Hallo,
bei Schulaufgaben und anderen Leistungserhebungen sind ja schließlich die Formalia (hier: Punktabzug bei Stichpunkten) anzugeben.
Deshalb ist mir (Lehrer eines bayerischen Gymnasiums) letztens folgende Frage untergekommen: Bin ich rechtlich bzw. durch eine Vorschrift verpflichtet, den Hinweis, dass die Beantwortung einer Frage mit Stichpunkten Punktabzüge gibt, oben auf die Angabe zu schreiben und/oder dies explizit zu sagen? Reicht es, wenn der Hinweis am Ende steht und ich auf den Hinweis nicht mündlich aufmerksam gemacht habe?
Vielen Dank schonmal im Voraus
J. Haneschmidt