Seiteneinsteiger an einer Privatschule in Bayern

  • Du hast einen Master in Informatik? Warum dann nicht den Seiteneinstieg Informationstechnik an der Berufsschule? Bist du sicher, dass du die Voraussetzungen dafür wirklich nicht erfüllst? Nach dem Ref, so es denn möglich ist, wechselst du dann an die Wirtschaftsschule (gehört in Bayern zum beruflichen Schulwesen). Da hättest du dann eine Schülerschaft von Klasse 7-10 und keinen hohen fachlichen Anspruch.

    Catania: die bayerische Realschule, zumindest auf dem Land, ist noch keine "Resteschule", wie du sie darstellst.

    Interessant. Ich habe jetzt extra noch mal beim Kultusministerium nach den Quereinstieg für Berufsschulen geschaut und da steht tatsächlich Informationstechnik dabei. Im Unterschied zu den von mir genannten Fachrichtung ist allerdings kein Datum zur Bewerbung angegeben. (Für die von mir genannten Fachrichtungen ist die Anmeldung für September schon vorbei)


    Ich fürchte allerdings, dass Wirrschftsinformatik für Informationstechnik nicht ausreichend ist. Ich hatte mal eine Kollegin, die Wirtschaftsingieur war und das war für den technischen Quereinstieg zu wenig. (Sie hat dann WiPäd nachgeholt und wurde ganz klassisch Berufsschullehrer)

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • ich habe einen Master in Informatik


    Ein Wirtschaftsinformatikstudium (welches ich habe) ist eben kein Informatikstudium.


    Ja, aber er schreibt doch, dass er einen Master in Informatik hat? Damit wären doch die formalen Bedingungen erfüllt?


    Tja, so ganz sicher kann man sich da leider nicht sein.

    Sicher ist wohl nur, dass er einen Master hat

    Wenn eine Stellenausschreibung den Master zwingend fordert

    Wo findet man solch eine Stellenausschreibung?


    In der Regel ist das 2. Staatsexamen zwingend erforderlich, welches du eben nicht hast.


    Wege es zu erlangen, habe ich dir auch aufgezeigt, wie so viele hier.

  • Sorry, wenn das jetzt etwas direkt vor die Zwölf drückt. Aber ich meine eine Bildungsbiographie, wie die TE sie hier darstellt, ist ein ziemlicher Offenbarungseid für unser akademisches System.

    Nö. Nur weil deiner Meinung nach theoretische Informatik zu den Grundlagen eines Winfo-Bachelors gehören, muss das nicht jede bayerische Uni genauso sehen. Da bin ich dann auch der falsche Adressat dieser Kritik. Da solltest du dich dann eher bei den Unis direkt beschweren was die für deiner Meinung nach hirnrissige SPO haben. Aber da bist du vermutlich in einer ähnlichen Situation wie ich beim KM: Das interessiert dort keinen.


    Tja die Stellenausschreibungen für Lehrer verlangen ein abgeschlossenes Studium PLUS abgeschlossenes Referendariat (= 2. Staatsexamen). Und zwar ein passendes Studium. Nicht irgendein Studium.


    Ich kann auch nicht als Arzt arbeiten. Dabei habe ich Studium und Staatsexamen. Leider in einer anderen Fachrichtung.


    Aber du willst es nicht verstehen. Dir ist nicht zu helfen.

    Möglicherweise liegt in dieser Besoldungsdiskussion ein Missverständnis vor. Wenn ich mich formal nicht bewerben kann, weil ich den falschen Master habe, dann ist überhaupt keine Einstellung möglich. Ich kann die Stelle schlichtweg nicht bekommen. Insofern erübrigt sich eine Diskussion über die korrekte Gruppe.


    Wenn ein Master als gleichwertige Zugangsvoraussetzung anerkannt wird, dann hat ein Arbeitgeber mit Tarifbindung E13 zu zahlen. Das wäre in der Tat einklagbar. Mit Dienstherrnfähigkeit eben entsprechend A13. Eine Diskussion über einen "wertigeren" Master oder darüber, ob das Staatsexamen nun "höher" ist als der Master kann es nicht geben. Oder es kann sie vielleicht geben, ist besoldungsrechtlich aber irrelevant. Ich kann nicht sagen "och, ich will, dass du den Master hast und nehme dich auch, wenn du fachfremd studiert hast. Zahlen will ich dir dann aber nur E10".


    So, das war nun mein letzter Post zu dieser inzwischen, naja, sinnlosen Diskussion.

  • Nö. Nur weil deiner Meinung nach theoretische Informatik zu den Grundlagen eines Winfo-Bachelors gehören, muss das nicht jede bayerische Uni genauso sehen.

    Dieses „Das ist nur Deine Meinung.“-Blabla kannst du dir sparen, es stellt keine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Vorgebrachten dar, sondern nur den Unwillen dazu.


    Es gibt reichlich Universitäten, die in einem Wirtschaftinformatik-Bachelorette-Studium theoretische Informatik oder zumindest die sauschweren „Algorithmen und Datenstrukturen“ unterrichten. Mir scheinen da eher diejenigen, die der Wissenschaftlichkeit vollständig abgeschworen haben, die Minderheit zu sein.

    Da bin ich dann auch der falsche Adressat dieser Kritik.

    Für die Kritik an den Strukturen trifft das zu. Die Kritk an deinem Stolz auf die Dünnbrettbohrerei wirst su dir aber anhören müssen.

    Da solltest du dich dann eher bei den Unis direkt beschweren was die für deiner Meinung nach hirnrissige SPO haben.

    Ich habe damit ja kein Problem. Mein Studium liegt schon etwas zurück, da hat man noch fundiert lernen dürfen. Ich möchte dich aber bitten, mir nichts zu unterstellen. Ich habe nichts als „hirnrissig“ bezeichnet, auch keine Prüfungsordnung. Aber, ach nee, wir drehen ja dir das Wort im Mund 'rum. Is klaa.

    Das wäre in der Tat einklagbar.

    Dann mach das.

    Eine Diskussion über einen "wertigeren" Master oder darüber, ob das Staatsexamen nun "höher" ist als der Master kann es nicht geben. Oder es kann sie vielleicht geben, ist besoldungsrechtlich aber irrelevant. Ich kann nicht sagen "och, ich will, dass du den Master hast und nehme dich auch, wenn du fachfremd studiert hast. Zahlen will ich dir dann aber nur E10".

    Also, damit wir uns nicht falsch verstehen. Nochmal langsam: Für A13 (Studienrat) braucht man zwingend ein zweites Staatsexamen. Ebenso für die voll E13 nach TV-L. Sonst erhält man nur den geringeren Satz eines „Nicht-Erfüllers“. Ob dafür irgendein Mistress-Abschluss reicht, glaube ich aber auch nicht. Bei uns haben diejenigen (das sind meist leute mit nur einem Fach) zumindest die pädagogische Einführung durchlaufen. Dazu kannst du aber sicherlich deine Gewerkscaft befragen.


    Ist denn der Mistress-Abschluss die formale Voraussetzung für die Stelle, die dir die Privatschule angeboten hat?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Interessant. Ich habe jetzt extra noch mal beim Kultusministerium nach den Quereinstieg für Berufsschulen geschaut und da steht tatsächlich Informationstechnik dabei. Im Unterschied zu den von mir genannten Fachrichtung ist allerdings kein Datum zur Bewerbung angegeben. (Für die von mir genannten Fachrichtungen ist die Anmeldung für September schon vorbei)


    Ich fürchte allerdings, dass Wirrschftsinformatik für Informationstechnik nicht ausreichend ist. Ich hatte mal eine Kollegin, die Wirtschaftsingieur war und das war für den technischen Quereinstieg zu wenig. (Sie hat dann WiPäd nachgeholt und wurde ganz klassisch Berufsschullehrer)

    In Bayern heißt die Fachrichtung doch Elektro- und Informationstechnik. Ist eher Ein Elektrotechnik-Studium.

  • Zitat

    Für A13 (Studienrat) braucht man zwingend ein zweites Staatsexamen. Ebenso für die voll E13 nach TV-L.


    Oder etwas, was (irgendwann) als gleichwertig anerkannt wird. So hier in MV: Nach 3 - 5 korrigiere: 10 Jahren Unterrichtstätigkeit im Seiteneinstieg (sowie erbrachter Weiterbildungen verschiedenster Art sowie Unterrichtsbesuche etc.) wird hier eine deutschlandweit gültige Lehrbefähigung erteilt, dann auch mit E13 (evtl. auch mit A13, wer jung genug ist beim Seiteneinstieg...).

  • deutschlandweit gültige Lehrbefähigung

    Da wäre ich vorsichtig mit. Bayern ist sehr mäkelig ...


    Aber auch dein geschilderter Werdegang ist ja noch mit "Arbeit" und Werdegang verbunden. Der Master alleine reicht eben einfach nicht.

  • Nein, das ist richtig. Wobei man hier eben gerade keinen Master braucht und auch sonst fast "nix". Man muss aber schon im ersten Jahr diverse Weiterbildungen und Unterrichtsbesuche absolvieren (einschl. der U-Entwürfe, lang und kurz) und mit normaler Stundenzahl unterrichten, ggf. auch Vollzeit. Und danach geht es dann ganz ähnlich weiter, bis zu 10 Jahren.


    Und laut der Verordnung sollte die Lehrbefähigung überall gelten. Aber danke für den Hinweis, dass man dieses ggf. auch explizit hinterfragen muss (hier ist sowieso so manches etwas schwammig formuliert in den Vorschriften).

  • Und laut der Verordnung sollte die Lehrbefähigung überall gelten. Aber danke für den Hinweis, dass man dieses ggf. auch explizit hinterfragen muss (hier ist sowieso so manches etwas schwammig formuliert in den Vorschriften).

    Die Fausregel sagt, dass die Anerkennung weiter nördlich einfacher ist als in die andere Richtung.

  • Für die Eingruppierung in E13 musst du (zumindest in Thüringen) schon einiges mehr vorweisen als einen Master.

    Grundvorraussetzung ist immer erst mal die Anerkennung mindestens eines Faches, welches es als reguläres Schulfach gibt.

    Dann bekommst du erstmal E10 (im Realschulbereich)

    Hast du auch ein zweites anerkanntes Fach bekommst du E11.

    Dann musst du in die ein-/zweijährige Nachqualifizierung. Hast du diese Bestanden bekommst du E12.

    Nach einer weiteren Bewährungszeit hast du auch noch die Chance auf A12.

    (Mittlerweile ist es glaube ich angehoben auf E11 --> E12 --> E13 , da die Realschulen, Grundschulen mittlerweile auch A13 bekommen.)


    Als Diplominformatiker bekommt man dann schon gern mal Mathematik und Informatik anerkannt. Beides durchaus Mangelfächer. Aber auch damit bekommt man erstmal höchstens E12! Undn nicht E/A13


    Wenn aus deinem Studium gar kein Fach anerkannt wird, bekommst du definitiv nicht mehr als E10.

    Warum auch? Du hast dann weder die fachliche noch die pädagogisch-didaktische Eignung.


    Inwiefern dies jetzt für andere Bundesländer zutrifft, kann ich nicht beurteilen. Ich denke aber, gerade im Bezug auf die Eingruppierung wird es überall ähnlich sein.


    Allein ein Master in "irgendeiner Fachrichtung" macht dich nicht automatisch zum Lehrer für "irgendeine Fachrichtung".


    Und natürlich nicht zu vergessen, in der Einstellung als Seiten-/ Nachqualifizierer ist man immer nachrangig!!!

    Heißt: gibt es den Bedarf nicht, bzw. sind genügend ausgebildetet Lehrer vorhanden (was wohl in Bayern noch der Fall zu sein scheint), hat man dort keine Chance.


    Und noch etwas möchte ich bemerken:

    Wenn in einem Fach der aktuelle Lehrplan/ das Lernziel noch nicht erreicht wird, kann man sich doch nicht daran orientieren und sagen: "Ok, dann wird es mit mir ja auch nicht schlechter." Man muss als Lehrperson doch das Ziel haben, den Schülern das Optimum nicht und das Minimum beizubringen.
    Das wird allerdings schwierig, wenn man es selbst nicht beherrscht.

  • Zitat

    Grundvorraussetzung ist immer erst mal die Anerkennung mindestens eines Faches, welches es als reguläres Schulfach gibt.


    Hier im Prinzip auch, wobei das hier (diffus) anders läuft, irgendwie. Und falls keines vorhanden, was hier ja möglich ist, erfolgt die Anerkennung durch viele Jahre an Lehrtätigkeit. Und da musste ich eben meine Aussage von oben korrigieren, weil ich mich vertan hatte bei den Jahren. Man braucht nicht 3 - 5, sondern 3 bis 10 !!! Jahre für die Anerkennung.


    Zu Beginn des Seiteneinstiegs:

    • 2 Fächer = 3 Jahre
    • 1 Fach = 7 Jahre
    • 0 Fächer = 10 Jahre
  • Wenn ein Master als gleichwertige Zugangsvoraussetzung anerkannt wird, dann hat ein Arbeitgeber mit Tarifbindung E13 zu zahlen. Das wäre in der Tat einklagbar. Mit Dienstherrnfähigkeit eben entsprechend A13. Eine Diskussion über einen "wertigeren" Master oder darüber, ob das Staatsexamen nun "höher" ist als der Master kann es nicht geben. Oder es kann sie vielleicht geben, ist besoldungsrechtlich aber irrelevant. Ich kann nicht sagen "och, ich will, dass du den Master hast und nehme dich auch, wenn du fachfremd studiert hast. Zahlen will ich dir dann aber nur E10".

    Es wird sogar zwischen Master und Master unterschieden: NRW hat jahrelang auf einen Master von der Uni bestanden und den Master der FH nicht anerkannt. Meines Wissens ist das in diesem Schuljahr erst möglich geworden, mit einem FH-Master in OBAS zu gehen.

    Und selbstverständlich ist das 2. Staatsexamen "fertiger" als ein Master. Es ist ein zusätzlicher staatlicher Abschluss, den ein Master-Absolvent nun mal nicht hat. Warum sollten die beiden gleich behandelt werden? Irgendwie verstehe ich Dich nicht.


    Und die Fachrichtung muss natürlich eine Rolle spielen. Ich kann mich doch nicht mit meinem Master in Maschinenbau beim Amt auf eine Bauingenieur-Stelle bewerben. Das ist doch was völlig anderes.

  • 2 Fächer = 3 Jahre
    1 Fach = 7 Jahre
    0 Fächer = 10 Jahre

    Das verstehe ich nicht. Nach der ersten Gleichung wäre in Fach gleich anderthalb Jahre. Nach der zweiten, ist ein Fach aber das gleiche wie sieben Jahre. Überhaupt ist mir die Zeiteinheit „Fach“ gar nicht bekannt. Die dritte Gleichung passt auch nicht zu den beiden anderen.

  • Ich weiß nicht? Was stimmt daran nicht? Vielleicht sollte ich einfach Feierabend machen (hab grad den U-Langentwurf abgeschickt).


    Die Angaben stimmen, ist so lt. Verordnung vom Land.


    Ich glaube, ich verstehe Deine Fragen nicht.

  • Bringst Du gar kein anrechenbares Fach mit, musst Du 10 Jahre unterrichten, um die Lehrbefähigung zu bekommen.

    Bringst Du nur 1 Fach mit, immerhin noch 7 Jahre.

    Bringst Du 2 Fächer mit, reichen 3 Jahre.


    Anmerkung: WELCHE FÄCHER für was anrechenbar sind, weiß keiner so genau. Dazu gibt es nix offizielles :sterne:

  • Bringst Du gar kein anrechenbares Fach mit, musst Du 10 Jahre unterrichten, um die Lehrbefähigung zu bekommen.

    Bringst Du nur 1 Fach mit, immerhin noch 7 Jahre.

    Bringst Du 2 Fächer mit, reichen 3 Jahre.

    Das verstehe ich. Implikationen kenne ich. Aber eben schriebst du Gleichungen. Die ergaben für mich keinen Sinn.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich weiß nicht? Was stimmt daran nicht?

    Teil doch mal die erste Gleichung durch zwei. Gleichsetzen mit der zweiten ergibt dann, 1,5 Jahre = 7 Jahre. Da musst du dich irgendwie verrechnet haben.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was Du von mir willst?


    Ich denke mir hier erstens nichts aus und zweitens berechne ich auch nichts! Was ich da aufführe sind die Bestimmungen aus der Landesverordnung. Nicht mehr, nicht weniger. Das ist kein linearer Anstieg und vielleicht auch nicht proportional - UND?! Muss es doch auch nicht. Ich hab es mir vor allem auch nicht ausgedacht. Da musst Du die hiesige Landesregierung befragen...

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