Hi,
wenn ein Referendar bis zum UPP-Termin seine 10 UBs nicht ableistet.
Gilt das dann automatisch als durch UPP durchgefallen und es geht in die Verlängerung (an einer anderen Schule)?
Danke euch im Voraus für hilfreiche Antworten!
Hi,
wenn ein Referendar bis zum UPP-Termin seine 10 UBs nicht ableistet.
Gilt das dann automatisch als durch UPP durchgefallen und es geht in die Verlängerung (an einer anderen Schule)?
Danke euch im Voraus für hilfreiche Antworten!
Bundesland?
Keine Ahnung. Aber ich kann mir vorstellen, dass eine Zulassung zur Prüfung nicht möglich ist, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Das sit dann etwas anderes, als durchgefallen zu sein.
wenn ein Referendar bis zum UPP-Termin seine 10 UBs nicht ableistet.
wie ist das möglich?
bei mir (NDS) wurden dir die Besuche vorgegeben. Die Fachleiter achteten schon darauf, dass ein Referendar alle vorgeschriebenen UBs ableistete.
Im Krankheitsfall mag es Ausnahmen gegeben haben, das weiß ich nicht
Das klingt sehr hypothetisch.
In NRW ist es mit Aufgabe der Fachleiter dafür zu sorgen, dass die UBs durchgeführt werden. (Es müssen übrigens nicht 10 sein)
Die Fachleiter/bzw. das Seminar gibt ja dann auch die Vorbenotung des Seminars ab, die auf den Besuchen basiert. Wurden die nicht erfüllt, dann könnte ich mir vorstellen, dass das Seminar die Note nicht abgibt und somit keine Zulassung stattfindet.
Kiggie: Wäre für mich auch die logische Konsequenz, dass dann keine Zulassung stattfindet.
Nur was passiert mit mir/ Referendar, wenn er nicht zur UPP zugelassen wird?
Was sind/wären denn die Gründe dafür Pasi, dass du nicht alle erforderlichen UB machen kannst/könntest?
Das solltest du dann m. E. schleunigst mit deinen Fachleiter*innen bzw. deinem Studienseminar besprechen!
Krankheit und meine angeschlagene Psyche (durch Anfeindungen durch Kollegen) behindern ein kontinuierlisches gesund werden. (Ich befinde mich in einem Teufelskreis).
Ich bin aktuell wieder krangeschrieben, werde mit dem Vorwurf meines Kollegens, per Mail bombabiert, dass ich den Schülern keine Aufgaben für die nächsten 2 Wochen erstellt habe und das dies extrem unverschämt von mir wäre. Kann man, an seiner Stelle so sehen, ich war am Mittwoch wg. meiner Erkrankung dazu nicht in der Lage. Auch wusste ich da auch noch gar nicht, wie das für die nächsten Wochen Wechselunterricht organisiert werden sollte.
Ich wurde nur am Mittwoch um 13h mit der Mail darüber unterrichtet: "Die Einteilung sollte sich wenn möglich an der Einteilung der xy und vw-Gruppen orientieren." (Die Aufteilung dieser Gruppen erfuhr man erst am Donnerstag durch die Klassenlehrer).
UND "Da es keine Durchmischung der Gruppen geben darf, findet der Unterricht auch in Englisch und Mathematik nicht in Kursen statt. Die Lehrkräfte werden für beide Anspruchsniveaus Aufgaben haben." OK, ja, da hätte ich mir denken können, dass der Kollege, der die Klasse in Präsenz unterrichten soll, und der G.Kurs- Lehrer ist von mir E-Kurs-Aufgaben erwarten könnte. Ich bin mit 2 Kollegin gleich weit und dachte, dass die Kollegen vor Ort sich absprechen und vom Stundenplanmacher informiert werden, dass ich krank bin.
Ich habe auch erst gestern von meinem Mitreferendaren erfahren, dass eine dieser beiden Kollegen auch krank ist. Das wusste ich auch nicht. Gerade ist Chorona, gerade herrscht Chaos...
Ja ich hätte hätte hätte. Aber ich wusste nicht, dass dieser Satz dies bedeuten sollte und ich stand unter Einfluss von Medikamenten und das mit dem MItdenken funktioniert eh schon nicht gut, weil ich durch die Kollegin total verunsichert bin und ich weiß auch nicht warum an der Refschule nix geht. Vielleicht liegt es an Corona und das man durch ist und was weiß ich ... (An den 3 Schulen, an denen ich vorher gearbeitet habe, war ich nicht verunsichert, da wurde mir immer gesagt, wei toll ich doch mitdenken würde, da war aber auch kein Corona und kein Refstress. Wenn ich diese positiven Erfahrungen nicht gemacht hätte, hätte ich schon längst das Ref hingeschmissen und mich für die kollegiale Zusammenarbeit für unfähig bescheinigt.)
Ich werde mich an das Studienseminar am Montag wenden und auch Lösungsvorschläge darlegen. Ich weiß nur nicht, in wieweit meine Ideen (u.a. Schulwechsel oder Ref unterbrechen) möglich sind. Ich befürchte nicht. Abwarten ... Ich suche auch mit meinem Arzt und ... nach einer Lösung. Ich bin dran einen weg aus der Miesere zu finden. Nur läuft mir die Zeit weg und deswegen meine Ausgangsfrage.
Wenn du gesundheitlich bedingt nicht die Zulassungsvoraussetzungen für´s 2.Staatsexamen erfüllst, dann führt das zu einer Verlängerung. Ob es eine verpflichtende UB-Zahl gibt, die eine solche Zulassung erfordert solltest du deinen rechtlichen Vorgaben für´s Ref/2.Staatsexamen entnehmen können (ich gehe da jetzt einfach von BW aus, wo ich so etwas nachlesen könnte). Ansonsten kannst du auch noch deine Gewerkschaft ansprechen, um dich rechtlich beraten zu lassen (kann je nachdem, wie dein Studienseminar tickt hilfreich sein, das mindestens begleitend, ggf. vorab zu machen) und natürlich dein Seminar ansprechen. Das ist aber alles völlig unabhängig von dem, was du über den Kollegen und deine Schulsituation schreibst. Du bist krank. Der Kollege kann das nicht respektieren, das ist gerade im Ref sehr schwer auszuhalten durch den Dauerbewertungsdruck und das Gefühl es allen recht machen zu müssen, das einen oft begleitet, dennoch: Versuch einen Haken dran zu setzen. Krank ist krank. Wenn du merkst, du bist imstande zumindest bereits vorhandenes Material als Aufgaben zur Verfügung zu stellen kannst du das machen, nachdem man im Ref aber meist noch gar ein Material hat und alles komplett neu erstellen müsste, geht das eben nicht, wenn man entsprechend angeschlagen ist, sonst hätte man sich ja gar nicht erst krankmelden müssen.
Besprich mit deinem Arzt, was er für realistisch und sinnvoll hält: Jetzt eine Pause machen im Ref, um dich gründlich auszukurieren (und mit Unterstützung von PR/Gewerkschaft zu versuchen einen Schulwechsel für den Wiedereinstieg durchzusetzen) oder, weil die Prüfungen schon so nah sind, jetzt versuchen das möglichst durchzuziehen, damit du es hinter dir hast und dein Körper und deine Seele endlich wieder Ruhe finden können. Beide Lösungen könnten richtig sein (ich habe das selbst beides für mich abwägen müssen im Ref und mich letztlich dafür entschieden durchzuziehen, damit ich endlich richtig zur Ruhe kommen kann. War extrem anstrengend, für mich aber die richtige Lösung. Diese Abwägung darf aber auch anders ausgehen.).
Vielen, vielen Dank für deine 100% hilfreiche Antwort. Bei der VBE hatt ich letztens keine Anwältin erreicht. Aber da werde ich mich ab Montag hinterklemmen. Nachdem ich erneut beim Arzt war (der mich bis zu den Osterferein krankschreiben wollte und ich noch sagte, solange kann ich doch nicht fehlen).
Erst im 3. Schritt wende ich mich dann an das Seminar.
@ Aufgaben: Ich habe ja das Glück, dass ein Kollege genauso weit ist wie ich. Er reicht jetzt die Aufgaben rein, ist aber genauso angepisst, weil ich ja hätte ... (Muss ich aushalten und mir denken "und ist der Ruf erst ruiniert, dann lebt es sich recht ..." ) Scheint wohl die Grundhaltung bei den meiseten (nicht allen) Kollegen zu sein. Die Kommunikation ist eh unterirdisch im Kollegium. Einmal lachte unsere Schulsozialarbeiterin, als ich in der 1gr. Pause die 3. war, die zu ihr meinte, dass die Kommunikation ein Trauerspiel sei.
Ich habe in einem Monat Halbzeit. Ich dachte, bis zu der erneuten Reaktion der Kollegen, "Augen zu und durch". Denn eine Erholung mit dem Gedanken "ich muss noch das Ref fertig machen" schien mir nicht realistisch. jetzt muss ich mit den richtigen Ansprechpartenern (bis auf die VBE habe ich diese) und der neuen Situation nochmal überdenken, ob ein Schulwechsel nicht für meine Gesundheit förderlich wäre.
Vielen Dank nochmal!!! Schon alleine deine Strukturierung der Problemlösung verschafft mir gerade Entlastung.
LG
Er reicht jetzt die Aufgaben rein, ist aber genauso angepisst, weil ich ja hätte ...
Nee, musst du generell nicht, wenn du krank bist. Dieses Gerücht geht ja irgendwie bei einigen immer noch rum, aber nein, krank ist krank, Aufgaben musst du dann keine erstellen.
Nur was passiert mit mir/ Referendar, wenn er nicht zur UPP zugelassen wird?
Verlängerung. Diese erfolgt automatisch, bei Krankheit kann auch verlängert werden. Steht was in der OVP?
Auf die Schnelle steht auf jeden Fall was in §7
https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=473050
(3) Der Vorbereitungsdienst kann auf Antrag aus besonderen Gründen in der Regel um bis zu sechs Monate verlängert werden. Besondere Gründe sind insbesondere Beurlaubung, Krankheit oder Schwangerschaft, soweit Ausfallzeiten mit einer Gesamtdauer von mehr als sechs Wochen entstehen.
Wenn du krank geschrieben bist, musst du keine Aufgaben einreichen.
An vielen Schulen ist es üblich, das zu machen und es ist in der Tat für die vertretenden KuK deutlich angenehmer, wenn sie Aufgaben haben.
Wenn ich mich morgens spontan krank melde, weil ich Magen-Darm-Grippe habe, gucke ich schnell in meine Unterrichtsplanung, sehe "ah, die SuS sollten Buch Seite 15 lesen und dann das AB machen" und schicke Aufgabe und AB an die Schule (das muss aber nicht machen). Danach gehe ich ins Bett und ignoriere alles (Emails, WhatsApp etc.)
Wenn ich 3 Wochen krankgeschrieben bin und so neben mir stehe, dass ich nicht mehr klar denken kann, melde ich mich krank, schicke die Krankschreibung an die Schule und ignoriere alles. Dann gibt es keine Aufgaben, weil es eben nicht geht.
Bzgl. Gewerkschaften etc. kann ich mich meinen Vorredner*innen nur anschließen.
Das vertrakte ist einfach, dass der KollegeC und ich aneinander vorbeidenken.
C. findet es eine Unverschämtheit, dass ich mich nur beim Stundenplaner am Mittwoch und ich mich nicht zusätzlich bei C krankgemeldet hatte.
Ich bin beim Arzt am Mittwoch zusammengeklappt und mehr als Schule Bescheid geben ging nicht. Am Donnerstag abend habe ich mich soweit zusammengerissen und meine SuS für Freitag mit Aufgaben zuversorgen.
Da ich gleichschrittig mit KollegeC den Stoff erarbeite, was ich Kollege C noch 5 Tage vorher schrieb und
ich gar nicht wusste wie der Wechselunterricht zu laufen hat, habe ich mich "rausgehalten". Hatte mich NUR bei meinem Mitreferendaren (da wäre sicher mehr Angagement möglich gewesen) erkundigt wer die Klasse (aus der mein Mathekurs besteht) betreut. Wusste ich dann und dachte, ist ein erfahrener Hase, die SuS aus meinem Kurs sind durch KollegeA gut versorgt.
Hinzukommt, dass mich mein Medikament als Nebenwirkung nicht gut Denken lässt. Merkt man vielleicht am zulangen Text hier.
Mein Mitreferendar meinte dazu, dass mit ihm auch nix abgesprochen wurde bzw. er nix von einer Absprache wüsste. Aber es typisch für die schlechte Kommunikation unserer KuK sei.
Ich danke auch dir Stark für deine Antwort und ich werde mich gleich Montag an meine Gewerkschaft wenden und mich beraten lassen!
LG
Ach Pasi, jetzt geh dich einach mal in Ruhe hinlegen, lass den doofen Kollegen sich trottelig aufführen soviel er mag (und ignorier entsprechende Nachrichten). Du brauchst gerade ganz dringend eine echte Auszeit, also erlaub dir diese. Ich wünsche dir gute Besserung.
Falls es sich um NRW handelt - die 10 UBs sind keine Pflicht. Ich meine mich an die Vorgabe zu erinnern, dass man pro Fach problemlos auch einen weglassen kann. Das macht zB dann sinn, wenn die Vornoten so gut sind und man schon so "fit" ist, dass man für die UPP keine Übungs-UBs mehr braucht. Man kann natürlich auch mit schlechteren Vornoten UBs weglassen, was aber nicht empfohlen wird, weil man die Übung noch braucht für die UPP. So die Aussagen des Zfsl in NRW. Daraus lässt sich wohl der Schluss ziehen, dass die Zahl 10 nicht in Stein gemeißelt ist.
Ich wünsch dir gute Besserung! Krank ist krank, das gilt auch und gerade für Refis!
Naja die UBs muss einem aber der Fachleiter erlassen. Einfach so weglassen geht tatsächlich nicht.
Allerdings würde ich mich mit diesen Fragen auch einfach mal an die Kernseminarleitung wenden. Die sind ja eigentlich zumindest bei uns auch dafür da, wenn es irgendwo Schwierigkeiten gibt.
Erstmal gute Besserung
Ob die UB_Anzahl verpflichteten ist, kannst du Deiner Ausbildungsverordnung entnehmen (auf 'soll-Formulierungen' achten). Ohne Bundeslandangabe kann Dir da ansonsten niemand etwas sagen.
Wenn Dir da irgendein Kollege etwas sagt, ist das prinzipiell erstmal egal. Richtig sind die Leute, welche das Schulgutachten schreiben. Wie richtig angemerkt wurde, ist krank=krank.
Je nach Verhältnis bietet sich da aber wirklich ein Gespräch mit Deiner Ausbildungsbeauftragten an. Kernseminarleitung (falls Du in NRW bist) wäre auch eine Maßnahme.
Ganz vorsichtig wäre ich übrigens damit, psychische Probleme irgendwo anzusprechen, Du bist krank - und die Art Deiner Krankheit geht niémandem etwas an.
Bei einem Gespräch mit dem Studienseminar käme es natürlich auch drauf an, welches Standing Du dort hast und wie die so drauf sind. Die werden Dir dann auch sagen, ob sie 5 UBS für notwendig halten. Erzähl denen bloß nicht zuviel! Auch so, geistige Folgen von Medikamenten und so - Du warst krank, dir ging es sauschlecht. Punkt. Mehr nicht (außer bei Corona, Krebs oder so was). Die müssen mit Lösungsvorschlägen ankommen.
Ruhig bleiben! Objektiv gesehen, ist doch gar nicht viel passiert. (und guck Dir zur Vorbereitung Deine Ausbildungsverordnung an)
Pasi: Bei uns ist das so, dass man sich gar nicht beim Stundenplaner, sondern im Sekretariat krankmeldet. Das ist aber an unterschiedlichen Schulen unterschiedlich geregelt.
Ich bin selber Stundenplanerin und kann dir daher sagen: Es reicht, wenn du das an der Stelle, an der ihr es machen müsst, gemacht hast.
Wenn es "nur" Kopfschmerzen sind, kann (nicht muss) man sich noch mit KuK absprechen. Wenn man beim Arzt zusammenbricht, ist einem die Schule egal. Man kann (nicht muss) es den KuK später erklären. Wenn sie das nicht verstehen, ist das ihr Pech.
Es ist natürlich fpr dich doof, dass dir das im Ref passiert (sonst hättest du vielleicht nicht so eine "Panik"), aber man sucht sich nicht aus, wann man krank wird. Oft findet man da dann aber anderer Stelle Unterstützung. Ich drücke dir die Daumen, dass dir Gewerkschaft und eventuell auch KSL weiterhelfen können: Gute Besserung!
Übrigens: Gute/fähige Stundenplaner*innen finden in solchen Situationen auch eine Lösung für die Vertretung. Das geht am besten, wenn es ein vernünftiges Konzept gibt. Wobei DAS bei dir auf Grund des Wechselunterrichtes von alleine gelöst wurde.
Ohne Bundeslandangabe kann Dir da ansonsten niemand etwas sagen.
Steht im Titel.
(und guck Dir zur Vorbereitung Deine Ausbildungsverordnung an)
die hatte ich ja extra schon verlinkt.
Hier noch einmal: https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…n=N&keyword=ovp#det0#det0
§11 "In den beiden Fächern finden, auch im Rahmen des selbstständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt zehn Unterrichtsbesuche statt, zu denen die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter eine kurzgefasste Planung vorzulegen hat."
Ich hatte 9 Besuche, war bei uns am Seminar üblich, dass man einen lassen konnte, sofern es passte von den Noten her. Das entscheidet aber das Seminar. Da würde ich definitiv Gespräche führen.
In NRW ist mittlerweile ja auch Coaching ein großes Thema, da würde das auch gut reinpassen. Ansprechpartner wäre für mich erst einmal die Kernseminarleitung, da diese nicht an der Beurteilung beteiligt ist und eben auch fürs Coaching verantwortlich.
Oh, nicht gesehen das mit NRW..
Klar, wenn Du zu der einigermaßen Vertrauen hast, dann ab zur Kernseminarleitung...(wüsste nicht, was z.B. Gewerkschaften-Rechtsberatung irgendwie bringen sollte)
(...)
Klar, wenn Du zu der einigermaßen Vertrauen hast, dann ab zur Kernseminarleitung...(wüsste nicht, was z.B. Gewerkschaften-Rechtsberatung irgendwie bringen sollte)
Ich habe im Ref einige Rechtsberatung durch meine Gewerkschaft erhalten, was, obgleich ich eine sehr faire Seminarleitung hatte, wirklich hilfreich war, um bereits vor Gesprächen mit dem Seminar rechtliche Spielräume genau zu kennen und meine Gesprächsziele, sowie meine gesprächsstratgeie genau planen zu können, statt im Gespräch noch auf alles spontan reagieren zu müssen, was womöglich meine Überlegugen komplett umwirft und weitere Überlegungen erforderlich machen würde. Ich glaube, um sich vorstellen zu können was das bringen kann muss man selbst schon selbst erlebt oder zumindest gehört haben, wie konkret und hilfreich das ist die Rechtsberatung der eigenen Gewerkschaft mit hinzuzuziehen. Ich habe die infolge der Schwerbehinderung schon im Studium benötigt und hätte mein Ref ohne meine Gewerkschaft womöglich nicht erfolgreich abschließen können. Die Kolleginnen und Kollegen dort haben sich mehr als einmal vor mich gestellt, als ich mit dem Rücken zu Wand stand.
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