Hallo liebe Mitglieder des Forums,
ich bin neu hier und habe mich nun angemeldet, weil mir eine Frage auf den Fingernägeln brennt.
Ich liebe meinen Job an einer Berufsschule und ich kann mir nichts besseres vorstellen. Neben meinen Job habe ich von einem Träger das Angebot bekommen Jugendliche zu unterrichten, die im dualen Ausbildungssystem sind jedoch Asylsuchende sind mit Sprach- und Lernschwierigkeiten. Mir wurde das mit 6 Unterrichtsstunden genehmigt und ich bekomme eine Vergütung nach Unterrichtsstunde (45 min)
Nun habe ich angefangen und bemerke immer mehr, dass die zwei Azubis nicht 6 Unterrichtsstunden an Bedarf haben. Wir sind jetzt schon bei 10 Unterrichtsstunden in der Woche. Ich helfe denen bei den Aufgaben im Distanzlernen, bei privaten Briefen und bei Vorbereitungen bezüglich Klassenarbeiten. Noch mehr Druck entsteht dadurch, dass die Schüler immer mich anfragen und bei anderen Nachhilfelehrern nicht kommen. Mein Schulleiter meinte damals zu mir, er selber würde nie kontrollieren ob ich mehr unterrichte. Bei einer Prüfung wäre ich jedoch nachweispflichtig.
Mehrere Fragen:
- gilt eine Unterrichtsstunde (45 Min) wie 1 Stunde oder wären zum Beispiel 4 Unterrichtstunden (4x45Min= 3 Zeitstunden)
- wenn der Schulleiter das nicht kontrolliert, wie kann die Behörde darauf kommen das zu kontrollieren? Ist das möglich, wenn sie das macht? Ich bin ja seit ein paar Monaten 2 Stunden ÜBER den Stunden die ich generell als Nebentätigkeit ausführen darf. Wie könnte man mir generell auf die Schliche kommen?
Ich hab jetzt ein bisschen Panik, dass dieses dazu führen könnte mich aus dem Beamtenstatus zu entlassen. Weiß einer mehr darüber? Bin erst seit 3 Jahren im Beamtenstatus und mir fehlt oftmals die Erfahrung in solchen Dingen.
Über sachliche Beiträge würde ich mich sehr freuen.
Gruß