rechtzeitige Ankündigung von Stundenplan-Änderung?

  • Hallo zusammen,


    heute morgen trifft mich fast der Schlag. Mein Stundenplan wurde quasi über Nacht geändert. Nun habe ich am kommenden Dienstag genau gegensätzlich zu meinem vorherigen Stundenplan Unterricht. Zu diesen neuen Unterrichtszeiten habe ich allerdings jeweils bereits Termine, die leider nicht zu verschieben sind, d.h. der Unterricht wird nicht wie geplant stattfinden können.


    Leider wird die Schulleitung nicht kooperativ sein. Auf eigene Faust Unterricht zu verlegen, ist auch nicht erwünscht.


    Ich habe bereits Gesetzestexte gewälzt (BaWü), aber leider nichts gefunden. Es muss doch irgendwo geregelt sein, wie weit im Voraus solche Änderungen des regulären Stundenplans angekündigt werden müssen. Könnt ihr mir helfen?


    Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Ich sehe im Moment keine andere Möglichkeit als dass ich der Schulleitung schreibe, dass ich meinen Unterricht nicht halten kann und dieser ersatzlos enfällt.


    Liebe Grüße und danke,

    MrsPace

  • Ich habe bereits Gesetzestexte gewälzt (BaWü), aber leider nichts gefunden.

    Das wird nicht im Detail geregelt sein. Man kann sich wohl nur auf allgemeine Prinzipien wie Vertrauensschutz und Zumutbarkeit berufen. Und die Fürsorgepflicht der Dienstherrin könnte man hier auch noch mal strapazieren. Die Termine werden wohl ihre Bedeutung haben.


    Dass kurzfristige Stundenplanänderungen schief gehen können, ist eigentlich nicht schwer zu verstehen. Typisches Beipsiel von Realitätsausblendungen von Schulleiterinnen.



    Ich sehe im Moment keine andere Möglichkeit als dass ich der Schulleitung schreibe, dass ich meinen Unterricht nicht halten kann und dieser ersatzlos enfällt.

    Naj, über den Ersatz müsste sich die Schulleitung Gedanken machen. Aber sonst, ja, das amchte ich wohl auch. Wenn's nicht geht, einfach mal alles fallen lassen. dann kucken was passiert und sich auf Ärger einstellen. Wenn Schulleietrinnen — auch dievernunftbegabten — etwas schlecht können, dann ist es, Fehler einzugestehen.


    Toitoitoi.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • In NRW gibt es einen Erlass zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hat ihr so etwas? Vielleicht findet sich da etwas.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    • Offizieller Beitrag

    er funktioniert aber nur, wenn man eine "anerkannte Familie" hat ;)

    MrsPace: kannst du grundsätzlich nie dienstags oder diesen Dienstag lässt es sich nicht verschieben? Ich gehe mal davon aus, dass du unterscheiden kannst zwischen "ich war mal zum Joggen lose verabredet" und "Facharzttermin, den ich sonst versucht hätte / habe, in der unterrichtsfreien Zeit zu haben"...
    Je nach Bedeutung des Termins für mich würde ich einfach sagen "sorry, hier sind die Arbeitsmaterialien als Beweis, dass ich nicht einfach so schwänzen will". Ich hatte übrigens auch mal eine sehr spontane "Stundenplanänderung" durch die Übernahme einer neuen Lerngruppe in der Mitte des Quartals, tja, da konnte ich leider zwei mal nicht, weil es davor mein einziger freier Nachmittag gewesen war und ich da zwei Facharzttermine Monate im Voraus abgemacht hatte. Ich hab es einfach so gesagt, sowohl der Schulleitung als auch Vertretungsplaner, er hat genickt, "ist halt so", eine Vertretung eingesetzt und so war es.
    Bei 48 Stunden Vorplanung würde ich kein schlechtes Gewissen haben.

  • Danke für eure Hilfe!

    Die Termine werden wohl ihre Bedeutung haben.

    Ja, haben sie. Es sind Termine im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb. Genauer will ich das hier nicht schreiben wegen Wiedererkennung. Der eine Termin steht seit 6 Wochen; der andere zugegebener Maßen erst seit dieser Woche...

    Naj, über den Ersatz müsste sich die Schulleitung Gedanken machen.

    Stimmt.

    Toitoitoi.

    Danke.

    diesen Dienstag lässt es sich nicht verschieben

    Genau, diesen Dienstag geht es nicht.

    Bei 48 Stunden Vorplanung würde ich kein schlechtes Gewissen haben.

    Der Schulleitung gegenüber sicher nicht, nein. Den Klassen gegenüber aber schon. (Abschlussklassen)

  • Der Schulleitung gegenüber sicher nicht, nein. Den Klassen gegenüber aber schon. (Abschlussklassen)

    Ja, ist doff. Aber es ist ja nicht dein Fehler. Manchmal muss man sich auch um sich elbst kümmern. Proceed with fingers crossed.

  • Der Schulleiter ist weisungsbefugt, bis auf Facharzttermine hat man in der Unterrichtszeit selbstredend keinen Anspruch auf Freistellung. Fragen kann man aber allemal.

  • ich würde Fernunterricht vorbereiten und notfalls zusätzlich für eine Fragestunde online zur Verfügung stehen (selbst gewählter Zeitpunkt), ist bei uns unproblematisch möglich (und ja Verschiebungen kommen zur Zeit sehr kurzfristig, ich habe letzte Woche auch einmal geschluckt).

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Bisher hat die Schulleitung doch nichts falsch gemacht. Manchmal muss man halt kurzfristig umplanen. Soll man deshalb am Sonntag anrufen? Auch unschön, oder?

    Mach es doch, wie du es vorhattest: Schreibe, es täte dir leid, aber da hättest du einen Notartermin (oder was immer es ist). Schließlich hast du ja auch nichts falsch gemacht, indem du dafür einen Zeitpunkt (vermeintlich) außerhalb deiner Unterrichtszeit gewählt hast. Manche Termine gehen halt nur zu den normalen Geschäftszeiten, das versteht auch eine unkooperative Schulleitung.

  • Naja, aber nicht unbedingt so kurzfristig.

    Bei uns ist das tatsächlich so, dass du als Vollzeitkraft dich vormittags dich bereit halten musst. Teilzeitkräfte entsprechend anteilig. Wer feste Termine oder Kinderbetreuung hat, kann das der Schulleitung melden und ist dann für die Zeiten außen vor. Freie Tage sind natürlich immer außen vor. Frist ist bei uns 24 h eingeplant sein. Wenn ich also am Montag um 12:00 Uhr sehe, dass ich Dienstag die 5. Stunde vertreten muss, kann ich mich nicht beschweren. Wir finden aber eigentlich immer Lösungen.


    Andererseits sind wir in Niedersachsen auch verlässlich. Wenn jemand ausfällt, muss halt auch jemand rein. Das kann oft nur jemand sein, der eigentlich frei hätte. Wir hatten tatsächlich mal eine Kollegin, die das verweigert hat. Deswegen haben wir das dann auf einer Personalversammlung so festgelegt. Aber wenn bei uns wirklich gute Gründe sind, haben wir auch immer eine andere Lösung gefunden.

  • Andererseits sind wir in Niedersachsen auch verlässlich. Wenn jemand ausfällt, muss halt auch jemand rein. Das kann oft nur jemand sein, der eigentlich frei hätte. Wir hatten tatsächlich mal eine Kollegin, die das verweigert hat. Deswegen haben wir das dann auf einer Personalversammlung so festgelegt. Aber wenn bei uns wirklich gute Gründe sind, haben wir auch immer eine andere Lösung gefunden.

    Wir sind auch verlässlich, haben ja aber genug Erzieher und das mit dem immer bereit halten müssen, das ist hier ganz klar untersagt. Da gabs richtig Stress, also auch bei kurzfristiger Vertretung, dass das nicht erlaubt wäre (weil sonst zu bezahlen ist) und schon gar nicht dauerhaft..
    Dauerhaft muss länger vorher wenn möglich angesagt werden und kann dann eben bedeuten, dass man da mal nicht kann und das dann auch die Schulleitung akzeptieren muss, weil eigentlich die Stundenpläne fürs Halbjahr fest sind.

  • ...
    Dauerhaft muss länger vorher wenn möglich angesagt werden und kann dann eben bedeuten, dass man da mal nicht kann und das dann auch die Schulleitung akzeptieren muss, weil eigentlich die Stundenpläne fürs Halbjahr fest sind.

    Auf welche Grundlage beziehst du dich? Was konkret heißt "wenn möglich" "länger" usw.? Die Info, dass es schön wäre, wenn... bringt die TE nicht weiter.

  • Auf den Frauenförderplan beziehe ich mich mal wieder ;)
    Und wie gesagt, Stundenpläne sind bei uns fürs Halbjahr als fest anzunehmen, gibt es Änderungen dann nur mit Absprache.


    Aber letztendlich hat ja die TE noch überhaupt nicht mit der Schulleitung gesprochen, bei uns wären selbst bei "normalem" Stundenplan solche Sachen meist kein Problem.

  • Der Schulleiter ist weisungsbefugt,...

    Das heißt aber nicht, dass ich 24/7/365 zur Verfügung stehen und darauf warten muss, dass ihm was einfällt.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Zitat

    Das heißt aber nicht, dass ich 24/7/365 zur Verfügung stehen und darauf warten muss, dass ihm was einfällt.


    Haha, ich glaube, so hätte unsere SL das auch gerne. Ich bin an unserer Schule ja noch nicht sooo lange, habe aber schon häufiger den Satz gehört: "Ich habe eine Idee!" - was dann jedes Mal irgendwelche mehr oder weniger sinnvollen Aktionen mit Mehrarbeit betrifft.


    (Mittlerweile graut´s mir vor diesen "Ideen", habe aber auch schon gelernt, dass diese auch mal wieder vergessen werden, sofern man das u.U. auch mal ein bisschen aussitzt :victory: )

  • Tom123: dass du dich immer bereit halten musst, ist nicht rechtens. Wir haben in unserem Job neben dem Unterricht und unseren sonstigen dienstlichen Aufgaben keine vorgeschriebene Präsenzpflicht an der Schule. Dies wäre eine "Arbeitsbereitschaft" und wenn der Dienstherr von dir verlangt, dass du dich in der Arbeit bereit hältst, wo du nicht deiner Freizeit nachgehen musst, dann muss er dir die Präsenz bezahlen bzw. die Zeit zählt zur Dienstzeit.

  • Das heißt aber nicht, dass ich 24/7/365 zur Verfügung stehen und darauf warten muss, dass ihm was einfällt.

    Nee, ich vermute aber, dass die TE nicht Sonntag 3 Uhr früh unterrichten soll. Stundenplanänderungen sind im Bereich des Möglichen. Wie gesagt, reden hilft ja im Normalfall. "Ich guck mir aber Dienstag um 11 eine Wohnung an und kann daher nicht Unterrichten" halte ich für keinen Grund, den der SL akzeptieren muss.

Werbung