Liebes Team,
gibt es eine Bewährungszeit bzw Probezeit wenn man von A13 auf eine A14 Stelle kommt?
Gymnasium -> Studienrat (A13) auf Oberstudienrat (A14)
Viele Grüße
Martin
Liebes Team,
gibt es eine Bewährungszeit bzw Probezeit wenn man von A13 auf eine A14 Stelle kommt?
Gymnasium -> Studienrat (A13) auf Oberstudienrat (A14)
Viele Grüße
Martin
Hallo und willkommen im Forum. Schon einmal ein Hinweis vorab zu Fragestellungen dieser Art: Die Angabe des Bundeslandes ist des Öfteren recht hilfreich. Für Niedersachsen könnte ich sonst schon einmal sagen: Ja, es gibt eine Bewährungszeit von 6 Monaten bevor das höhere Amt übertragen wird.
Ja es handelt sich um Nds.. bekommt man dann in diesen 6 Monaten dann A13 oder A14?
Man erhält in der Erprobungszeit bis zur Feststellung der Eignung für das höhere Amt Dienstbezüge aus dem bisherigen Statusamt, also nach A13. Erst nach dieser Zeit kann die Beförderung überhaupt erfolgen und damit die Ernennung in ein Amt mit höherem Endgrundgehalt.
Klinke ich mich mal an. Wie ist das denn in NRW bei A13->A14?
Sofort.
Kann man das irgendwo bei Schure oder so nachlesen? Habe jetzt bestimmt 2 Stunden recherchiert aber es nirgendwo gefunden ... auf keiner Seite ...
https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=364151
Was Calmac schreibt stimmt laut dieser Seite überhaupt nicht. Auch Bewährungszeit sogar 9 Monate
Kann man das irgendwo bei Schure oder so nachlesen?
Das findest du in §20 NBG i.V.m. §10 NLVO.
Ich hab (NRW), wie Calmac sagte, mit meiner Urkunde (rückwirkend für diesen kompletten Monat) mehr Geld bekommen. Mein Mann (A12-> A13) auch.
Mag sein, dass das so ist, weil wir die Arbeit dafür eh schon vorher gemacht haben? War jedenfalls so.
Wie meinst du rückwirkend? Also 5 Monate ohne und dann den letzten sozusagen rückwirkend bekommen?
Beim Land gibt es mit Erhalt der Urkunde mehr Geld (rückwirkend zum 1. des Monats), bei freien Trägern rückwirkend zum Zeitpunkt der Ausschreibung/Refinanzierungszusage. Es gibt eine Erprobungszeit von 9 Monaten zu deren Ende die Beförderung zurückgenommen werden kann. Rechtsquelle ist die Laufbahnverordnung.
Laufbahnverordnung sagt eindeutig 6 Monate. Wo hast du denn 9 gelesen?
Und was meinst bei bei freien Trägern rückwirkend? Meinst du damit wenn die Stelle zum 1.5 ist und die Probezeit am 1.11 erfolgreich beendet wurde das man dann rückwirkend zum 1.5 das Geld nachgezahlt bekommt?
Was Calmac schreibt stimmt laut dieser Seite überhaupt nicht. Auch Bewährungszeit sogar 9 Monate
Das mag sein. Es ändert aber nichts an meiner Aussage.
Die A14-Besoldung trotzdem nach Aushändigung der Urkunde gewährt.
Laufbahnverordnung sagt eindeutig 6 Monate. Wo hast du denn 9 gelesen?
In der von dir verlinkten Quelle - geltend für NRW - steht doch:
"Die Erprobungszeit dauert in
1. der Laufbahngruppe 1 drei Monate,
2. der Laufbahngruppe 2 ab dem ersten Einstiegsamt jeweils sechs Monate und
3. der Laufbahngruppe 2 ab einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 jeweils neun Monate."
Du hast doch auch oben selber geschrieben:
Auch Bewährungszeit sogar 9 Monate
Was die Bezahlung angeht, scheint es also m. E. in NRW anders zu sein als in Niedersachsen, denn yestoerty und Valerianus schrieben ja, dass es in NRW schon in dem Monat, in dem der/die "Beförderte" seine/ihre Beförderungsurkunde erhält, er/sie auch das entsprechend höhere Gehalt erhält. Heißt meiner Meinung nach z. B.: Wenn jemand am 15.02. seine Beförderungsurkunde für A14 bekommt, erhält er rückwirkend zum 01.02. auch das A14-Gehalt.
In Niedersachsen scheint es aber laut Seph so zu sein, dass man erst nach Ende der Erprobungszeit das höhere Gehalt erhält.
Ich hoffe, das habe ich richtig zusammengefasst! Aus eigener Erfahrung kann ich nicht sprechen, aber gerne mal bei einem Kollegen nachfragen, den ich morgen sehe und der seit einigen Jahren eine A14-Stelle hat.
Alle A14 Stellen bei uns waren ohne Bewährungszeit.
Das allerdings finde ich nun auch seltsam. In der genannten Landesverordnung steht doch: "Die Beamtin oder der Beamte darf erst befördert werden, wenn die Eignung für einen höher bewerteten Dienstposten in einer
Erprobungszeit festgestellt wurde. Dies gilt nicht für die Beförderung in Ämter, deren Inhaberinnen oder Inhaber richterliche Unabhängigkeit besitzen, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte oder Beamtinnen und Beamte im Sinne des §37 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes sind."
Oder gelten verbeamtete Lehrkräfte in NRW als Beamt*innen i. S. d. §37 Abs. 1?
Baden-Württemberg. Es gibt beides. (Und deshalb ist deine Frage ohne Zusatzhinweise schwierig)
Ich habe mit dem Tag der Aushändigung der Urkunde (musste dafür direkt an die Schule, sonst hätte ich erst einen Monat später den höheren Betrag erhalten) A14-Gehalt für den kompletten Monat. Also 31. Mai für Mai A14 statt A13, Probezeit gab es nicht, es kommt wohl aber auf die Stelle an (wenn z. B. der vorhergehende Kollege noch im Sabbatjahr und von dort direkt in die Rente geht, ist die Stelle erst noch blockiert => Arbeit ohne höheres Gehalt).
der Punkt ist halt, dass es oft sehr lange dauern kann, von der Bewerbung, der Revision / dem Verfahren und der Aushändigung der Urkunde. 9-10 Monate sind sicher keine Seltenheit.
Immer wieder erstaunlich, wie unterschiedlich die Bundesländer damit umgehen. Ich persönlich würde es ja auch für eine Selbstverständlichkeit halten, dass mit Ausübung des "höherwertigen Dienstpostens" auch die höhere Bezahlung gewährt wird und wegen mir nur die feste Ernennung nach der Erprobungszeit stattfindet. Für das angefragte Niedersachsen kann ich aber (leider) sicher sagen, dass das anders gehandhabt wird.
Man darf dann einen netten Passus lesen, der sinngemäß lautet:
Hiermit übertrage ich Ihnen den höherwertigen Dienstposten als (...) der Besoldungsgruppe (...). Gleichzeitig weise ich Sie in eine Planstelle der Besoldungsgruppe (...) ein, aus der Sie weiterhin Dienstbezüge nach Besoldungsgruppe A13 NBesO erhalten. Bei Bewährung in der Erprobungszeit (...) werde ich Sie zum (...) ernennen.
Richtig toll ist das dann bei einer ggf. stattfindenden "Sprungbeförderung", da das Zwischenamt regulär zu durchlaufen ist, sodass man dann bereits mindestens 1,5 Jahre nicht entsprechend besoldet wird.
PS: Da sind die von chilipaprika erwähnten langen Verfahrensdauern beim Besetzungsverfahren noch gar nicht berücksichtigt.
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