Für NRW kann ich Dir aus sicherer Quelle sagen, dass dies als Prüfungsformat gegenwärtig nicht infrage kommt.
Schriftlich gibt es nichts?
Was spricht dagegen?
Für NRW kann ich Dir aus sicherer Quelle sagen, dass dies als Prüfungsformat gegenwärtig nicht infrage kommt.
Schriftlich gibt es nichts?
Was spricht dagegen?
Das heisst dann nicht Onlineklausur, sondern schriftliche Ersatzleistung.
Ich mache in Mathe multiple-choice-Tests mit Socrative. Das bereits deit mehreren Jahren. Schnitte sind nicht besser oder schlechter als von normalen Klausuren in Präsenz.
Für NRW kann ich Dir aus sicherer Quelle sagen, dass dies als Prüfungsformat gegenwärtig nicht infrage kommt.
Ich halte das, gemessen an der aktuellen Situation, für eine problematische Regelung.
Mir sind die Grenzen von online durchgeführten Klassenarbeiten natürlich bewusst. Aber falls tatsächlich alle Klassenarbeiten des zweiten Halbjahres nur aufgeschoben werden und der Präsenzunterricht möglicherweise erst nach den Osterferien wieder beginnt, führt das im Teilzeitbereich der BKs zu absurden Situationen. Z. B. müssten in meiner TZ-Mittelstufe an 9 verbleibenden Präsenztagen noch 8 Klassenarbeiten geschrieben werden. Diese Situation würde ich zugunsten der SuS lieber entzerren, auch wenn es auf Kosten der "Betrugsprävention" geht.
Gab's da nicht diesen Vorgriffserlass, in dem von der Reduzierung der Anzahl der Klausuren die Rede war?
Gab's da nicht diesen Vorgriffserlass, in dem von der Reduzierung der Anzahl der Klausuren die Rede war?
Dabei ging es doch darum, dass Klassenarbeiten aus dem 1. HJ nicht nachgeholt werden sollen, oder? Meine Rechnung enthält jedenfalls nur Klassenarbeiten aus dem 2. HJ.
Es gibt auch einen für das zweite Halbjahr. Bzw. zwei. Einen für die Sek I und einen für die Sek II.
Es gibt auch einen für das zweite Halbjahr. Bzw. zwei. Einen für die Sek I und einen für die Sek II.
Den für die Sek II finde ich leider nicht. Weißt Du (oder sonst jemand hier), wo dieser Erlass auffindbar ist?
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