Da mit der britischen Variante nun auch vermehrt Jugendliche betroffen sind, ist auch bei diesen eine Zunahme des Krankeitsbildes Long Covid zu erwarten. Da schon die ersten Unfallanzeigen hierzu vorliegen, wird es interessant sein, ob es hier ggf. zu einer Beweislastumkehr kommt. Im schlimmsten Fall kann diese Erkrankung zur Berentung des Schülers führen.
Wieso sollte es denn bitte zu einer "Beweislastumkehr" kommen? Auch eine Schulpflicht kann das nicht begründen, dazu ist die Lage letztlich viel zu unübersichtlich und zu umstritten.