rechtzeitige Ankündigung von Stundenplan-Änderung?

  • Du kannst ja auch von zu Hause arbeiten. Es ging nur darum, dass es der Dienstherr durchaus erwarten kann, dass du die bestimmte Zeiten frei hältst.

    Dann muss sie diese Zeiten benennen. Wir kreisen uns im Dreh. Die TE hat sich Termine gelegt. Die Zeiten werden wohl nicht geblockt gewesen sein.


    Stellt euch vor, dass ich auf die weiteren „Ja, aber“s da Gleiche antworte. Dann muss ich das nicht noch mal schreiben.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • MrsPace Danke für die Rückmeldung, wie es denn nun gelaufen ist! Schade, dass du solch eine "stieselige" SL hast :( . Hattest du nicht gerade erst letzten Sommer die Schule gewechselt?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Meine Termine habe ich trotzdem wahrgenommen. Ich überlasse es deiner Fantasie, wie das möglich ist. Tipp: Klonen kann ich mich noch nicht...

    Liebe MrsPace,

    ich persönlich finde das sehr gut, dass Du das so geregelt hast. Ich möchte Dich nur warnen, weil man mich für weniger (nämlich nur die Andeutung, nicht einmal die Durchführung dessen!) hier im Forum gesperrt hat. Sei auf der Hut vor den Moderatoren!

  • Leute!


    Wenn ihr ärztliche Termine habt und/ oder unaufschiebbare Termine gilt in der Regel folgendes:


    - Arzttermine sollen ermöglicht werden (eher müssen als können bedeutet sollen)

    - sonstige Termine müssen mindestens 15 Tage vorher angekündigt sein, dann kann die Schule auch nicht dazwischen

    - 14 Tage sind eine geborene Vorlauffrist für Änderungen wie DB FK usw...habe ich meinen Termin dann nicht vorangemeldet, muss ich entsprechend erscheinen

    - im Stundenplan müssen Rand- und Springstunden möglichst freigehalten werden, der Einsatz kann sich hier noch am Vorabend entsprechend ändern

    - gibt es ein Personaleinsatzvereinbarung zwischen Schule und Personalrat sind Präsenzstunden möglich und ohne Anrechnung bei Nichteinsatz (meist eine Stunde pro Woche mit Wechsel in den Halbjahren)


    Ein frohes Miteinander und ein Blick in die Wirtschaft helfen ;)


    Liebe Grüße !

  • Der Schulleiter war leider sehr unkooperativ. Nein, ginge nicht.

    Bist du nachtragend? Nein? Dann solltest du es werden. Man träfe sich im Leben immer zweimal, sagt das Sprichwort. Irgendwann braucht auch diese Schulleiterin mal was außer der Reihe. Ich freu' mich schon.

  • Rechtsgrundlage?

  • Es ist ein Unterschied, auf etwas anzuspielen, oder konkret zu einem Dienstvergehen aufzufordern. Schade, dass Du den Unterschied nicht wahrnehmen möchtest.

    Oder es durchgeführt zu haben?!

    Und ich sage es nochmal, ich habe nie behauptet, dass jemand blau machen soll. Ich habe lediglich gesagt, dass ich bei solchen Stressituationen psychosomatische Beschwerden bekomme, die meine Dienstfähigkeit einschränken. Das muss jeder SChulleitung bewusst sein, dass man eine Lehrkraft mit Durchfall, Kopfschmerzen oder anderen psychosomatischen Beschwerden nun einmal nicht einsetzen kann. Genau das bestätigt mir auch der Hausarzt und es gibt einen gelben Schein.

    Mir da von Moderatorenseite ein Dienstvergehen zu unterstellen ist ein starkes Stück! Das ist ärztlich attestiert und trotzdem maßen sich die Moderatoren hier an Leute dafür zu sperren.

  • Also keine Ahnung ob ich naiv bin, aber als ich zur Beerdigung meines Opas im Ref wollte, wurde mir nicht frei gegeben (kein Verwandter 1. Grades). Ich bin trotzdem gegangen.

    Ich musste lediglich jemanden finden, der mich vertritt, ohne dafür Mehrarbeit abzurechnen.

    Es geht also auch legal :D wer weiß was ihr gerade denkt... ;)

  • Also keine Ahnung ob ich naiv bin, aber als ich zur Beerdigung meines Opas im Ref wollte, wurde mir nicht frei gegeben (kein Verwandter 1. Grades). Ich bin trotzdem gegangen.

    Ich musste lediglich jemanden finden, der mich vertritt, ohne dafür Mehrarbeit abzurechnen.

    Es geht also auch legal :D wer weiß was ihr gerade denkt... ;)

    Ich bekam frei, ich dachte bis soeben, man bekommt frei für absteigende/aufsteigende Linie. Also nicht für Schwager oder Tante, aber für Großeltern bzw. Enkel schon.


    Bei meiner 1. Schule (auch NRW) gab es ein ähnliches Problem, was letztendlich der Auslöser für den Schulwechsel und Bundeslandwechsel war. Als ich dies beim "Kündigungsgespräch" erwähnt habe, war die Gegenseite (Vorgesetzter von meinem sturen SL) entsetzt, ich hätte ihn fragen sollen, er hätte mir eine Woche frei gegeben, ich wollte 2 Tage, bekam einen.


    Seitdem hatte ich bei weniger dringenden Dingen an zwei weiteren Schulen kein Problem. Ich konnte immer tauschen und wenn es gar nicht ging, bekam ich frei und übernahm später freiwillig eine Vertretungsstunde in dieser Klasse. Ich suche das Gespräch und biete immer etwas an (Tausch mit Kollegen, später Vertretungsstunde, Unterrichtsmaterial für die Schüler) und ich nütze es nicht aus, bin sonst nicht kleinlich, übernehme freiwillig für andere Aufgaben.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

    • Offizieller Beitrag

    Oder es durchgeführt zu haben?!

    Und ich sage es nochmal, ich habe nie behauptet, dass jemand blau machen soll. Ich habe lediglich gesagt, dass ich bei solchen Stressituationen psychosomatische Beschwerden bekomme, die meine Dienstfähigkeit einschränken. Das muss jeder SChulleitung bewusst sein, dass man eine Lehrkraft mit Durchfall, Kopfschmerzen oder anderen psychosomatischen Beschwerden nun einmal nicht einsetzen kann. Genau das bestätigt mir auch der Hausarzt und es gibt einen gelben Schein.

    Mir da von Moderatorenseite ein Dienstvergehen zu unterstellen ist ein starkes Stück! Das ist ärztlich attestiert und trotzdem maßen sich die Moderatoren hier an Leute dafür zu sperren.

    Liebe Firelilly,


    wir haben Dir selbst kein Dienstvergehen unterstellt sondern die Aufforderung dazu oder den Rat, dies zu tun. Das war und ist für uns Moderatoren eine rote Linie, die wir auch im Interesse dieses Forums nicht überschreiten wollen. Wenn sich eine Kollegin oder ein Kollege krankmeldet, weil er/sie sich dienstunfähig fühlt, dann maße ich mir nicht an, dies zu beurteilen.

    Wir Moderatoren kommen aus ganz unterschiedlichen Richtungen und haben in einigen Dingen auch biographisch, charakterlich oder aus welchen Gründen auch immer mitunter divergierende Meinungen zu bestimmten Themen. In der Wahrnehmung Deiner Äußerungen, für die Du gesperrt wurdest, waren wir uns jedoch mehrheitlich einig. Dass Du das anders siehst, nehme ich zur Kenntnis - es ändert aber nichts an der Sache.

  • (zum wiederholten Mal, aber wir sind das ja von unseren Schülern gewohnt) darum, dass auch ein Lehrer - bei aller zeitlichen Flexibilität, die er meinetwegen hat - das Recht hat, sich Termine einzuplanen, wenn er keine Unterrichtsverpflichtung hat. Und nochmal: Das sage ich als Schulleiter.

    Deine Aussage wird nicht automatisch richtiger, weil du Schulleiter bist, oder weil du uns wie deine Schüler ansprichst.


    Natürlich kann man sich Termine einplanen, wie man mag. Wenn der Stundenplan geändert wird, hat man aber eine andere Unterrichtsverpflichtung und der Termin muss verschoben werden.


    Ich meine, dass die korrekte Erklärung die ist, dass im Beamtenrecht ganz konkret festgehalten ist, für was es wie viel Sonderurlaub gibt. Ich würde es allerdings nicht beschwören. Die Erklärung, dass man halt finde, es sei doch viel netter, wenn es anders wäre, die erscheint mir juristisch halt nur noch weit dünner zu sein.

  • Dann ist es ja gut, dass du nicht Schulleiterin bist, samu.

    Bei uns gehört es zum kollegialen Miteinander, dass man Lösungen findet, wenn es mal irgendwo klemmt.

    Wie schon oben erwähnt, gilt dabei die Weisheit, dass man sich immer zweimal sieht.

    Ich springe ohne Zögern ein, wenn es nötig und mir möglich ist. Im Gegenzug wird auch mir geholfen, wenn ich mal ein Problem habe.

    Klar kann man stets mit Paragraphen herumwedeln. Muss man aber nicht - und tut man ja meist auch nur, um jemanden zu ärgern.

  • Das steht im Arbeitszeiterlass und in den Leitlinien zu Ladungsfristen. Zitieren erscheint mit sinnlos, bei der aufgeheizten Diskussion hier - da bereite ich lieber noch ne gute Stunde vor 😀

    Da du ja nicht mal sagst aus welchem Bundesland usw. finde ich das doch etwas dürftig.

    Denn einige Bundesländer haben eben keine Ladungsfrist (leider).

  • Letztlich ist es doch relativ einfach. In jeder guten Schule, löst man solche Probleme unbürokratisch. Bei uns ist ein ehemaliger Schüler jung gestorben. Die Klassenlehrkräfte wurden für die Beerdigung freigestellt. Sogar ohne Minusstunden, da sie in gewissen Maße die Schule vertreten.

    Wenn man sich natürlich mit der SL verstritten hat und diese sich genau an das Gesetz hält, sieht es anders aus. Aber das wäre auch der Zeitpunkt, wo ich mir eine andere Dienststelle suchen sollte.

  • Piksieben , hör auf, mich persönlich anzugehen und irgendwelche Schlüsse bzgl. meiner Qualifikation zu ziehen, weil dir der juristisch neutral festgestellte Inhalt meiner Assage nicht passt.


    Und wie wir sehen, bringt euer ganzes, gefühltes "bei uns ist es so toll" der TE genau gar nichts.

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