verteilt werden können. Bei 1000 SuS müssten das jeweils ca. 50 Stunden sein am Gymnasium.


    Bei uns gibt es für A15 nur für stellv. Schulleitung sowie Stunden- und Vertretungsplaner Entlastung, sonst nicht.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Zitat

    An die Entlastung für die Oberstufenkoordination kann man nicht rütteln, weil es in der BASS (?) steht, ...


    ...Die Höhe der Anrechnungsstunden, die der Schule und der Schulleitung zustehen, kannst du ja mit Hilfe der hoffentlich bekannten Vorschriften aus der Bass entnehmen...


    Im Vorfeld habe ich bereits nach einem entsprechenden Verweis zur Oberstufenkoordination gesucht. Leider bin ich in der BASS nicht fündig geworden. Hat jemand einen konkrete Quelle.

  • PeterKa: Unterstufen- und Mittelstufenkoordination gehen - anders als die Oberstufenkoordination - aus dem "Schultopf", der in der Konferenz beschlossen werden muss. An die Entlastung für die Oberstufenkoordination kann man nicht rütteln, weil es in der BASS (?) steht, für die anderen gibt es einen Händedruck (und die passende Beförderungsstelle, aber die gibt es auch in der Sek2)

    Unter-, Mittel und Oberstufenkoordination gehen hoffentlich an keiner Schule aus dem allgemeinen Ausgleichstopf. Da ist eh immer zu wenig drin, für die, die es verdient haben und brauchen können, aber glücklicherweise entscheidet darüber ja die Lehrerkonferenz. Die Schulleitung kann, wenn sie will, aus ihrem Topf die Koordinatoren entlasten. Sie hat ja einige Stunden zur Verfügung.

  • Auf den Punkte wollte ich hinaus. Die BASS liefert keine konkreten Zeitangaben (Empfehlungen) für die einzelnen Schulleitungsmitglieder (Didaktische Leitung, stv. Schulleitung, ...) an einem Gymnasium, einer Gesamtschule, ...

    Obwohl viele Schultypen durchaus vergleichbar wären. (Berufsschulen bilden sicherlich am ehesten eine Ausnahme.)


    Das bedeutet, in zwei benachbarten Gymnasien könnte eine unterschiedlich hohe Zahl an Entlastungsstunden für die Stelle der Oberstufenkoordinatorin oder der didaktischen Leitung verwendet werden!


    Hat jemand von der rheinischen Direktorenkonferenz bei der Landtagsanhörung am 04.02.2009 gehört? Hier sollen sich Angaben dazu finden. Ich konnte im Netz leider nichts dazu entdecken.

  • Keine. Sämtliche Koordinationsaufgaben in dem Bereich laufen nebenher ohne Entlastung.


    Es gibt eine Lehrertopf-Entlastungsstunde für jemanden der die Übergangsberatungen Jahrgang 5 koordiniert, also den Kontakt zu den Grundschulen.

    Unglaublich! Wir sind bei 2500 SuS Schulleitung mit SV sowie 9 Bereichsleitungen (A15) = erweiterte SL.


    Bei uns: Schulleitungsrunde jede Woche 2 Stunden ohne Anrechnung. In Corona-Zeiten DEUTLICH öfter und länger!


    Ansonsten: Aufteilung der Entlastungsstunden nach Größe der Bereiche / betreuende Klassen / Bildungsgänge / Kollegen. Da wurde in einer langen Sitzung ein Schlüssel erarbeitet (gemeinsam, alle aus der erweiterten SL waren beteiligt)

    • Offizieller Beitrag

    Was die Entlastungsstunden angeht, so kommen bei einem Kollegium mit 70 Grundstellen 50 Leitungswochenstunden zusammen.


    Wenn die Schulleitung eines Gymnasiums dies nur unter sich (Schulleiter und stellv. Schulleiter) aufteilen würde, dann würden die beiden faktisch gar nicht mehr unterrichten - und die Fachkoordinatoren für Erprobungsstufe, Mittelstufe und vor allem Oberstufe würden aus dem letzten Loch pfeifen.

    Das kann man theoretisch zwar so machen - und an meiner alten Schule bekam der OK einige "Leitungsstunden" und die EK hingegen gar keine (SL sagte "Geld oder Zeit - Ihre Entscheidung".) Da die EK in TZ arbeitete, schaffte sie zwar ihr Pensum, allerdings zu Lasten ihres effektiven Stundenlohns - wie so häufig.

    Die Schulleitung hat effektiv nichts davon, wenn sie ihre Koordinatoren verschleißt. Ein volles Deputat inklusive Oberstufenkoordination ist in 41 Wochenstunden nicht leistbar - selbst bei 46 Stunden, wenn man alle Ferien als Abbau von Überstunden nutzt, nicht. Würde mir eine Schulleitung die Oberstufenleitung antragen bei vollem Deputat, würde ich dankend ablehnen. Ich neige nicht mehr zur Selbstausbeutung.

  • Bei uns jeweils 5

  • Hier ist der link:

    https://www.landtag.nrw.de/hom…tensuche/direktabruf.html

    Bei "Direktabruf" auf "Ausschussprotokolle" gehen, dann unter "Dokumentennummer "14/817" eingeben ("pdf" kann bleiben) und da ist es :)


    Hier auch noch das relevante Zitat (S. 6):

    "... Daher sind folgende ergänzende Maßnahmen dringend erforderlich:

    Oberstufenkoordinatoren müssen für ihre Beratungstätigkeit mindestens fünf Entlastungsstunden erhalten. Dort muss die Entlastungsstundenzahl also dringend erhöht werden. Das Gleiche gilt für die Beratungslehrer. Hier muss man über den Anrechnungsschlüssel nachdenken. ..."

Werbung