Versetzung nach Neueinstellung

  • Hallo zusammen,

    ich lese hier ab und zu mit und habe mich heute angemeldet in der Hoffnung, dass ihr mir vielleicht helfen könnt. Meine Fragen sind alle hypothetisch erstmal...

    Zu mir: Arbeite am Gymnasium als Vertretungslehrerin in NRW, habe 2 Kinder (eins vor dem Ref, ein danach), unterrichte ein Hauptfach und ein Nebenfach, die nicht als Mangelfächer gelten.

    Ich unterrichte in einer Stadt, in der seit Jahren nicht eingestellt wird und es auch zukünftig nicht so aussieht. Aufgrund der Kinder kommt es für mich eigentlich nicht in Frage 80-100km täglich über die Autobahn zu pendeln :/

    Mittlerweile bin ich es aber leid jeden Sommer nicht zu wissen, wie es für mich weiter geht, mit welcher Stundenzahl etc. Ich möchte auch gerne irgendwo richtig ankommen, mitwirken können. Meine Schulleitung hat keine Chance mich einzustellen, auch wenn sie es gerne würde, hier ist wie gesagt ein Einstellungsstopp. Stellen hier und im Umkreis werden intern über Versetzungen vergeben, gar nicht ausgeschrieben. Langsam deprimiert mich das echt.Ich bin sehr engagiert und zuverlässig, arbeite gerne.


    Wenn ich mich doch 80km weit weg bewerbe, dort eine feste Stelle bekäme, müsste ich die Probezeit auf ein Jahr verkürzen können (durch meine Vertretungsstellen).

    Könnte ich dann nach einem Jahr nochmal in Elternzeit gehen (Restmonate der Kinder übrig) oder mich alternativ aus familiären Gründen (Betreuung minderjähriger Kinder) unbezahlt beurlauben lassen? Würde sowas genehmigt?

    Aus dem letzten Runderlass hierzu heißt es " Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus einer Beurlaubung oder Freistellung von grundsätzlich acht Monaten und mehr, die nicht an die bisherige Schule zurückkehren möchten, sind wohnortnah und dort an einer Schule mit entsprechendem Bedarf einzusetzen". (Sogar in der Probezeit)


    Nach meiner Auffassung könnte ich also nach 1-1,5 Jahren (mit Antragstellung) pendeln + 8 Monate unbezahlt zu Hause mich hier her versetzen lassen, z.B. an meine jetzige Schule?

    Oder übersehe ich da etwas?


    Bitte sagt mir nicht, dass ihr eine solche Vorgehensweise nicht ok findet - ich selber finde es ganz furchtbar, aber langsam brauche ich auch Sicherheit für meine Familie und eine dauerhafte Perspektive irgendwann. Ich möchte nicht für immer als Vertretungskraft arbeiten, von Vertrag zu Vertrag, nichts ist planbar. Umziehen ist keine Option :(

  • Du kannst unabhängig von der Probezeit auch sofort in Elternzeit gehen. Eine Bekannte von mir in Bayern hat das so gemacht. Die Planstelle war 200 km von ihrem Wohnort weg. Sie hat sofort nach Annahme der Stelle Elternzeit beantragt. Da Sommerferien waren, musste sie die Stelle vor Ort nicht antreten (Elternzeitantrag unterliegt einer 7-Wichenfrist). Sie hat dann ein paar Wochen nicht gearbeitet und sich unterm Schuljahr eine Vertretungsstelle in der Nähe gesucht. Das ging, weil man in Elternzeit ja Teilzeit arbeiten darf. Zum nächsten Schuljahr hat sie einen Versetzungsantrag gestellt, der durchging.

  • Ich sehe das genauso wie gingergirl. Ich hätte an deiner Stelle da auch keine großen moralischen Zweifel, das Land NRW sieht für seine Landesbeamten ja auch vor, dass solche mit Kindern besonders zu berücksichtigen sind.


    Von der GEW:


    Rückkehr aus der Elternzeit wohin?

    Wer weniger als ein Jahr beurlaubt war, kehrt grundsätzlich an die bisherige Schule zurück. Das Stellen eines Rückkehrantrages ist nicht erforderlich. Wer Elternzeit und Elterngeld/Elterngeld Plus in Anspruch nimmt, kann auf Wunsch auch nach Ausschöpfung der gesamten Elternzeit an die bisherige Schule zurückkehren. Rückkehrer*innen aus einer Beurlaubung von acht Monaten (neu seit 2019, vorher zwölf Monate) und mehr, die nicht an die bisherige Schule zurückkehren möchten, sind wohnortnah einzusetzen. Dies gilt auch für diejenigen, die sich noch in der Probezeit befinden. Für die Berechnung der Achtmonatsfrist und der Jahresfrist zählen die Beschäftigungsverbote vor und nach der Geburt eines Kindes (Mutterschutzfrist) mit. Auf Wunsch der Lehrkraft kann die Mutterschutzfrist bei der Berechnung ausgenommen werden. Letzteres ist z. B. bedeutsam für den Fall, dass man nach einem Jahr Elternzeit wieder an die alte Schule ohne einen ansonsten notwendigen Rückkehrantrag zurückkehren möchte.

    Achtung: Während einer laufenden Elternzeit wird grundsätzlich nicht versetzt! Es ist aber im Einzelfall möglich, sich an den gewünschten Ort abordnen zu lassen, um dort Teilzeit in der Elternzeit zu arbeiten.




    Grundsätzlich rate ich dir aus eigener Erfahrung: Ruf bei einer Gewerkschaft an und setze dich mit Personalräten in Verbindung. Die können dich da gut beraten!

  • Bei den Bewerbungsgesprächen solltest du natürlich davon Abstand nehmen, von deinen Plänen zu reden. Die Elternzeit und die Versetzung gehen da niemanden was an.

    Reden sollest du aber mit den Schulen an die due letztendlich willst. Wenn diese einen Stellenüberschuss haben, wirst du da auch mit einer Versetzung nicht himkommen. Wohnortnah ist ja ein durchaus dehnbarer Begriff.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man während der Elternzeit umzieht, hat man ungeachtet dessen Anspruch auf wohnortnahen Einsatz, sprich ca. 35km Umkreis. Damit kann man ggf. tatsächlich "Fakten" schaffen und so auch eine bezirksregierungsübergreifende Versetzung erwirken. Im Idealfall hat man dann eine Schule, die auch Bedarf hat, an der Hand. Dann kann das recht reibungslos klappen. So war es bei meiner Frau, allerdings kann ich diese Einzelerfahrung natürlich nicht verallgemeinern.

  • Wenn man während der Elternzeit umzieht, hat man ungeachtet dessen Anspruch auf wohnortnahen Einsatz, sprich ca. 35km Umkreis. Damit kann man ggf. tatsächlich "Fakten" schaffen und so auch eine bezirksregierungsübergreifende Versetzung erwirken. Im Idealfall hat man dann eine Schule, die auch Bedarf hat, an der Hand. Dann kann das recht reibungslos klappen. So war es bei meiner Frau, allerdings kann ich diese Einzelerfahrung natürlich nicht verallgemeinern.

    Alles richtig bis auf eine Info: Wenn du eine knistige BezReg hast, die dich vielleicht nicht gehen lassen will, müssen es exakt 35.0 km oder mehr sein, mit Michelin, Googlemaps usw. durchgemessen, beide Richtungen. Meine Freundin wurde nicht versetzt: Rückfahrt 34,8 km (sie hatte die anders gelagerte Autbahnausfahrt nicht bedacht und nur die Hinfahrt vermessen).

    • Offizieller Beitrag

    Alles richtig bis auf eine Info: Wenn du eine knistige BezReg hast, die dich vielleicht nicht gehen lassen will, müssen es exakt 35.0 km oder mehr sein, mit Michelin, Googlemaps usw. durchgemessen, beide Richtungen. Meine Freundin wurde nicht versetzt: Rückfahrt 34,8 km (sie hatte die anders gelagerte Autbahnausfahrt nicht bedacht und nur die Hinfahrt vermessen).

    Das ist aber schon sehr arschig. Bei uns waren es schon ein paar Kilometer mehr, insofern war es offensichtlich. Letztlich muss man wohl darauf eingestellt sein, dass man das System mit seinen eigenen Waffen schlagen kann, wenn die Wahl der Waffen stimmt...

  • Herzlichen Dank für eure Antworten und Mitüberlegungen!

    Bei den Bewerbungsgesprächen solltest du natürlich davon Abstand nehmen, von deinen Plänen zu reden. Die Elternzeit und die Versetzung gehen da niemanden was an.

    Reden sollest du aber mit den Schulen an die due letztendlich willst. Wenn diese einen Stellenüberschuss haben, wirst du da auch mit einer Versetzung nicht himkommen. Wohnortnah ist ja ein durchaus dehnbarer Begriff.

    Das ist klar, ich möchte ja schon auch eingestellt werden dann. Deswegen hatte ich ja auch immer Skrupel - direkt zu lügen quasi ...


    Meine Schule wäre super, wenn es dort nicht klappt, dann eben anderswo, Hauptsache mit Perspektive.

    Mein Anspruch ist gar nicht mit dem Rad fahren zu können oder so, ich fahre aktuell auch fast 30 Minuten mit dem Auto, das ist kein Problem für mich im Rahmen der 35km. Hier findet man aber nichts Festes mehr im Umkreis von 50-60km. Wenn pendeln, dann wirklich 80-100km, das ist schon ne Nummer.



    Du kannst unabhängig von der Probezeit auch sofort in Elternzeit gehen. Eine Bekannte von mir in Bayern hat das so gemacht. Die Planstelle war 200 km von ihrem Wohnort weg. Sie hat sofort nach Annahme der Stelle Elternzeit beantragt. Da Sommerferien waren, musste sie die Stelle vor Ort nicht antreten (Elternzeitantrag unterliegt einer 7-Wichenfrist). Sie hat dann ein paar Wochen nicht gearbeitet und sich unterm Schuljahr eine Vertretungsstelle in der Nähe gesucht. Das ging, weil man in Elternzeit ja Teilzeit arbeiten darf. Zum nächsten Schuljahr hat sie einen Versetzungsantrag gestellt, der durchging.

    Elternzeit muss man in der Regel 7 Wochen vorher anmelden, bei Kindern über 3 allerdings 13 Wochen vorher, sodass ich eine Stelle tatsächlich antreten müsste. Mit der Elternzeit müsste ich nochmal genau checken inwieweit ich das tatsächlich darf. Ich habe noch über ein Jahr übrig, aber da muss ich mich mal informieren. Zu dem Zeitpunkt der Geburt war ich gerade raus aus allen Arbeitsverhältnissen - ob das dann zählt?


    Aber ein Antrag auf Beurlaubung aus familiären Gründen müsste alternativ dann funktionieren oder kann der abgelehnt werden?

  • Ah, ein Spezialaspekt zur Elternzeit: Susannea , du bist gefragt mit deiner Expertise. :) (#9)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Elternzeit zum neuen AG mitnehmen ist immer etwas schwierig, aber durchaus möglich. Da würde ich aber Rücksprache mit der Gewerkschaft oder dem Personalrat-, Gleichstellungsbeauftragte o.ä. halten, ob der Bezirk generell Probleme macht damit.


    Und ja, über 3 13 Wochen vorher, das ist korrekt, aber in dringenden Fällen auch kürzer (das würde ja auch der Schule helfen ;) )

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