Liebes Team,
bei mir bahnt sich folgende Situation an.
Eine Schule möchte mich umbedingt haben. Es handelt sich um eine Privatschule, kirchlicher Träger, staatlich anerkannt. Landesbeamte arbeiten dort unter FORTZAHLUNG der Bezüge vom Land weiter. Ich selbst arbeite momentan als Studienrat (A13) an einem staatlichen Gymnasium, Träger ist die Stadt. Bundesland Niedersachsen. Schulform Gymnasium.
Mein Beurlaubungsantrag, sozusagen auf A13 dort hinzuwechseln, wurde abgelehnt; deswegen schreibt die neue Schule im Schulverwaltungsblatt nun eine sogenannten A14-Zulagenstelle aus.
Dort steht dann drin, dass die Differenz zum statusrechtlichen Amt des Landesbeamten vom privaten Träger gezahlt wird, bis eine offizielle Planstelle vom Land (A14) zur Verfügung gestellt wird.
Kennt sich jemand mit der Praxis aus? Ist es denn so, dass diese Schulen auch A14-Landessstellen für die Landesbeamten, die dort arbeiten, bekommen?
Mein Ziel ist es, in 5 Jahren in die Schulleitung zu gehen, und somit ist eine "offizielle" Landesstelle A14 für mich absolut wichtig.
Viele Grüße
Martin