Wer kann ein Textbeispiel für die dienstliche Beurteilung NRW (Namen geschwärzt) zur Verfügung stellen?
Dienstliche Beurteilung
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Keine Anrede und keine Grußformel, erster Beitrag in diesem Forum.
Ich teile durchaus gerne, aber so Frage ich mich mehr, welcher Hintergrund und zu welchem Zweck, das gebraucht wird.
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Ich teile durchaus gerne, aber so Frage ich mich mehr, welcher Hintergrund und zu welchem Zweck, das gebraucht wird.
Zumal bei den dienstlichen Beurteilungen ohnehin fast nur noch Punkte vergeben werden und nur ganz am Ende eine Kurzbegründung gegeben wird. Diese ist aber ohnehin individuell. Gerade anhand der Begründung kann man dann doch identifziert werden ggf.
Es ist ja auch abhängig davon, um was für eine Art von Beurteilung es sich handelt:
Beurteilung für einen Referendaren/ Referendarin?
Beurteilung während der Probezeit
Beurteilung für ein Beförderungsamt und wenn ja für welches?
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Ich teile durchaus gerne, aber so Frage ich mich mehr, welcher Hintergrund und zu welchem Zweck, das gebraucht wird.
Das schlimmste hast du noch gar nicht erwähnt:
Verwendung von Comic sans!
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Es ist ja auch abhängig davon, um was für eine Art von Beurteilung es sich handelt:
Jap, meinte ich ja mit Zweck.
Aber Recht hast du, ein paar Stichworte mehr steht bei mir nicht drin.
Für den Ref zur Beurteilung ist deutlich mehr zu schreiben.
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Habt ihr denn überhaupt dienstliche Beurteilungen ausgehändigt bekommen? Ich habe die nur zum Durchlesen erhalten; nun "ruhen" sie aber in meiner Personalakte in der Schule.
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Ich habe alle dienstlichen Beurteilungen erhalten. In Baden-Württemberg sind es ca 8 Seiten in Textform. Entscheiden tut aber die Note.
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Bei uns gibt es immer drei (oder vier?) Kopien, die alle unterschrieben werden.
Eine für mich, eine für die Akte und eine (zwei?) für eine höhere Stelle.
@TE ich vermute mal, es wird dir keiner was schicken, splange du nicht sagst, wofür du es brauchst.
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Habt ihr denn überhaupt dienstliche Beurteilungen ausgehändigt bekommen? Ich habe die nur zum Durchlesen erhalten; nun "ruhen" sie aber in meiner Personalakte in der Schule.
Natürlich. Ich musste sie unterschreiben. Und bekam das grüne Exemplar für meine Unterlagen. Ist ja auch meins, schließlich werde ich beurteilt.
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Natürlich. Ich musste sie unterschreiben. Und bekam das grüne Exemplar für meine Unterlagen. Ist ja auch meins, schließlich werde ich beurteilt.
Hm, ein "grünes Exemplar" gibt es hier in NDS m. E. nicht. Ich musste die dienstliche Beurteilung zum Ende meiner Probezeit (das war bisher meine einzige Beurteilung) - wenn ich mich richtig erinnere - auch unterschreiben, habe aber keine Durchschrift für meine eigenen Unterlagen erhalten. Vorhin habe ich extra nochmal eine Kollegin gefragt, aber sie meint auch, sie habe nichts ausgehändigt bekommen. Nichtsdestotrotz vermute ich mal, dass ich auf Nachfrage eine Kopie von unserer Sekretärin erhalten könnte.
In einem Runderlass "Dienstliche Beurteilung für Lehrkräfte" fand ich übrigens folgenden Passus:
"Bevor die dienstliche Beurteilung fertig gestellt wird, hat die oder der Beurteilende mit der Lehrkraft ein Gespräch über den wahrgenommenen Aufgabenbereich und das Leistungs- und Befähigungsbild zu führen. Nach Fertigstellung ist die Beurteilung der Lehrkraft bekanntzugeben und auf ihren Wunsch hin mit ihr zu besprechen. Die Bekanntgabe ist aktenkundig zu machen und zusammen mit der Beurteilung zu den Personalakten zu nehmen."
Von einer Aushändigung einer Durchschrift/Kopie an die berurteilte Lehrkraft steht dort also auch nichts.
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vermutlich Bundeslandabhängig.
Ich habe einige (Referendariat, 6 Monate nach Schulwechsel, Ende Probezeit, vorziehen einer Gehaltsstufe wegen sehr guter Leistung, Beförderung nach A14). Dank dieser konnte ich die normalerweise alle 5 Jahre stattfindende Beurteilung (bis 55 Jahre) durch den SL umgehen (da immer ein Unterrichtsbesuch teilweise unangekündigt innerhalb eines dreiwöchigen Zeitraums stattfindet, ist es schon stressig). Jetzt habe ich alles erreicht, was ich wollte und vermutlich keine Beurteilung mehr.
Bei uns ist es normales Papier (nicht grün) in dreifacher Ausfertigung (eine für mich).
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vermutlich Bundeslandabhängig.
Ich habe einige (Referendariat, 6 Monate nach Schulwechsel, Ende Probezeit, vorziehen einer Gehaltsstufe wegen sehr guter Leistung, Beförderung nach A14). Dank dieser konnte ich die normalerweise alle 5 Jahre stattfindende Beurteilung (bis 55 Jahre) durch den SL umgehen (da immer ein Unterrichtsbesuch teilweise unangekündigt innerhalb eines dreiwöchigen Zeitraums stattfindet, ist es schon stressig). Jetzt habe ich alles erreicht, was ich wollte und vermutlich keine Beurteilung mehr.
Bei uns ist es normales Papier (nicht grün) in dreifacher Ausfertigung (eine für mich).
Ja, es muss wirklich bundeslandabhängig sein. Ob es eine dienstliche Beurteilung im Ref gab, weiß ich gar nicht mehr. Ich meine aber, nicht. Solche regelmäßig stattfindenden Beurteilungen durch die SL nebst Unterrichtsbesuchen gibt es hier ebenfalls nicht.
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In Th. gibt es meines Wissens nach keine Regelbeförderung auf A14 mehr. Heißt: Mit der Ernennungsurkunde zum Beamten auf Lebenszeit kann man den Stift fallen lassen. Mit gefragten Fächern sogar bei der ersten Einstellung.
Das ist nicht meine Art, aber gut find ichs trotzdem nicht.
In Kris24 Tenor: Mit der Einstellung habe ich alle erreicht, was ich konnte und vermutlich nur noch Beurteilungen, die mir total egal sein können.
Außer man hat Lust auf den Schulleitungs/Verwaltungs-Dschungel.
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Ja, es muss wirklich bundeslandabhängig sein. Ob es eine dienstliche Beurteilung im Ref gab, weiß ich gar nicht mehr. Ich meine aber, nicht. Solche regelmäßig stattfindenden Beurteilungen durch die SL nebst Unterrichtsbesuchen gibt es hier ebenfalls nicht.
Bei mir hat das Referendariat noch zwei Jahre gedauert und nach einem Jahr war Schulwechsel (heute in Baden-Württemberg nicht mehr der Fall). Der SL der 1. hat eine Beurteilung geschrieben, der 2. gab dann die SL-Note.
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Gilt für NRW: Ich wurde im Ref beurteilt, im ersten Jahr der Probezeit, zum Ende der Probezeit und zur A14-Beförderung. Regelmäßige Beurteilungen gibts in NRW nicht. Nur anlassbezogen. Jedes Mal bekam ich die grüne Durchschrift und musste durch meine Unterschrift die Kenntnis bezeugen.
Und der TE? Hat sich bisher nicht mehr gemeldet, oder?
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In Th. gibt es meines Wissens nach keine Regelbeförderung auf A14 mehr. Heißt: Mit der Ernennungsurkunde zum Beamten auf Lebenszeit kann man den Stift fallen lassen. Mit gefragten Fächern sogar bei der ersten Einstellung.
Das ist nicht meine Art, aber gut find ichs trotzdem nicht.
Während es in fast keinem Bundesland (außer m.W.n. Bayern) A14 noch als Regelbeförderung gibt, hat Thüringen mit (der geplanten) Anhebung aller Lehrämter auf A13 gleichzeitig nahezu alle Funktionsstellen mit Ausnahme der direkten Schulleitung und ggf. der Oberstufenleitung gestrichen, was mich durchaus geschockt hatte. Die Implikation teile ich hingegen nicht uneingeschränkt.
Für die wenigen noch verfügbaren Funktionsstellen wurde immerhin die Möglichkeit der Sprungbeförderung eröffnet, sodass man im Fall der Fälle nicht auch noch ewig Leitungstätigkeit im Grundamt durchführen muss. Für andere Stellen gibt es immerhin Zulagen, die die Übernahme einer solchen Stelle zumindest ein wenig honorieren. Wenn man das mit den Beförderungsmöglichkeiten in anderen Bundesländern vergleicht, ist die Situation dennoch irgendwie frustrierend. Für mich ist z.B. völlig unverständlich, wenn ich lese, dass Fachberater und Koordinatoren gerade einmal 100€ Zulage (Brutto!) erhalten, Fachleiter am Seminar nun immerhin ca. 350€ statt vorher 215€. In anderen Bundesländern sind das A15-Stellen!
Unabhängig davon trägt ein gewisses Engagement außerhalb des Unterrichts u.U. auch zum Empfinden von Selbstwirksamkeit und damit zur Berufszufriedenheit bei. Das gilt zumindest dann, wenn der Aufwand hierfür in überschaubarem Rahmen bleibt. Was ich gerade nicht einschätzen kann, ist die Ausstattung der Thüringer Schulen mit Entlastungsstunden, um weiterführendes Engagement von Lehrkräften abzufedern. Auch diese stellen ja geldwerte Leistungen dar, die manchmal übersehen werden. Kennt sich da jemand genauer aus?
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Am Gymnasium in Thüringen: 0,11 Wochenstunden pro Schüler für die Schulpauschale (die sie frei verteilen kann, die Hälfte solle auf die Schulleitung entfallen). Beratungslehrer, Anwärter und co. bringen die Entlastungsstunden für ihre Betreuer seperat mit.
"Im Rahmen dieser Schulpauschale sollen folgende Aufgabenbereiche abgesichert werden:
a) LWS für Schulleitungsaufgaben
Für Schulleitungsaufgaben können in der Regel die Hälfte der LWS, jedoch mindestens
elf LWS, der Schulpauschale verwendet werden.
b) LWS für Oberstufenleiter an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sowie Abteilungsleiter
an berufsbildenden Schulen;
c) LWS für Klassenleitungstätigkeit;
d) LWS für Beratungslehrer
Ein Beratungslehrer kann für diese Tätigkeit bis zu fünf LWS erhalten, jedoch mindestens
zwei LWS. Schulleiter erhalten für diese Tätigkeit keine LWS.
e) LWS für Arbeitsgemeinschaften;
f) LWS für Sportförderunterricht;
g) LWS für besondere schulische Belastungen.
Die Schulen entscheiden in eigener Zuständigkeit, für welche Aufgaben die vom Schulamt
zugewiesenen LWS für die Zwecke dieser Pauschale genutzt werden."
Quelle: VVOrgS2021
Dazu kommt noch ein Schlüssel für den Einsatz in der Oberstufe, damit kann man seine Pflichtstundenzahl um bis zu 3 Stunden, von 26 auf 23 Stunden senken.
Dabei ist die Verteilung nicht linear, sodass man häufig entweder nur so viel in der Oberstufe eingesetzt wird, dass man kaum von den 26 Stunden runter kommt, oder man mit Kursen regelrecht zugeschissen wird, weil man ja eh nicht weniger als 23 Stunden geben muss^^In der Praxis steht diesen Stunden also immer Mehrarbeit an anderer Stelle gegenüber (außer bei den Homies der SL, je nach Grad der Korruption und Intransparenz).
Ich habe auch noch nie erlebt, dass Klassenlehrer solche Stunden erhalten haben.
Wenn du für sowas wie "Schulbuchverantwortlicher" eine Stunde bekommst, biste halt selbst Schuld, wenn du dir den Stiefel anziehst.
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Unabhängig davon trägt ein gewisses Engagement außerhalb des Unterrichts u.U. auch zum Empfinden von Selbstwirksamkeit und damit zur Berufszufriedenheit bei.
Ein Satz, den ich für mich nur unterschreiben kann. Paradoxerweise fühle ich mich von der Arbeit deutlich weniger gestresst, seitdem ich mich an neuralgischen Stellen (PR; Schulforum; Steuergruppe) in die Schulentwicklung einbringe.
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Unabhängig davon trägt ein gewisses Engagement außerhalb des Unterrichts u.U. auch zum Empfinden von Selbstwirksamkeit und damit zur Berufszufriedenheit bei.
Interessant, für mich ist es eher andersherum. Sicher, es kommt auf die Aufgabe außerhalb des Unterrichts an, aber ich habe immer den Eindruck, dass die ganzen Zusatzaufgaben mich bzw. die Lehrer vom eigentlichen Unterricht und dessen Planung abhalten. Ich mache Zusatzaufgaben eigentlich nur, weil es erwartet wird und nach Möglichkeit auch nur mit Bezug zu meinen Fächern. Lieber würde ich einfach "nur" Unterricht machen... Ich finde es immer kurios, wenn ältere Kolleginnen in Teilzeit bleiben, aber über die Jahre immer mehr Zusatzaufgaben zusätzlich machen bei gleichbleibendem Deputat. Vielleicht bin ich noch nicht alt genug, aber ich könnte mir das nicht vorstellen. Eher würde ich wieder auf Vollzeit gehen, wenn meine Keiner groß / aus dem Haus sind. (Aber das ist nur mein Empfinden).
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Interessant, für mich ist es eher andersherum. Sicher, es kommt auf die Aufgabe außerhalb des Unterrichts an, aber ich habe immer den Eindruck, dass die ganzen Zusatzaufgaben mich bzw. die Lehrer vom eigentlichen Unterricht und dessen Planung abhalten.
Für viele Aufgaben würde ich das auch bejahen. Ansonsten hat WillG das auch beschrieben: Die Wahrnehmung von Mitgestaltungsspielräumen kann sogar entlastend wirken. Insbesondere wenn man dadurch wiederum die eigenen Arbeitsbedingungen mitsteuern kann, was gerade im Bereich der Schulentwicklung durchaus möglich ist.
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