Ich würde gerne auf diesen Passus nochmal zurückkommen:
Bei der Belieferung der Schulen mit Selbsttests hat die Landesregierung berücksichtigt, dass sich alle Lehrkräfte und alle weiteren an Schulen beschäftigten Personen bis zu den Osterferien bereits zweimal pro Woche anlasslos testen lassen können. Eine Inanspruchnahme der in der kommenden Woche zu liefernden Tests durch Lehrkräfte ist daher nicht notwendig und bei der Kalkulation der Testmengen auch nicht vorgesehen.
Für mich heißt das: Wenn was übrig bleibt, ist es nicht verboten, dass das Kollegium sich bedient.