Nach dem Referendariat??

  • Hi!
    Ich bin moment wirklich etwas verzweifelt - ich werde im April 2005 mein Referendariat in Niedersachsen (Fächer Englisch/Erdkunde - Realschule) beenden und habe nun schon von mehreren Seiten gehört, dass es mit Einstellungen wohl nicht so prickelnd aussieht.
    Was passiert dann ab Mai? Wir bekommen ja keine Bezüge mehr - kann ich mich ab Anfang Mai "erstmal" arbeitslos melden und bekomme ich dann Arbeitslosenunterstützung? Miete, Versicherung etc. muss ja alles weiterbezahlt werden.
    Bewerbungen für Vertretungsstellen können ja auch erst endgültig gemacht werden, wenn das Zeugnis für das 2. Staatsexamen vorliegt.


    Würde mich freuen, hier ein paar ermutigende Tipps zu lesen!


    RS-Referendar

  • Hallöchen,
    ich bin eine Gleichgesinnte. Daher: Habe auch schon so etwas Ähnliches gepostet in mehreren Threads. Das Thema wurde hier schon sehr oft behandelt. Gib mal in die Suche ein, du wirst wahrscheinlich erschlagen werden :D;)


    LG Anna

  • Hallo,
    uns wurde vom Seminar mitgetielt, dass wir kein Anspruch auf Arbeitslosengeld/hilfe? besitzen, da wir ja nie gearbeitet hätten. Lediglich ein Anspruch auf Sozialhilfe wäre im Bereich des Möglichen.


    Erkundige dich aber lieber, bin mir nicht sicher, ob man uns da nur mit vagen INfos abspeißen wollte.


    dani

  • Gibt es denn noch Arbeitslosenhilfe?


    Ist man nicht als arbeitsfähiger und anderweitig anspruchsloser Arbeitslose im ALG2?

    Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen - HEnRy vAn dyKe

  • Remus: Doch, das sind wir. So ergeht es einem Bekannten von mir, der mit dem Ref fertig ist und noch nichts gefunden hat. Er bezieht dieses "neue" ALG II. (früher: Sozialhilfe)


    Gruß Anna

  • War es nicht Sinn von Hartz IV u.ä. Arbeitslosengeld und Sozialhilfe zusammenzulegen?


    In unserem Seminar wurden auch schon seltsame Hinweise gegeben, besonders im Zusammenhang mit einer öminösen Dreimonatsfrist. Ich hatte hier http://www.lehrerforen.de/oldforum.php?topic=100179255517
    schonmal danach gefragt. So richtig schlau bin ich aber noch immer nicht. Jedenfalls gibt es wohl nur in sehr wenigen Fällen wirklich finanzielle Unterstützung.

  • Seit ich das von meinem Bekannten weiß, bin ich etwas beruhigter. Er ist ein ganz normaler alleinstehender Arbeitsloser und bekommt diese Unterstützung. Was heißt also "in wenigen Fällen"? Bei ihm ist nichts besonderes, keine besondere Härte oder sonstiges. Und warum soll jemand, der mit dem REf fertig ist, das weniger bekommen als ein anderer Arbeitsloser?


    Gruß Anna

  • Zitat

    Anna Havanna schrieb am 09.03.2005 12:03:


    Hallöchen,
    ich bin eine Gleichgesinnte. Daher: Habe auch schon so etwas Ähnliches gepostet in mehreren Threads. Das Thema wurde hier schon sehr oft behandelt. Gib mal in die Suche ein, du wirst wahrscheinlich erschlagen werden :D;)


    LG Anna


    Hi Anna!


    Wäre dir dankbar, wenn du schreiben würdest, WAS ich in die Suche eingeben soll... ;)


    M.

  • Threads, die das Problem Jobsuche behandeln sind z. B.:


    "Nach dem II. Staatsexamen"


    "Schlechte Noten - was nun?"


    "Möglichkeiten mit Lehramtsstudium."


    Würde auch die Links angeben, weiß aber grad nicht, wie das geht :D .


    Unter uns

  • Zur Not auch: Alternativen zum Lehramt. Oder einfach "Staatsexamen" - hab ich neulich mal eingegeben, da kam ganz viel zu der Thematik. Oder "Planstelle"... Einstellung, etc....


    hoffe, das hilft. LG Anna :)

    • Offizieller Beitrag

    Die Links kann man herausbekommen mit rechtem Mausklick auf das Thema und dann "Link-Adresse kopieren" (bei Modzilla, bei IE oder Netscape dürft es ähnlich sein).


    Gruß leppy

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