Verbeamtung in NRW nach dem Ref

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine - vielleicht etwas blöde oder naive Frage - stelle sie aber trotzdem: Es geht um das Bewerbungsverfahren in NRW. Ich beende gerade meinen Vorbereitungsdienst in Niedersachsen und möchte mich zum neuen Schuljahr in NRW schulscharf an Grundschulen bewerben. Ich habe das System mit den Ordnungsgruppen usw. verstanden. Angenommen ich werde dann von einer Schulleitung als geeignetster Kandidat auserkoren und trete eine Planstelle an. Wie geht es dann weiter? Wie findet man den Weg in den Landesdienst? Meldet einen die Schulleitung quasi beim Land als "potenziell zu verbeamteten Lehrer" beim Land an, sodass man dann zum Amtsartzt geht und der Prozess beginnt? Wann geschieht dies bzw. wie lange dauert dieser "Verbeamtungsprozess"? Fragen über Fragen.


    Vielen Dank und ein schönes Wochenende

    • Offizieller Beitrag

    Hast du schon das ganze Prozedere verstanden?
    Es gibt in NRW diesen zentralen Bewerbungsgesprächetag. An dem Abend weißt du idealerweise schon, dass du die Stelle hast (jede Schule ruft Kandidat Nummer 1 da an). Dann gehst du am nächsten Tag oder ein paar Tage später wieder zur besagten Schule, unterschreibst den "Vorab-Vertrag" und ein paar Tage ...) später bekommst du Post von der Bezirksregierung. Du kannst schon quasi auf gut Glück einen Termin beim Amtsarzt einplanen oder nicht, das hängt vielleicht davon ab, wie schnell sie vergeben werden. Ich hatte zwischen Vorstellungsgespräch (Montag), Papiere unterschreiben (Dienstag) und Amtsarzt ((Mittwoch?) gerade 10 Tage. Anderthalb Monate später trat ich meinen Dienst an.
    Allerdings bewarb ich mich nicht mitten in einer Pandemie, auch nicht als die ganzen Geflüchteten nach Deutschland kamen, ich wohnte zu dem Zeitpunkt mitten in der Pampa, wo der Amtsarzt gefühlt nichts zu tun hatte, usw.. Manchmal dauert es länger und man kann den Dienst erst später antreten. Aber man verliert die Stelle nicht...
    Chili

  • Vielen Dank für die Antwort, offenbar habe ich da noch nicht alles verstanden. Dass die Bewerbungsgespräche alle am gleichen Tag stattfinden ist bisher tatsächlich an mir vorbeigegangen, ist mir nun aber gerade bei Sichtung der Termine in den Stellenausschreibungen aufgefallen. Aber das Verbeamtungsprozedere ist mir nun geläufiger, dafür danke. Aber, blöde Frage: Was ist mit denjenigen, die dann an diesem Tag keine Stelle angeboten bekommen? Gibt es dann weitere Bewerbungsgespräche? Dann z.B. bei den Schulen, die ihre ausgeschriebene Stelle nicht besetzen konnten (keine Bewerbungen, abgesprungen etc.?)


    Weitere Frage: Es sind Stand jetzt ja bereits einige Stellen für den 1.5. ausgeschrieben. Ich hatte das hier schonmal gefragt, weil ich diesbezüglich etwas Panik habe/hatte: Sind es erfahrungsgemäß im Sommer (zu Beginn des neuen Schuljahres) ebenfalls so viele Stellen, die ausgeschrieben werden oder mehr/weniger?

    LG

  • Wenn du Glück hast bekommst du ein paar Tage später noch eine Zusage, weil die höher priorisierten Bewerber die Stelle ausgeschlagen haben, z.B. weil sie auf mehrere Stellenangebote gepokert haben. (Jeder hat 3 Tage Bedenkzeit.) Lehnen die ersten 3 ab, kann das für den 4. im ungünstigsten Fall bedeuten, dass das Angebot nach 9 Tagen kommt. Ist ein seltener Fall in diesem Ausmaß.


    Ansonsten gehen die nicht vergebenen Stellen in der Regel ins Listenverfahren. In der Regel jedoch nicht für die Schule mit der leer gelaufenen Stelle, sondern für eine andere Schule. Manchmal wird die Stelle auch einer anderen Schule zugewiesen und die darf dann außerhalb der "normalen" Ausschreibungszeitpunkte ausschreiben.


    Die Lage der Bewerbungsgespräche ist unterschiedlich. Sie liegen oft an einem Tag, müssen es aber nicht. Die Schulen haben einen Zeitraum, wann sie diese durchführen können. Es hat nur jeder Angst, dass alle guten Bewerber weg sind, wenn man den Termin der Auswahlgespräche nicht auf die ersten Tage dieses Zeitraums legt.


    Die meisten Stellen werden zum 01.02. und zum 01.08. ausgeschrieben. Alle Einstellungstermine dazwischen sind eher die Ausnahme. Zum Sommer sollte es also deutlich mehr Ausschreibungen geben. Diese müssen aber nicht regional gleich verteilt sein. In meiner Region gab es zum Beispiel in letzter Zeit wenig Stellen, weil die alle einer notleidenderen Region zugeordnet wurden. Vor ~12 Jahren gab es in meiner Region für eine Schulform sogar mal 2 Jahre einen kompletten Einstellungsstopp, weil man einen Datenfehler in den Schülerzahlen festgestellt hatte und einen Lehrerstellenüberhang auf dem Papier abbauen mußte.

    • Offizieller Beitrag

    WANN genau beendest du denn dein Ref? Mit "Gerade" habe ich das Halbjahr verstanden, was vollkommener Quatsch ist, weil wir schon März haben, sorry, ich bin verloren in meinem Zeitgefühl.
    Wenn du noch bis zum Schuljahresende im Ref bist, musst du aufpassen / dafür sorgen, dass du bis zu einem bestimmten Tag alle Unterlagen beim Land NRW eingereicht hast. Ohne die Unterlagen wirst du zu keinem Vorstellungsgespräch eingeladen.
    Angenommen, du bist noch tatsächlich bis Juli im Ref, bedeutet dies für dich:
    1) Herausfinden, WANN die Vorstellungsgespräche für August sein werden.

    2) Stichtag für die Einreichung der Unterlagen ist ca. eine Woche vorher, könnte dir aber auch vielleicht mitgeteilt werden.

    -> Dafür rufst du einfach eine Bezirksregierung an, schilderst deinen Fall und sagst, dass du deinen Examenstermin entsprechend legen musst, damit du dich bewerben kannst.

    3) Ausgehend von diesem Stichtag musst du zurückrechnen, bzw. genug Vorlauf planen. Denn folgende Schritte müssen davor stattfinden.
    a) Examenstag

    b) Ausstellung des Zeugnisses (nicht das Stück Papier mit Noten am Ende des Tages, sondern schon was Offizielles, das man normalerweise am letzten Reftag bekommt.

    c) Einsenden an die Anerkennungsstelle in NRW (je nach Lehramt eine andere, ich gehe natürlich davon aus, dass du schon sicher weißt, dass dein Lehramt, 1. UND 2. Staatsexamen in NRW anerkannt werden können, am besten das 1. Staatsexamen schon jetzt machen)

    d) Bewerbungen online und auf Papier (wobei das unabhängig von Punkt c läuft.

    e) alle Unterlagen UND Anerkennungsbescheide an die entsprechende(n) Bezirksregierungen schicken.

    Erst da wird deine Bewerbungsnote / Ordnungsgruppe berechnet. Kurz vor den Gesprächen schickt die jeweilige Bezirksregierung an jede Schule eine Liste mit einer Rangliste aller bei der Schule für die jeweilige Stelle eingegangenen Bewerbungen. Wenn du deine Unterlagen zu dem Zeitpunkt nicht geschickt hattest, lautet deine OG 99. Da es je nach Lehramt mit einer OG 10-10 mehr als eng ist, kannst du es dir ausrechnen ...


    -> bei deiner Seminarleitung um den möglichst frühen Prüfungstag bitten. Falls es überhaupt noch realistisch ist. Sonst musst du halt erstmals vertreten.


    Die Bewerbungstermine werden politisch benutzt, um bestimmte Regionen zu versorgen oder zu sperren, sorry, das muss man auch so sagen. Ist vielleicht bei Primarstufe durchaus anders, das wünsche ich dir.

  • Hallo zusammen,

    vielen lieben Dank an Dich, chilipaprika, für die ausführliche Rückmeldung.


    Meine Fächer sind Deutsch und Sport für die Grundschule, laut der BezReg in Münster wird das problemlos anerkannt. Das Problem, dass mir Mathe fehlt, wäre nur um Ref ein Problem geworden.

    Meine Prüfung ist am 23.04. Wenn man davon ausgeht, dass die Auswahlgespräche vor den Ferien im Juni stattfinden, wäre also ein Stück weit Zeit. Laut den Seiten des Landes NRW reicht zunächst "Notenbescheinigung", welche spätestens zum Zeitpunkt des Auswahlgesprächs vorliegen soll (lt. Internetpräsenz). Ich könnte natürlich zackig nach dem Examen um eine Notenbescheinigung bitten, die ich dann nachreichen kann, um noch rechtzeitig vor den Auswahlgesprächen in eine ordentliche OG eingruppiert zu werden. Das Zeugnis solle unverzüglich nachgereicht werden. Es wird dann wohl, sofern es erst am letzten Tag des Refs ausstellbar ist, nicht zum Auswahlgespräch da sein (dafür eine Notenbescheinigung, sofern mein Seminar mir sowas ausstellt, wovon ich einfach mal ausgehe.) Ich hoffe, dass man das offizielle Zeugnis dann entsprechend nachreichen kann. Eine Anerkennung müsste dann noch erfolgen. Ich werde mich mal bei der BEzReg erkundigen: ich habe mal gehört, dass sie auch einen Vorabschrieb ausstellen, welcher quasi sagt, dass das Zeugnis anerkannt wird, wenn es dann vorliegt.


    Meine Zeugnisse für das erste StEx habe ich bereits nach Münster zur Bezirksregierung geschickt.


    Angenommen, man würde in OG 99 eingeordnet. Sind die Chancen bei schulscharfen Bewerbungen dann gleich Null?


    Ich werde mich dann nun noch online bei Leo "anmelden" bzw. dort dann quasi den ersten Bewerbungsschritt gehen.


    Korrigiere mich gerne wenn mein Plan Quatsch ist oder so nicht geht.


    Liebe Grüße und erneut Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Also: auf die Info, dass die Notenbescheinigung ausreicht, galt zu meiner Zeit nur für die NRW-Absolvent*innen. ICH musste ein Zeugnis definitiv vorher einreichen, bzw. irgendwas Offizielles.
    Ich weiß nicht mal, ob du das Vorstellungsgespräch führen darfst, wenn die Unterlagen an dem Tag des Gesprächs nicht da sind.

    Kläre das also lieber noch mal. Genauso wie den Termin der zentralen Gespräche. (Ende Juni würde ich nicht annehmen. Die Bezirksregierungen wollen nicht die ganze Arbeit in den Schulferien, man muss Zeit für den ganzen Ablauf einplanen (immerhin wirst du zum 1.8 verbeamtet), für mögliche Nachgespräche für nicht besetzte Stellen, usw..)
    Im Winter hatte ich mein Gespräch am 10. Dezember für den 1. Februar.


    Klar ist der Grundschulmarkt zur Zeit sehr leergefegt, aber die Einladungen laufen in NRW anders als in NDS:

    Die Ausschreibung lautet "Stelle mit Sport".
    Es bewerben sich alle, die Sport als Fakultas haben.
    Eine Reihenfolge anhand (und zwar ausschließlich anhand) der Ordnungsgruppe wird der Schule geschickt.
    Wenn die Schule (aus welchen Gründen auch immer, wie Erfahrung in Jugend forscht oder Schwimmstar, oder Foto gefällt besonders, ...) jemanden einladen will, MUSS sie ALLE Bewerber:innen einladen, die über diesen Kandidaten in der Liste stehen. Die Grenzen des Zumutbaren liegen bei geschätzt 8 Gesprächen pro Stelle. (Die Zahl kenne ich vom Gym, kann sein ,dass man in der Grundschule ausdauernder ist, wenn das Risiko besteht, dass viele absagen.
    Wenn deine Note also nicht genial ist, und / oder die Stelle mit "beliebig" ausgeschrieben wird, gibt es viele Leute über dich.
    Mit Ordnungsgruppe 99 hast du nur eine Chance, wenn sich nur 2-3 Leute auf die Stelle bewerben.

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